NDS:Peine/Ilsede-Lahstedt/Satzung

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Grundlagen

Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  1. Der Ortsverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Ortsverband Ilsede-Lahstedt.
  2. Die Kurzbezeichnung lautet Piraten Ilsede-Lahstedt. Er ist ein Ortsverband der Piratenpartei Deutschland im Sinne der Landessatzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Niedersachsen.
  3. Der Gemeindeverband stellt einen Ortsverband im Sinne der Landessatzung dar.
  4. Das Tätigkeitsgebiet des Ortsverbandes beschränkt sich auf das Gebiet der Gemeinden Ilsede und Lahstdt.
  5. Der Sitz des Ortsverbandes ist Bülten.
  6. Die im Ortsverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral Piraten bezeichnet.
  7. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Piraten Ilsede-Lahstedt ist jedes Mitglied des Kreisverbandes Peine der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz innerhalb der Gemeinden Ilsede und Lahstedt.
  2. Der Ortsverband verzichtet auf die Möglichkeit, eigenständig über die Aufnahme neuer Mitglieder zu entscheiden und delegiert diese Aufgabe dem Kreisverband Peine.
  3. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder innerhalb des Ortsverband ist der Vorstand des Kreisverbandes gehalten, den Ortsverband zu konsultieren.


Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jeder Pirat hat das Recht und ist angehalten, im Rahmen dieser Satzung und der Satzungen übergeordneter Gebietsverbände die Zwecke der Piratenpartei Deutschland sowie nachgeordneter Verbände zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei zu beteiligen.
  2. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Hierbei haben alle Piraten gleiches Stimmrecht.
  3. (Aktives Wahlrecht) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Ortsverbandes ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  4. (Passives Wahlrecht) Ein Mitglied des Ortsverbandes kann nur Mitglied des Ortsverbandvorstands werden, solange es über einen Wohnsitz innerhalb der Gemeinden Ilsede oder Lahstedt verfügt und sein Stimmrecht ausüben kann.
  5. Mit der Aufnahme in einen Gebietsverband niedrigster Stufe außerhalb des Ortsverbands verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht innerhalb des OV Ilsede-Lahstedt. Mit dem Wechsel in einen anderen Gebietsverband unterster Gliederung verliert der Pirat automatisch alle Ämter im Ortsverband.


Beendigung der Mitgliedschaft

Das Ende einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei regeln die Satzungen der übergeordneten Gliederungen.


Organe des Ortsverbandes

Organe dieses Ortsverbandes sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Gründungsversammlung.


Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Ortsverbandes und tagt mindestens einmal jährlich.
  2. Zu Mitgliederversammlungen ist mit einer Frist von 30 Tagen für reguläre bzw. 7 Tagen für außerordentliche Mitgliederversammlungen schriftlich, per Fax oder e-Mail vom Vorstand einzuladen.
  3. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, zur vorläufigen Tagesordnung und Hinweise auf alle weiteren aktueller Veröffentlichungen im Bezug auf die Mitgliederversammlung zu enthalten.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5% der Mitglieder anwesend sind, jedoch mindestens 5 Mitglieder.
  5. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine erneut innerhalb von längstens vier Wochen einberufene Versammlung mit denselben Tagesordnungspunkten in jedem Fall beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung für diese Mitgliederversammlung hinzuweisen.
  6. Der Vorstand erstellt vorbereitende Seiten im Wiki, die u.A. über die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaten informieren. Die URL muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt, so nicht anders in dieser Satzung geregelt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  8. Die Mitgliederversammlung beschließt unter anderem über:
    • Wahl des Protokollanten
    • Wahl des Tagungsleiters
    • den Rechenschaftsbericht des Vorstandes
    • die Entlastung des Vorstandes
    • die Wahl des Vorstandes
    • die politischen Grundsatzentscheidungen
    • Programm des Gemeindeverbandes
    • Wahl von Kandidaten zu Wahlen innerhalb der Gemeinden Ilsede & Lahstedt
  9. Die Wahlen zum Vorstand sind geheim durchzuführen. Jeder Pirat darf hierzu Wahlvorschläge unterbreiten. Vorschläge können eingereicht werden, bis die Tagungsleitung die Kandidatenliste unmittelbar vor der Vorstellung der Kandidaten schließt.
  10. Anträge zu Mitgliederversammlungen können von jedem Mitglied gestellt werden.
  11. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Auf Antrag können Nichtmitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  12. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorstand zu genehmigen ist.
  13. Satzungsänderungsvorschläge sind im Vorfeld im Wiki öffentlich zugänglich zu machen.


Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
  2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.
  3. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich.
  4. Der Vorstand vertritt den Ortsverband nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Ziele und Strategien und orientiert sich an den Grundsätzen der übergeordneten Gebietsverbände sowie der Piratenpartei Deutschland.
  5. Der Vorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In besonderen Fälle, vor allem der gerichtlichen Vertretung, darf der Vorstand auch erforderliche Rechtsvertreter oder Sachverständige, die selbst keine Piraten sind, mit der Vertretung beauftragen.
  6. Der erste Vorstand wird auf der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zur folgenden Mitgliederversammlung gewählt.
  7. Sobald ein Vorstandsamt nicht mehr besetzt ist, gilt der Vorstand qua Gesetz als nicht mehr handlungsfähig. Damit ist der gesamte Vorstand seines Amtes enthoben und muss kurzfristig zu einer Mitgliederversammlung laden. Diese enthält zwingend alle notwendigen Tagesordnungspunkte zur Wahl des gesamten Vorstandes. Erfolgt keine Einladung innerhalb von 14 Tagen, fällt diese Aufgabe dem Kreisvorstand zu. Damit sind die verbliebenen Vorstandsmitglieder ihres Amtes entbunden und der Kreisverband Peine übernimmt bis zur Neuwahl eines Ortsverbandvorstandes kommissarisch den Ortsverband.


Die Gründungsversammlung

  1. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 11.12.2012.
  2. Auf der Gründungsversammlung wird der erste Vorstand gemäß dieser Satzung gewählt.
  3. Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
  4. Bis zur Wahl des Versammlungsleiters stellt der Kreisverband Peine den provisorischen Versammlungsleiter.
  5. Mit Annahme einer Satzung und Wahl des Ortsverbandvorstandes ist der Ortsverband gegründet.

Formalia

Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms

  1. Änderungen dieser Satzung können nur von einer Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
  2. Anträge zum Ändern der Satzung müssen mindestens 2 Wochen vor Stattfinden der Mitgliederversammlung im Wiki hinterlegt werden. Dabei sind die in der Einladung zur Mitgliederversammlung genannten URL’s zu verwenden. Änderungen müssen deutlich gekennzeichnet sein, der Ausgangstext ist als Vergleich hinzuzufügen.
  3. Grundsatzprogramm, Parteiprogramm und Wahlprogramm übergeordneter Gliederungen der werden vom Ortsverband übernommen.
  4. Das übernommene Programmwerk kann durch den Ortsverband um regionale Punkte ergänzt werden.
  5. Formale (z.B. Rechtschreibung, Anrede) und juristische (Widerspruch zur Gesetzeslage) Fehler können vom Ortsvorstand kommisarisch geändert werden. Diese sind im Wiki zu dokumentieren und müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden.
  6. Von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderungen erlangen einen Tag nach Beschlussfassung Gültigkeit.


Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgerichtsordnung

  1. Ordnungsmaßnahmen obliegen dem Kreisverband Peine
  2. Die Regelungen des Schiedsgerichtes obliegen den übergeordneten Verbänden.


Finanzordnung

  1. Der Ortsverband verzichtet auf eine eigene Finanzordnung.
  2. Die finanziellen Angelegenheiten verbleiben beim Kreisverband Peine.