Landesverband Nordrhein-Westfalen/Prozesshandbuch/1.1.3Zahlungen

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1.1.3 Prozessbeschreibung

1.Piraten/1.Mitgiedschaft/3.Zahlungen

Einleitung

Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im voraus zu zahlen.
Die Zahlungen können per

  • Einzugsermächtigung
  • Überweisung
  • Barzahlung
erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass ein Mitglied das Stimmrecht auf Parteitagen verliert, wenn es sich mehr als drei Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand befindet.

Diagramm

Bild


Prozessbeschreibung

  1. zuerst
    1. dann
  2. Danach

Bemerkungen

Bemerkungstext

Referenzen

Links

Satzung der Piratenpartei Deutschland
Satzung des Landesverbandes NRW

Texte

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Fax: 02588 - 919 92 95

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Kontoinhaber: Piratenpartei Landesverband NRW
Kontonummer: 175087478
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BLZ: 36250000