HH:Bezirkswahlen 2014/Unterschriften/FAQ

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FAQ zum Bündnis Faires Wahlrecht- Jede Stimme zählt

Welche Kosten können von Mehr Demokratie übernommen werden?
Anreise
Übernachtungen
Wenn gewünscht: eine Verpflegungspauschale in Höhe von acht Euro am Tag

Was ist ein fakultatives Referendum und wie funktioniert es?
Es darf über eine zuvor bereits in der gewählten politischen Vertretung beschlossene Vorlage abgestimmt werden. Das heißt, das Bündnis muss innerhalb von drei Monaten ca. 32 000 Unterschriften (2,5% der Wahlberechtigten) sammeln, damit es über die Verfassungsänderung eine Volksabstimmung geben kann.

Wer ist der Kläger, der beim Hamburgischen Verfassunggericht die Abschaffung der Drei-Prozent-Hürde bewirkt hat?
Ein Mitglied der Hamburger Piratenpartei war Kläger.

TAZ Artikel

Wie war der Hergang der letzten Wahlrechtsänderungen?
Der Kompromiss zwischen MD und Senat war, dass die 5%-Hürde auf 3% abgesenkt wird und fakultative Referenden möglich gemacht werden. Die 3%-Hürde wurde in das Wahlgesetz festgeschrieben.
Daraufhin hat die ein Mitglied der Piratenpartei gegen die 3%-Hürde vor dem Hamburger Verfassungsgericht geklagt. Das HVerfG hatte die Hürde für nichtig erklärt.
Nun hat SPD, CDU und Grüne die 3%-Hürde wiedereingeführt und in die Verfassung geschrieben, um das HVerfG zu umgehen.

Warum befand das Verfassungsgericht, dass eine 3 Prozent Klausel verfassungswidrig ist?
Das Gericht sah in dieser Hürde eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien sowie der Gleichgewichtung der Wählerstimmen. Eine Wiedereinführung der Klausel hielte das Gericht nur dann für gerechtfertigt, wenn damit „Funktionsstörungen“ in der Arbeit der Bezirksparlamente verhindert werden könnten.

Beispiele anderer Bundesländer
In anderen Großstädten wie z.B. Köln, München und Frankfurt gibt es seit Jahren auf kommunaler Ebene acht bzw. zehn oder elf Fraktionen, ohne dass jemals etwas über Funktionsstörungen bekannt wurde. Und dort haben die Stadtverordneten sehr viel mehr Entscheidungskompetenzen als die Hamburger Bezirksversammlungen. Warum ist es so wichtig für eine Demokratie, dass auch kleine Parteien vertreten sind und eine Chance haben stärker zu werden?
Nur so können sich neu entstehende Präferenzen in der Gesellschaft auch in den Parlamenten niederschlagen und tatsächliche Auswirkung auf die Politik haben. Warum halten SPD, CDU und Grüne das jetzt laufende Referendum für nicht zulässig? Ein fakultatives Referendum ist nur nach Wahlrechtsänderungen zulässig. SPD, CDU und Grüne vertreten die Auffassung, dass die Änderung der Verfassung keine Änderung des Wahlrechts ist.

Wie ist der Schutz des Wahlrechts genau in den Gesetzen geregelt?
Genau genommen heißt es in Artikel 50 Absatz 4 der Hamburger Verfassung: Ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz, durch das ein vom Volk beschlossenes Gesetz aufgehoben oder geändert wird (Änderungsgesetz), tritt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Verkündung in Kraft. Innerhalb dieser Frist können zweieinhalb vom Hundert der Wahlberechtigten einen Volksentscheid über das Änderungsgesetz verlangen. In diesem Fall tritt das Änderungsgesetz nicht vor Durchführung des Volksentscheids in Kraft. Das Volk entscheidet über das Änderungsgesetz. Absatz 3 Sätze 5, 7 und 10 bis 13 ist sinngemäß anzuwenden.
Das bedeutet: Für vom Volk beschlossene Gesetze ist ein besonderer Schutz vorgesehen - die Möglichkeit des fakultativen Referendums, für das wir Unterschriften sammeln.
In Artikel 6 Absatz 4 der Hamburger Verfassung, in dem es um Wahlrechtsänderungen geht, heißt es: Auf die so beschlossenen Gesetze ist Artikel 50 Absatz 4 Sätze 1 bis 4 [...] anzuwenden.
Das bedeutet, dass der besondere Schutz des fakultativen Referendums auch für Wahlrechtsänderungen gilt.
Und schließlich heißt es in Artikel 4, Absatz 3 der Hamburger Verfassung: Für gesetzliche Bestimmungen über die Wahl der Bezirksversammlungen gilt Artikel 6 Absatz 4 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Somit gilt auch für die Bezirksversammlungen, um die es jetzt ja geht, der gleiche, besondere Schutz des fakultativen Referendums.

Unsere Argumente für die Zulässigkeit?
Durch die in der Verfassung bestehenden Vorkehrungen soll das Wahlrecht vor einer willkürlichen Änderung durch eine Bürgerschaftsmehrheit geschützt werden. Es wäre unsinnig, wenn sich dieser Schutz einfach aushebeln ließe, indem man die Verfassung ändert.
Die Änderung der Verfassung fällt nach unserer Auffassung unter den in der Hamburger Verfassung in Artikel 6, Abs. 4 beschriebenen besonderen Schutz. In den allermeisten Bundesländern sind Sperrklauseln in den einfachen Wahlgesetzen - nicht in der Verfassung - verankert, und Sperrklauseln auf kommunaler Ebene wurden für verfassungswidrig erklärt. Eine Hamburger Bürgerschaftsmehrheit begeht hier aus machpolitischem Kalkül einen verfassungspolitisch bedenklichen Sonderweg.
Wir wollen als Bündnis hier so viele Steine in den Weg legen, wie möglich, um zu verhindern, dass Parteien willkürlich am Wahlrecht herumdoktoren können, um Ihre eigenen Interessen zu schützen.