NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 058

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P058

Einreichungsdatum

Antragstitel

Verfassungsbeschwerde in Niedersachsen ermöglichen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Freiheit und Grundrechte

Antragstext

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern kennt das Land Niedersachsen keine Individualverfassungsbeschwerde, also die Beschwerde natürlicher Personen wegen Verletzung ihrer Grundrechte.

Die Piraten Niedersachsen stellen fest, dass es ein klarer Mangel sei, dass es einen solchen Beschwerdeweg in Niedersachsen nicht gibt, während er den Bürgern in etwa der Hälfte aller anderen Bundesländer längst offen stehe. Niedersächsische Bürger müssten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht wenden. Doch sei dies ein Nachteil, weil in der Gesetzgebung viele landesspezifische Besonderheiten eine Rolle spielen, dass sie in Karlsruhe nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt werden können.


Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Landesverfassung um das Recht auf Popularklage zu erweitern. Die Popularklage erlaubt es jedem Bürger in Niedersachsen, das Landesverfassungsgericht anzurufen, wenn er ein Gesetz im Widerspruch zur Verfassung sieht. Dies schließt auch die Verletzung der Grundrechte mit ein.

Antragsbegründung

Die Niedersächsische Verfassung von 1993 hat zwar die Grundrechte des Grundgesetzes inkorporiert – mit anderen Worten gelten sämtliche Grundrechte des Grundgesetzes auch als niedersächsisches Verfassungsrecht, so dass der Einführung einer Verfassungsbeschwerde in die niedersächsische Verfassung keine grundsätzlichen Bedenken entgegengestanden haben dürfen. Jedoch haben die Verfassungsgeber auf diese Verfahrensart verzichtet, so dass es in Niedersachsen bis zum heutigen Tage im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Möglichkeit für Bürger gibt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Niedersächsische Bürger müssten sich diesbezüglich an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Die Piraten Niedersachsen sehen das aber als einen wesentlichen Mangel an und treten für die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde in Niedersachsen ein.

Die Piraten Niedersachsen erhalten dabei Schützenhilfe von hoher Stelle, nämlich vom Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes persönlich, dem Osnabrücker Staatsrechtler Prof. Jörn Ipsen, der einen verbesserten Rechtsschutz für die Bürger in Niedersachsen fordert.

Ipsen plädiert dafür, neben der kommunalen Verfassungsbeschwerde auch eine Individualverfassungsbeschwerde einzuführen - also einen 'Rechtsschutz für jedermann'. Eine solche Beschwerde sei genau der richtige Rechtsbehelf für den Schutz der durch die Landesverfassung gewährleisteten Grundrechte, fordert Ipsen.

Ipsen bezeichnete es als 'klaren Mangel', dass es einen solchen Beschwerdeweg in Niedersachsen nicht gebe, während er den Bürgern in etwa der Hälfte aller anderen Bundesländer längst offen stehe.

Jedoch hat der Ministerpräsident Christian Wulff Ende 2008 bei einem Besuch des niedersächsischen Staatsgerichtshofes erklärt, dass die Landesregierung im Hinblick auf die Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde keine Initiative ergreifen würde. Bis heute hält es die CDU/FDP geführte Landesregierung nicht für nötig eine entsprechende Reform der niedersächsischen Verfassung auf den Weg zu bringen. Wozu auch? Damit wären Bürgerrechtsbeschwerden gegen das nds. Versammlungsrecht und anderer grundrechtsbeschneidener CDU/FDP-Gesetze Tür und Tor geöffnet.

Niedersächsische Bürger müssten sich wegen Verletzung ihrer Grundrechte durch niedersächsische Gesetze an das Bundesverfassungsgericht wenden. Doch sei dies ein Nachteil, 'weil in der Landesgesetzgebung so viele landesspezifische Besonderheiten eine Rolle spielen, dass sie in Karlsruhe nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt werden können', betont Ipsen.

http://www.noz.de/artikel/12366762/ipsen-rechtsschutz-fuer-jedermann http://www.staatsgerichtshof.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30022&article_id=102766&_psmand=51

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

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