Mitgliedsbeitrag
Aus Piratenwiki
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 € pro Jahr bzw. 4 € pro Monat für jeden angefangenen Monat bei Eintritt während des Jahres. Wer im laufenden Monat beitritt, zahlt also 32 € für den Rest dieses Jahres.
Gemäß Bundessatzung empfiehlt die Piratenpartei zusätzlich einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 1 % des Nettogehaltes – das Wort freiwillig nehmen wir dabei sehr ernst, es ensteht keinerlei sozialer Druck, wenn ein Pirat dieser Empfehlung nicht Folge leisten kann.
- Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für das ganze Jahr zu entrichten (aber nicht vor Dezember des Vorjahres überweisen!).
- Er ist an die jeweilige unterste Gliederung im zuständigen Landesverband zu entrichten:
- Baden-Württemberg
- Der Beitrag ist an den jeweiligen Bezirksverband bzw. Kreisverband zu entrichten.
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Baden-Württemberg
ACHTUNG: Neumitglieder: Bitte überweist euren Beitrag erst, wenn ihr eine Bestätigung eurer Aufnahme zusammen mit einer Bankverbindung bekommen habt!
FAQ
- Werden bei Austritt zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge erstattet?
- Zitat der Satzung: Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.
- Besteht die Möglichkeit eine Spendenquittung über zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge zu erhalten?
- Nein, dies ist aber auch nicht nötig. Einkommensteuerrechtlich stehen Mitgliedsbeiträge und Parteispenden gleich, sowohl für die Nutzung des § 34g EStG als auch für die Nutzung nach § 10b Abs. 2 EStG! Zuwendungen umfassen Beiträge wie auch Spenden. Für Beiträge bis 200 € reicht dem Finanzamt laut § 50 EStDV „der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts“. Ansonsten können gezahlte Mitgliedsbeträge natürlich vom Schatzmeister als solche (aber eben nicht als Spenden) bescheinigt werden.
