NDS:Hannover/Linden-Limmer/GO des Vorstandes

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Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Ortsverband Hannover Linden-Limmer

In der Fassung vom 10.07.2012


§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte der "Piratenpartei Deutschland Ortsverband Hannover Linden-Limmer" (nachfolgend kurz "Ortsverband" genannt) nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Einzelnen Vorstandsmitgliedern können vom Vorstand Aufgabenbereiche zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Der Vorstand ist berechtigt, übertragene Aufgabenbereiche jederzeit wieder an sich zu ziehen.


§2 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Der Schatzmeister vertritt den Verband gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Schatzmeister informiert den Ortsverband auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäßig Berichte (mindestens 1/2 jährlich).


§3 Vorstandssitzungen

Um eine Vorstandssitzung abzuhalten, bedarf es mindestens der Anwesenheit von 50% aller Vorstandsmitglieder - ggf. können einzelne Vorstandmitglieder auch über Telefonkonferenz teilnehmen bzw. die ganze Vorstandssitzung kann über eine Telefonkonferenz geführt werden.

Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder Gast hat Rederecht, anwesende Mitglieder des Ortsverbandes haben Antragsrecht. Der Vorstand kann durch Beschluss einzelnde oder alle Gäste von einer bestimmten Sitzung, oder Teilen davon, ausschließen oder diesen das Rederecht entziehen.

Audio-/Videoaufzeichnungen und -übertragungen von Vorstandssitzungen sind zulässig, sie können jedoch durch Beschluss untersagt werden. Bei Audio-/Videoaufzeichnungen und -übertragungen sind die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden zu beachten.

Anträge können in jeder Form gestellt werden, die dazu führt, dass mindestens ein Vorstandsmitglied von diesem Antrag Kenntnis erhält. Der Nachweis der Antragstellung ist vom Antragsteller zu führen. Anträge können jederzeit vom Antragsteller zurückgezogen werden.

1. Regelmäßige Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen des Ortsverbandes finden in der Regel jeden 1. Dienstag im Monat um 19 Uhr statt - der Ort (ggf. auch ein abweichender Termin oder Uhrzeit) wird durch einen Mehrheitsbeschluss (via Umlaufverfahren oder einen Beschluss auf einer Vorstandssitzung) des Vorstandes festgelegt.

Der beschlossene Termin, der Ort sowie die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung sollte frühzeitig auf der Website des Ortsverbandes sowie auf der Mailingliste “NDS-OV-Hannover-Linden” (sobald diese eingerichtet ist) veröffentlicht werden, damit Mitglieder und Gäste Gelegenheit erhalten den Vorstandssitzungen beizuwohnen und/oder Anträge oder Diskussionbeiträge einreichen zu können.

2. Außerordentliche Vorstandssitzungen

Zusätzlich zu den regelmäßigen Vorstandssitzungen des Ortsverbandes kann jederzeit auf Wunsch von mindestens 50% der Vorstandsmitglieder zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung einberufen werden. Ort und Zeitpunkt sind diesbezüglich keinen Beschränkungen unterworfen und werden von den Vorstandsmitgliedern, die zu einer außerordentlichen Vorstandsitzung einberufen, gemeinsam festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung bezüglich Ort und Zeitpunkt, kann keine außerordentliche Vorstandsitzung durchgeführt werden. Eventuell nicht davon in Kenntnis stehende Vorstandsmitglieder sind möglichst umgehend durch die anderen Vorstandtsmitglieder, die diese Vorstandssitzung einberufen, unter Nennung von Ort und Zeitpunkt sowie der Namen der Vorstandsmitglieder, die zu dieser außerordentlichen Vorstandsitzung einberufen, einzuladen - dieses sollte vorzugsweise telefonisch, bei Nicht-Erreichbarkeit durch Hinterlassung einer Nachricht auf der Mobilbox geschehen. Bei telefonischer Ereichbarkeit sollte den abwesenden Vorstandsmitgliedern bei Beschlüssen die Möglichkeit gegeben werden, sich telefonisch an der Abstimmung zu beteiligen.


§4 Vorstandsbeschlüsse

Beschlüsse werden während Vorstandssitzungen oder per Email im sog. Umlaufverfahren durch Abstimmung unter den Vorstandsmitgliedern gefasst. Alle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Für Beschlüsse im Umlaufverfahren gilt: An einem Umlaufbeschluss müssen sich mindestens 50% aller Vorstandsmitglieder beteiligt haben. Die Abstimmung erfolgt über die geschlossene Mailingliste: vorstand@piraten-linden.de

Ein Umlaufbeschluss gilt generell als abgelehnt, wenn ihm nicht binnen 48 Stunden die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zugestimmt hat.

Die Behandlung und die Beschlussfassung (Abstimmung) einzelner Anträgen auf einer Vorstandssitzung kann - insbesondere bei Fehlen relevanter Informationen oder einzelner Vorstandsmitglieder - durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes auf die nächste Vorstandssitzung vertagt werden. Der Vorstand bemüht sich grundsätzlich darum, Anträge schnellstmöglich zu behandeln.


§5 Transparenz (Protokolle / Beschluss-Archiv / Web- und WIKIsite)

Der Ortsverband unterhält eine WIKIseite unter der URL: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Hannover/Linden-Limmer, nachfolgend kurz "WIKIseite" genannt, auf der er die Satzung, eventuelle Satzungsänderungen (Satzung-Historie) und diese Geschäftsordnung veröffentlicht.

Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und zeitnah auf der WIKIseite veröffentlicht und auf der nächsten Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Protokoll muss mindestens den Wortlaut der Anträge und Vorstandsbeschlüsse sowie das dazugehörige Abstimmungsergebnis (Anzahl der Ja/Nein/Enthaltung-Stimmen) enthalten.

Alle Protokolle sind grundsätzlich öffentlich. Hiervon kann durch Beschluss in Einzelfällen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter dies erfordern.

Alle Beschlüsse werden im Beschluss-Archiv auf der WIKIseite mit einer fortlaufenden Beschlußnummer veröffentlicht.

Der Ortsverband unterhält zusätzlich eine öffentliche Website, auf der er zur WIKIseite verlinkt und dabei hinweist, dass dort Satzung, Geschäftsordnung sowie alle Beschlüsse und Protokolle des Ortsverbandes zu finden sind.