NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 232

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P232

Einreichungsdatum

Antragstitel

Beschneidung - Gegen rituelle Körperverletzung an Minderjährigen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Gesundheit

Antragstext

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, insbesondere bei Minderjährigen, ist klar als vorrangig gegenüber anderen Grundrechten hervorzuheben. Weder das Grundrecht auf Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht der Eltern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen einschränken. Insofern sind rituelle Handlungen, die zum Verlust der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen führen, abzulehnen.

Antragsbegründung

Es gab bereits mehrere Initiativen im LqFb zum Thema Beschneidung von Jungen, z.B.: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3733.html, https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3957.html) Diese waren jedoch als Meinungsbild bzw. Aufforderung zu einer PM der Bundespartei angelegt. Da der Vorstand der Partei sich vorläufig zu dem Thema nicht öffentlich äußern möchte, haben wir das vorliegende Positionspapier auch als Text für das Wahlprogramm vorgesehen. Das Thema hat eine besondere Aktualität bekommen durch das Kölner Beschneidungsurteil: http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf sowie durch den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU der SPD und der FDP: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die innerhalb kürzester Zeit die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland rechtlich regeln will, sollte sich die Piratenpartei klar positionieren. Das Urteil des LG Köln hat, basierend auf der herrschenden juristischen Lehrmeinung, eine Rechtsunsicherheit für Ärzte offenbart, die Fragen aufwirft und Diskussionen entfacht - notwendige Diskussionen in einem Staat, der kulturelle Vielfalt postuliert.

Die rituelle Körperverletzung von Minderjährigen ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention und gegen Art.2 des Grundgesetzes. Sie ist ein Relikt des Mittelalters bzw. der Bronzezeit. Gewalt gegen Kinder bedeutet ein Versagen in unserer modernen Gesellschaft - sie rechtlich zu billigen, ist ein gesellschaftlicher Rückschritt. Daher sollten wir uns als Piraten hier klar für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen aussprechen.

Liquid Feedback

Piratenpad

-

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

08.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argumente

  • Die Beschneidung hat den Zusatzeffekt der besseren Hygiene.
    • Antwort: Das Argument trifft in zivilisierten Ländern nicht mehr zu. Waschen ist besser!
  • Die Beschneidung reduziert Peniskarzinome.
    • Antwort: Solche Karzinome sind extrem selten und rechtfertigen keinen vorsorglichen Eingriff, der selbst eine gewisse Komplikationsrate hat.
  • Die Beschneidung reduziert die Ansteckungsgefahr von Geschlechtskrankheiten und AIDS.
    • Antwort: Das trifft höchstens auf Gebiete mit hoher Verbreitung von HIV zu (einige Staaten in Afrika). Kondome sind viel effektiver. Außerdem würde das höchstens die Beschneidung von geschlechtsreifen Jugendlichen rechtfertigen.
  • Ein Verbot der Beschneidung würde zu sozialer Ausgrenzung führen.
    • Antwort: Das genaue Gegenteil ist der Fall: Wenn die Beschneidung verboten ist, dann braucht sich keiner mehr zu rechtfertigen, nicht beschnitten zu sein.
  • Die Beschneidung ist ein Jahrtausende alter religiöser Brauch.
    • Antwort: Je älter ein Brauch ist, umso eher muss man nach seiner Rechtfertigung in unserer Zeit fragen. Das Kölner Urteil hat auch in Israel eine Debatte über die Zeitgemäßheit der Beschneidung angeregt. [1]
  • Ohne Beschneidung ist jüdisches Leben nicht denkbar.
    • Antwort: Das wird selbst von Juden bestritten. Längst nicht alle gläubigen Juden sind beschnitten. In Osteuropa ist nur eine sehr kleine Minderheit unter den jüdischen Männern beschnitten. [2]
  • Die Beschneidung ist ein unbedeutender Eingriff ("wie Nägel schneiden")
    • Antwort: Neuere Studien belegen dass es sich bei der Vorhautbeschneidung um einen "risikoreichen, schmerzvollen, mitunter sogar traumatisierenden Eingriff handelt, der mit der irreversiblen Amputation eines hochsensiblen, funktional nützlichen Körperteils verbunden ist." (http://pro-kinderrechte.de/)
  • Ich finde den Antragstext gelungen, weil er von Ablehnung spricht, ohne dass ein Verbot gefordert wird. Sehe ich es richtig, dass es mit dieser Position immer noich erlaubt sein würde, eine vorgenommene Beschneidung (aus rituellen Gründen) übergangsweise nach Pflichtberatung straffrei zu gestalten? Phil-Wendland (nicht für die AG Programm)


Weitere Fragen und Antworten sind auch hier zu finden: http://pro-kinderrechte.de/faq/

Quellen

[1] Ein umstrittenes religiöses Ritual: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag/1824061/
[2] Schnittiger Typ: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/11670

Weiteres Material zum Thema Beschneidung

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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