NDS:Hannover/TuP/OEPNV-Kosten

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Berechnungsmodell FSloser ÖPNV für die Region Hannover

Grundlage ist der Nahverkehrsplan 2020.

Laut Nahverkehrsplan 2020 deckt sich der ÖPNV in der Region Hannover zu 58,5% über den Verkauf von Fahrkarten. 2014 waren es 53%

Gleichzeitig werden die Verkehrsträger im GVH mit € 160 Mio. von Bund, Land und Kommunen bezuschusst. Dies ist gegenüber dem Nahverkehrsplan 2014 eine Erhöhung von rund € 27 Mio.

Die Region Hannover hat (2019) 1,158 Mio Einwohner. Damit entfielen jährlich für jeden Einwohner in der Region Hannover bei Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV in der Region unter Beibehaltung der staatlichen Teilfinanzierung Kosten in Höhe von € 194,82 oder ca. € 16,25. Gegenüber 2014 wäre dies eine Erhöhung um € 1,90.

Kinder unter 6 Jahren fahren bereits jetzt fahrscheinfrei: Deren Zahl beläuft sich für 2018 auf rund 30.000 in der Stadt Hannover. Die Gesamteinwohnerzahl für Hannover von 541.773 ins Verhältnis zur Einwohnerzahl der Region gesetzt, kann man somit von rund 65.000 Kindern im RVH-Gebiet ausgehen, die schon jetzt fahrscheinfrei unterwegs sind. Dies führt zu einer Erhöhung von 5,6% oder € 17,20 im Monat.

Ebenfalls kostenfrei werden viele Schwerbehinderte befördert Sie benötigen jedoch eine Wertmarke zu € 80,-, die die Versorgungsämter verkaufen. Ende 2017 lebten in Niedersachsen 752.251 Menschen mit Behinderungen. Für Niedersachsen trifft dieses Kriterium für rund 9% der Bevölkerung zu. Hochgerechnet auf die Region Hannover betrifft es somit rd. 100.000 Menschen, was im Fall, dass alle ein entsprechendes Merkzeichen haben, zu einer weiteren Erhöhung des Monatspreises um ca. € 1,45 auf nunmehr 18,65 führt.

Seit dem 1.1.2020 fahren Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 21 Jahren für € 15,- pro Monat, im Abo sogar nur für € 12,50. Dies sind ca. 170.000 Menschen in der Region. Schafft man hier einen Ausgleich zu den sonstigen Zahlungspflichtigen um weitere € 0,55 auf € 19,20

In der Region Hannover gibt es rd. 1.000 Haftplätze. Diese perse nicht den ÖPNV nutzen könnenden Personen fallen bei der Berechnung des Monatspreises nicht ins Gewicht. Noch geringer dürfte die Zahl von Komapatienten sein, die ebenso ausgenommen wären.

Andere Gruppen, die für weniger als € 19,20 pro Monat das ganze GVH-Gebiet befahren können, gibt es nicht.

Denn auch bei der landesweit gültigen SemesterCard für € 231,03 ist ein GVH-Anteil von monatlich rund € 25,- enthalten.

Anders sieht es aus, wenn die staatlichen Subventionen wegfallen. Daraus ergäbe sich ein Monatspreis von ca. € 32,80.

Ziel muss also die Einführung eines umlagefinanzierten ÖPNV unter Beibehaltung der bisherigen öffentlichen Zuschüsse und Sondertarife für einen Monatsbeitrag von unter € 20,- sein, um möglichst keine Personengruppen zu benachteiligen, die bislang schon Fahrscheine kaufen müssen.

Mögliche Einsparungen (Verwaltung, Automaten, Kontrolleure usw.) bleiben allerdings bislang ohne Brücksichtigung. Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass allein die Kosten des Ticketverkaufs und der Kontrolle 10% des Umsatzes betragen.

Weitere Einsparpotenziale ergeben sich aus einer Gästeabgabe, die über die Hotels eingezogen werden könnte um auch in Zukunft, wie es bis vor zwei Jahren noch mittels Kombitarif möglich war, auch Messe- aber insgesamt auch sonstigen Gästen eine Nutzung des ÖPNV ohne zusätzlichen Fahrscheinkauf zu ermöglichen.

Die Umsetzung könnte mittels einer allgemeinen Abgabe wie bei den Müllgebühren realisiert werden. Steuern scheiden aus, da diese per Definition nicht zweckgebunden sind.