MV:Kreisverband Vorpommern-Greifswald/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald

1 Der Vorstand
Milos Rodatos (Vorsitzender)
Tristan Varbelow (Stellvertretender Vorsitzender)
Petra Dörwald (Schatzmeisterin)
Mathias Archut (Beisitzer)

2 Vorstandssitzungen
2.1 Einladungen zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von 3 Tagen eingeladen. Alle Vorstandsmitglieder werden per E-Mail informiert. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung durch die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen.

2.2 Anträge an den Vorstand
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piraten-vg.de zu richten und wird durch den Vorstand auf der Kreismailingliste veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind:
1. alle Mitglieder des Kreisverbands Vorpommern-Greifswald der Piratenpartei Deutschland,
2. der Landesvorstand,
3. der Bundesvorstand.

2.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Die Sitzung des Kreisvorstandes ist grundsätzlich öffentlich. Gäste haben jedoch nur auf Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied Rederecht. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden. Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

2.4 Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

2.5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Umlaufbeschlüsse sind zulässig. Hierbei genügt eine einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

2.6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Dieses muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird unter den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.

3 Beurkundung und Archivierung von Beschlüssen des Vorstands
Beschlüsse des Kreisvorstandes sind im Rahmen des Vorstandssitzungsprotokolls zu veröffentlichen. Das Protokoll und die Beschlüsse des Vorstands werden zusätzlich als Ausdruck - von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern nach Prüfung und Bestätigung der formalen Korrektheit unterschrieben - im Vorstandsordner archiviert.

4 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliederdaten werden von einem Vorstandsmitglied verwaltet. Dieses und ein Stellvertreter haben Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann beschränkt werden. Der Erwerb der Parteimitgliedschaft wird durch die Bundessatzung geregelt (§3 Bundessatzung: http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_3_-_Erwerb_der_Mitgliedschaft). Über die Aufnahme von Piraten mit Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald durch einen nichtöffentlichen Beschluss.

5 Finanzverwaltung
5.1 Arbeitsgrundlage
Die Grundlage der Finanzverwaltung ist im §6 der Satzung des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald geregelt und bezieht sich auf die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland. Als weiterführende Regelung i.S. des §9 der Finanzordnung beschließt der Vorstand, dass Beträge bis zu 25 Euro für satzungsgerechte Zwecke durch den Schatzmeister ohne Vorstandsbeschluss freigegeben werden können. Diese Verwendungen sind einzeln zu dokumentieren (zusammen mit den Zahlungsbelegen).

5.2 Beitragsminderung
Der Vorstand prüft NICHT, ob bei einem Mitglied eine finanzielle Härte vorliegt, die eine Mitgliedsbeitragsminderung erlaubt. Der Vorstand überlässt die Prüfung der Zulässigkeit einer Mitgliedsbeitragsminderung dem jeweiligen Mitglied.
Der Kreisvorstand überträgt dem Verantwortlichen des Kreisverbandes für die Mitgliederverwaltung die Vollmacht, Anträgen auf Beitragsminderungen die formal erforderliche Zustimmung der Gliederung zu erteilen. Er unterrichtet darüber den Generalsekretär des Landesverbandes.

6 Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Ansprechpartner für Lokalpresse, Verantwortung PMs: Gesamter Vorstand
  • Finanzen: Schatzmeisterin
  • Mitgliederverwaltung: Stellvertretender Vorsitzender
  • Einladung zu Vorstandssitzungen, Protokolle, Dokumentation der Beschlüsse: Beisitzer
  • IT und Logistik: Beisitzer (+ Magnus)
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Stellvertretender Vorsitzender

7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an und veröffentlicht diesen spätestens vor der Entlastung.

8 Inkrafttreten, Veröffentlichung und sonstige Regelungen
Die Veröffentlichung der Geschäftsordnung erfolgt über das Piratenwiki des Kreisvorstands. Die Printversion wird im Offline-Vorstandsordner archiviert.

Diese Geschäftsordnung wurde am 23. November 2013 in Kraft gesetzt und zuletzt geändert am 30. März 2014.