Kreisverband Bremerhaven/OLAV

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OLAV - [O]n[L]ine [A]bstimmungs[V]erfahren

Das Verfahren

Die Mitglieder der Bremerhavener Piratenpartei sind sich einig: man möchte kein statisches und schwerfälliges Wahlprogamm. Viel lieber möchte man aktuelle Themen aufgreifen und dazu Position beziehen. Aus diesen einzelnen Positionspapieren heraus bildet sich dann kontinuierlich das Profil der Bremerhavener Piratenpartei heraus. Da man nicht für jedes einzelne Papier eine Mitgliederversammlung zusammenrufen will und kann soll auch der Abstimmungsprozess fortwährend möglich sein. Um dies zu ermöglichen wird die behäbige Präsenzveranstaltung um ein innovatives Abstimmungsverfahren ergänzt. – OLAV.

Schon jetzt wird über Themen und Positionen auf verschiedenen Kanälen diskutiert und gerungen. Neben den diversen Stammtischen und Vorstandssitzungen wird auch online auf den Mailinglisten munter diskutiert und gestritten. Das lief bisher immer ganz gut und wird sicherlich auch für die Zukunft genügen. Die Sache mit der Abstimmung über die ausgearbeiteten und diskutierten Papiere ist dagegen nicht ganz so einfach. Die Vorgabe ist schließlich, dass die Wahl den gleichen Ansprüchen genügen muss wie auf einer realen Mitgliederversammlung. Niemand soll von der Abstimmung ausgeschlossen werden. Es muss daher allen Mitgliedern, egal ob On- oder Offline, die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.

Bei einer normalen Mitgliederversammlung laufen solche Abstimmungen recht einfach ab. Solange niemand eine geheime Abstimmung beantragt wird per Handzeichen abgestimmt. Für die Überwachung des korrekten Ablaufs von Abstimmungen ist ein Wahlleiter berufen worden. Wer überhaupt wahlberechtigt ist wurde vor Beginn der Veranstaltung bei der Akkreditierung festgestellt. Der Knackpunkt bei der Online-Abstimmung ist die Feststellung der Wahlberechtigung. Bei der Offline-Akkreditierung wird nach Überprüfung der Wahlberechtigung eine Stimmkarte ausgegeben, die für die Dauer der Veranstaltung gültig ist. Ähnlich ist das Prinzip eines Verifizierungscodes (VC). Das wahlberechtigte Mitglied bekommt über einen vertrauenswürdigen Kanal seinen VC zugestellt. Vertrauenswürdig wären z. B. die persönliche Übergabe, die postalische Zustellung oder eine verschlüsselte Mail an eine verifizierte Empfängeradresse. Für diesen VC ist der Wahlberechtigte (W) verantwortlich wie für seine Offline-Stimmkarte. Ohne VC/Stimmkarte keine Wahlmöglichkeit. Der VC ist also zu behandeln wie der Pin-Code einer EC-Karte.

Nachdem über das abzustimmende Positionspapier ausführlich diskutiert und dieses, eventuell im Laufe der Diskussion angepasste, Papier in einer endgültigen Fassung feststeht wird zur Abstimmung darüber aufgerufen. Dazu wird ein “Wahlzettel” im Textformat ausgefüllt und verschlüsselt auf dem Bremerhavener Server gespeichert. Die auf ZeroBin basierende Software erzeugt einen eindeutigen Link zu diesem “Wahlzettel”. Dieser Link enthält den Schlüssel um den abgespeicherten Text wieder zu entschlüsseln. Der Link lässt keinen Rückschluss auf den Wähler zu und kann nach Auszählung der Stimmen ohne Bedenken veröffentlicht werden. Dadurch kann jeder einzelne Wähler die korrekte Zählung seiner Stimme im Nachhinein kontrollieren.

Der (nochmals) verschlüsselte Link zu dem gespeicherten “Wahlzettel” muss nun, zur Feststellung der Wahlberechtigung, an die Akkreditierungsstelle (A) gesendet werden. Nachdem A die Wahlberechtigung geprüft hat wird der Link zum “Wahlzettel” an die Wahlleitung per signierter Mail weiterschickt. Dieser Link wird von der Wahlleitung erst zur öffentlichen Auszählung geöffnet. Der darin enthaltene anonyme Link, der zum anfangs ausgefüllten Wahlzettel führt, wird geöffnet, die Stimme gezählt und später veröffentlicht.

Akkreditierung

Anzahl der aktuell Akkreditierten: 0 Stand 31.05.2013

Vorbereitete Abstimmungen

Laufende Abstimmungen

Bereits abgestimmte Positionspapiere