NDS:Landtagswahl 2013/Verhaltenskodex Abgeordnete

Aus Piratenwiki
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Es hat sich am 28.06.12 nach Diskussion auf der aktive:NDS eine| PG Verhaltenskodex Abgeordnete gegründet.

Der Kodex ist eine Sammlung von Verhaltensregeln für Landtagsabgeordnete der Piraten, die einige Piraten für beachtenswert halten, um ihre Ziele erfolgreich zu verwirklichen.

Präambel

Der vorgestellte Piratenabgeordnetenkodex stellt den Minimalkonsens dar, wie sich Piraten das Verhalten und die Entscheidungen ihrer Mandatsträger vorstellen. Kandidaten zu Mandaten sind aufgerufen, den Kodex gemäß ihrer Vorstellungen für ihr Mandat anzupassen, zu erweitern oder zu kürzen.

Möglicher Verhaltenkodex eines jeden gewählten Piraten-Abgeordneten

Allgemein/Grundsätzlich

  • Mandatsträger der Piratenpartei verpflichten sich, sich für die Ziele der Piratenpartei einzusetzen.
  • Mandatsträger sollen sich an der Satzung und den Beschlüssen der Piratenpartei orientieren.
  • Mandatsträger verpflichten sich regelmäßig - mindestens aber einmal jährlich - beim Parteitag der Gliederung, die die Wahlliste aufgestellt hat, über ihr Mandat einen öffentlichen Rechenschaftsbericht abzulegen.

Selbstverpflichtende nicht bindende Aufgaben des Abgeordneten

(aus den Ergebnissen des Workshops in Hannover vom 10.03.12)

Einrichtung mehrerer Abgeordneten-Stammtische innerhalb von Niedersachsen

  • monatlicher Zyklus
  • diese werden rotierend von allen Abgeordneten aufgesucht
  • somit wird der persönliche Kontakt zur Basis (Bürger und Piraten) gewährleistet (Bringschuld)
  • Einholen von Meinungen wird so sichergestellt (Holschuld)
  • Abstimmverhalten können erörtert werden

Einrichtung eines Blog pro Abgeordneten (Tranzparenz)

  • wöchenlicher Blog über Einladungen und Geschehnisse rund um den Landtag
  • Bekanntgabe von Terminen und Sitzungen

Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Auschussbezogen)

  • somit wird der Basis (Bürger und Piraten) die Möglichkeit der aktiven Teilhabe an der Politik gegeben
  • Beratene Funktion des einzelnen Abgeordneten wird gewährleistet

Die Erreichbarkeit des Abgeordneten ist sicherzustellen

  • per Mail und eventuell Handy

Ein prozentualer Anteil der Vergütung ist an die Partei als Spende zu entrichten

  • Es ist nur Fair die Partei mit dieser freiwilligen Spende zu unterstützen Man verkörpert doch einen anderen Politikstil

weitergehende Grundlagen des Verhaltens

(entnommen aus hess. Piraten Mandatsträger Kodex/Piraten Abgeordneten Kodex)

Vorteilsnahme

  • Mandatsträger verpflichten sich, Geschenke, Vergünstigungen und Einladungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats transparent und öffentlich mitzuteilen. Die Veröffentlichungspflicht umfasst den Namen des Schenkers, ggf. Institution/Firma des Begünstigenden oder Einladenden. (KONSENS)
  • Piraten-Mandatsträger sollen keine Spenden für die Piratenpartei annehmen.
  • Mandatsträger verpflichten sich, für ihr Abstimmungsverhalten keinen persönlichen Vorteil anzunehmen.

Korruption

  • Mandatsträger verpflichten sich, einen Korruptionsverdacht unverzüglich dem Vorsitzenden des Parlaments – aber auch – wenn vorhanden – dem Korruptionsbeauftragten anzuzeigen.
  • Mandatsträger verpflichten sich auch in der Öffentlichkeit für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption einzusetzen.
  • Mandatsträger erklären sich damit einverstanden, dass im Parlament oder der Verwaltung festgestellte Verstöße immer unverzüglich und offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Unabhängigkeit

  • Piraten-Mandatsträger überzeugen ausschließlich durch Argumente und Lösungen. Sie üben keinen Zwang auf andere Mandatsträger aus, um eine Entscheidung zu beeinflussen. (
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, bereits präventiv alles, was geeignet ist, die Unabhängigkeit ihrer Entscheidung zu gefährden, zu veröffentlichen.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Einkommensquellen und -höhe. Ausgenommen davon sind Mandatsträger, die ihr Mandat ehrenamtlich ausführen.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Mitgliedschaften, öffentlicher Ämter und Kontakten zu offensichtlichen Interessenvertretern, die ihre Entscheidungen als Mandatsträger beeinflussen können.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, Kontrollpositionen in Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen offen zu legen.
  • Für Piraten-Mandatsträger gibt es keine Koalitions- oder Fraktionsdisziplin.