NDS:Bundestagswahl 2013/Plakatierung
Inhaltsverzeichnis
Informationen zur Plakatierung
Allgemeine Hinweise
- Die Plakatierungsgenehmigungen müsst ihr selbst bei den zuständigen Behörden einholen.
- Bitte nicht wild drauflos Plakatieren. Lest euch vorher die Infos zu den Genehmigungen in den Kommunen, in denen ihr plakatieren wollt, sorgfältig durch.
- Druckt euch die Dokumente aus, die zu den einzelnen Kommunen angehängt sind und nehmt sie beim Plakatieren mit. Z. T. gilt das als Genehmigung, d. h. es könnte vorkommen, dass jemand das sehen will. Ansonsten ist es aber immer gut, wenn man zu den Kommunen, die man gerade plakatiert, die Infos parat hat.
- Bitte zeichnet auf, wer wann wie viele Plakate wo gehängt hat - erstens können wir nur so nachvollziehen, wenn uns Plakate entwendet werden und zweitens finden wir sie auch nur so beim Abhängen zuverlässig wieder.
- DRINGENDE BITTE: Nutzt die unten unter "Plakatierungsinformationen" angebundene Struktur, um das Hängen der Plakate zu dokumentieren.
Grundsätzliches zu den Regeln der Plakatierung
Zwar hat jede Kommune so ihre eigenen Vorstellungen, wie das zu handhaben ist, aber ein paar generelle Regeln gibt es:
Plakatierung ist nicht gestattet:
- an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Verkehrsampeln sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen
- an Stellen, an denen Werbeträger die Verkehrsübersicht/Verkehrssicherheit gefährden oder behindern
- in einer geringeren Entfernung als 10 m vor und hinter Straßenkreuzungen und Einmündungen
In vielen Kommunen ist die Plakatierung zudem untersagt
- an und auf Brücken, Haltestellen- und Verkehrsinseln
- an Bäumen
- an den Strommasten der Straßenbahn (weil die oft nicht in kommunalem Besitz sind)
Ob das in der Kommune, in der ihr plakatieren wollt, der Fall ist, entnehmt ihr bitte den angehängten Plakatierungsgenehmigungen.
Plakatierungsgenehmigungen
Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte lest euch unbedingt vor dem Plakatieren die Bedingungen für die jeweilige(n) Kommune(n) durch, in denen ihr plakatieren wollt!Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter ag-wahlkampf@lists.piraten-nds.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
- WK 24 Aurich - Emden
- WK 25 Unterems
- WK 26 Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
- WK 27 Oldenburg - Ammerland
- WK 28 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
- WK 29 Cuxhaven - Stade II
- WK 30 Stade I - Rotenburg II
- WK 31 Mittelems
- WK 32 Cloppenburg - Vechta
- WK 33 Diepholz - Nienburg I
- WK 34 Osterholz - Verden
- WK 35 Rotenburg I - Heidekreis
- WK 36 Harburg
- WK 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
- WK 38 Osnabrück-Land
- WK 39 Stadt Osnabrück
- WK 40 Nienburg II - Schaumburg
- WK 41 Stadt Hannover I
- WK 42 Stadt Hannover II
- WK 43 Hannover-Land I (die Gemeinden Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Isernhagen, Stadt Langenhagen, Stadt Neustadt am Rübenberge, Wedemark, Stadt Wunstorf )
- WK 44 Celle - Uelzen
- WK 45 Gifhorn - Peine
- WK 46 Hameln-Pyrmont - Holzminden
- WK 47 Hannover-Land II (Stadt Barsinghausen, Stadt Gehrden, Stadt Hemmingen, Stadt Laatzen, Stadt Lehrte, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Uetze, Wennigsen (Deister) )
- WK 48 Hildesheim
- WK 49 Salzgitter - Wolfenbüttel
- WK 50 Braunschweig
- WK 51 Helmstedt - Wolfsburg
- WK 52 Goslar - Northeim - Osterode
- WK 53 Göttingen
Plakatierungen in den Landkreisen
Hier sammeln wir die Informationen, wer wann was plakatiert hat. Nur so erhalten wir einen aktuellen Status der Plakataktion und können Lücken erkennen. Außerdem wird wahrscheinlich nicht jeder die gleichen Plakate abhängen, die er aufgehängt hat. Damit ein anderer die Plakate wiederfindet, muss das aber irgendwo verzeichnet sein.
- WK 24 Aurich - Emden
- WK 25 Unterems
- WK 26 Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
- WK 27 Oldenburg - Ammerland
- WK 28 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
- WK 29 Cuxhaven - Stade II
- WK 30 Stade I - Rotenburg II
- WK 31 Mittelems
- WK 32 Cloppenburg - Vechta
- WK 33 Diepholz - Nienburg I
- WK 34 Osterholz - Verden
- WK 35 Rotenburg I - Heidekreis
- WK 36 Harburg
- WK 37 Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
- WK 38 Osnabrück-Land
- WK 39 Stadt Osnabrück
- WK 40 Nienburg II - Schaumburg
- WK 41 Stadt Hannover I
- WK 42 Stadt Hannover II
- WK 43 Hannover-Land I
- WK 44 Celle - Uelzen
- WK 45 Gifhorn - Peine
- WK 46 Hameln-Pyrmont - Holzminden
- WK 47 Hannover-Land II
- WK 48 Hildesheim
- WK 49 Salzgitter - Wolfenbüttel
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- WK 51 Helmstedt - Wolfsburg
- WK 52 Goslar - Northeim - Osterode
- WK 53 Göttingen