Landesverband Nordrhein-Westfalen/Prozesshandbuch/1.4.6Einladungen

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1.4.6 Prozessbeschreibung

1.Piraten/4.Anträge an den Vorstand/6.Einladungen

Einleitung

Immer wieder kommt es vor, dass für Aktionen oder Versammlungen Mitglieder eingeladen werden sollen.
Zuständig für die Einladung ist die für die Mitglieder zuständige Gliederung. Dass bedeutet:

  • Bei Orts- oder Kreisverbänden ist der Orts- oder Kreisverband zuständig.
  • Bei Regionen mit einem gewählten Büropiraten ist dieser für den Versand von Einladungen zuständig.
  • Bei Regionen ohne Orts- oder Kreisverband und ohne Büropirat ist der Landesverband/Landesvorstand zuständig.
Eine Einladung wird über das Verwaltungsportal erstellt und verschickt.

Wenn Piraten einer Region, die bisher weder über einen Orts- oder Kreisverband, noch über einen Büropiraten verfügen, z.B. zu einer Kreismitgliederversammlung (KMV) einladen wollen, so muss dies per Antrag an den Landesvorstand geschehen.
Hierzu bitte auch den Prozess 1.4.1Allgemein beachten.

Diagramm

1.4.6Einladungen.png


Prozessbeschreibung

  1. Du hast eine Idee für eine Veranstaltung, zu der Piraten im Kreis eingeladen werden sollen.
    1. Suche Unterstützer für Dein Vorhaben
    2. Kläre die Veranstaltungsräume, den Termin und die Kosten ab
    3. Erstellt eine vorläufige Tagesordnung (TO), die mit der Einladung verschickt wird
  2. Sende eine Mail mit der Bitte um Einladung an:
    1. Den Vorstand des OV/KV bei Orts- oder Kreisverbänden
    2. Den Büropiraten Deines Kreises, wenn vorhanden
    3. Den Landesvorstand, wenn weder OV/KV noch Büropirat vorhanden
  3. Deine Mail wird an alle Empfänger verschickt.

Bemerkungen

Wenn zu einer Veranstaltung eingeladen wurde, kann diese nicht von einzelnen Antragstellern im Alleingang abgesagt werden.

Referenzen

Links

Texte