Kleine Anfrage

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Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung
eines Parlamentariers an die Exekutive, beispielsweise eines Abgeordneten
an die Regierung. Sie ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.

Formales

  • Das Informationsrecht der Abgeordneten befähigt Abgeordnete u.a. dazu, von der Regierung durch sog. Kleine Anfragen Auskünfte zu verlangen; damit haben Abgeordnete bzgl. Informationsbeschaffung gegenüber der Regierung übrigens bessere Handhabe als Journalisten
  • Formulierung: Sachlich, kurz und bündig, gedrängt, relativ einfach (Keine Schachtelsätze, 10 - 15 Wörter pro Satz)

NRW

  • Eine Kleine Anfrage besteht aus einer einleitenden Anführung eines einzelnen aktuellen oder bestimmten Hintergrunds und bis zu 5 diesbzgl. Fragen
  • Die Einleitung sollte in der Regel 5 bis 10 Zeilen umfassen
  • "und"-Fragen werden einem in NRW immer als 2 Fragen ausgelegt
    • Gefahr: Hat man nach Ansicht der Landesregierung zu viele Fragen gestellt, wird die ganze Kleine Anfrage nicht beantwortet, also gegebenfalls entsprechend umformulieren:
      • Bsp.: Statt "Wie hoch ist der Anteil der Staatsanleihen in den gebildeten Rücklagen und von welchen Staaten stammen diese Staatsanleihen ?" unbedingt so in Worte fassen "Wie hoch ist der Anteil der Staatsanleihen in den gebildeten Rücklagen - aufgeschlüsselt nach staatlicher Herkunft ?"
  • Muss zulässiger Beratungsgegenstand sein, d.h.:
    • darf nicht gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen,
    • darf nicht durch ihren Inhalt den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllen,
    • darf nicht Gegenstände behandeln, die nicht zur Zuständigkeit des Landtags gehören,
    • darf nicht ein Eingreifen in die richterliche Unabhängigkeit bedeuten
  • Muster "Kleine Anfrage in NRW"

Prozess

NRW

  • Kleine Anfrage wird erstellt ----- Wo Antragsfabrik einordnen ? Video 6:00 ...
    • geht zur fraktionseigenen parlamentarischen Geschäftsführung (digital und analog, letzteres vom Abgeordneten unterschrieben)
      • ca. 1 Tag später: Veröffentlcht auf Homepage des Parlaments - konkret: In der Parlamentsdatenbank - inklusive Ergänzung durch Drucksachennummer
        • theoretisch 4 Wochen später, praktisch meist jedoch ca. 5 Wochen später: An gleicher Stelle durch Landesregierung beantwortet; genauer gesagt vom fachl. passenden Ministerium

Verzugsfall

  • bei 1 Woche Verzug über 4 Wochenfrist hinaus - falls es unbedingt sein muss: schlichte Nachfrage auf kurzem Dienstweg beim Ministerium; hierzu Moni's Mitarbeiter ansprechen; Rückmeldung nach ca. 1 Tag
    • bei 2 - 3 Wochen Verzug über 4 Wochenfrist hinaus: Landesregierung würde i.d.R. Erbetung an Abgeordneten um mehr Zeit stellen
      • bei 4 Wochen Verzug über 4 Wochenfrist hinaus ohne Erbetung: Abgeordneter sollte dringend nachdrücklich mit Verweis auf Ordnung des Hauses nachharken

Umgang

  • Braucht konstruktive Absicht
  • Gute Recherche im Vorfeld vonnöten
  • Man sollte keinen Riesenaufwand um die Erstellung einer Kleinen Anfrage betreiben


  • Man sollte grundsätzlich offene Fragen stellen, weil die Regierung hierdurch zum ausführlicheren Antworten bewegt wird


  • Beantwortungsaufwand samt Folgen berücksichtigen
  • Wenn eine Frage in die Breite gehen soll: Allumfassend formulieren & anschließend spezifizieren


https://blog.piratenpartei-nrw.de/kraehennest/2012/07/24/kleine-anfragen-ein-how-to-mit-monika-pieper/


Kleine Anfragen, die so richtig saßen