HE:Meinungsbilder/Tanzverbot

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Meinungsbild Aktionen gegen das "Tanzverbot" vom 17.04.2012 eingereicht durch unbekannt
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Laufzeit: 14 Tage
Fragestellung:
Soll die Piratenpartei Hessen Aktionen (u. a. Demonstrationen und Pressemitteilungen) gegen das Tanzverbot gemäß dem Hessischen Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) an genau den betroffenen stillen Feiertagen durchführen oder sich an ihnen beteiligen?
  1. Symbol support vote.svg JA ()
  2. Symbol oppose vote.svg NEIN ()
  3. Symbol neutral vote.svg Enthaltung (Mir egal)
Ergebnis: angenommen (Details: [1])
Ja: 58.17% Nein: 33.27% Enthaltung: 8.57%
Wahlbeteiligung: 35.28%


Auf dieser Seite werden die Pros und Contras zur Positionierung der Piratenpartei Hessen zu Aktionen gegen das im Hessischen Feiertagsgesetz verankerte "Tanzverbot" an bestimmten Feiertagen gesammelt.

Sachverhalt

Das Tanzverbot ist in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen an bestimmten Feiertagen, den sogenannten Stillen Tagen (z. B. Karfreitag oder Volkstrauertag). Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt. Das „Tanzverbot“ betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sein können.

In Hessen gelten für das Tanzverbot folgende Regelungen:

  • Neujahr 4 bis 12 Uhr
  • Gründonnerstag 4 bis 24 Uhr
  • Karfreitag ganztägig
  • Karsamstag ganztägig
  • Ostersonntag 4 bis 12 Uhr
  • Ostermontag 4 bis 12 Uhr
  • Himmelfahrt 4 bis 12 Uhr
  • Pfingstsonntag 4 bis 12 Uhr
  • Pfingstmontag 4 bis 12 Uhr
  • Fronleichnam 4 bis 12 Uhr
  • Volkstrauertag 4 bis 24 Uhr
  • Totensonntag 4 bis 24 Uhr
  • Heiligabend 17 bis 24 Uhr
  • 1. Weihnachtstag 4 bis 12 Uhr
  • 2. Weihnachtstag 4 bis 12 Uhr

Quelle: Wikipedia: Tanzverbot in Deutschland

Weitere Informationen

Pro: Die Piratenpartei Hessen soll weiterhin Aktionen gegen das Tanzverbot unterstützen

  • Da das Verbot auch für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, fernab von religiösen Veranstaltungen oder potenziell beeinträchtigten Anwohnern gilt, stellt es eine unangemessene Einschränkung persönlicher Freiheiten dar.
  • Die Aktionen sind gedeckt durch den Punkt Trennung von Staat und Religion im Bundesprogramm.
  • Es sind auch nicht religiöse Feiertage betroffen (zb Neujahr) somit deckt das Parteiprogramm zwar nur Kirchliche Feiertage, dennoch ist eine derartige Einschränkung nicht akzeptabel. . (ebenso die Einschränkung von GG §8 durch §13 des HFeiertagsG)
  • Sowohl Konzerte (Oper) und Kino sind nicht von dem Verbot betroffen – somit entbehrt dem Tanzverbot jegliche Grundlage
  • Weil das Tanzverbot auch dieses Jahr nicht kontrolliert wurde, was Nachfragen der Presse bei Ordnungsämtern belegen. Was bringt also ein Beibehalten eines Verbotes, was faktisch nicht existent ist.
  • Weil selbst städtische Websites für Tanzveranstaltungen in ihren Online-Kalendern geworben haben.
  • Weil neben Tanzveranstaltungen u.a. auch Sportveranstaltungen und lustige Theaterstücke nicht gestattet sind.
  • Durch Tanzveranstaltungen wird niemand in seinem Ausleben seines Glaubens gestört, sofern es nicht unmittelbar in direkter Nähe passiert.
  • Das hess. Feiertagsgesetz diskriminiert alle nicht christlichen Bürger.
    • => Falsch, man muss kein Christ sein, um sich einen für alle verbindlichen einheitlichen ruhigen Feiertag zu wünschen, die Existenz des nichtreligös begründeten Volkstrauertags beweist das.
  • Glauben ist Privatsache und hat nichts in staatlichen Gesetzen, außer den Grundrechten, zu suchen.
    • => Falsch, Glaube muss wie jede Weltanschauung öffentich und hinreichend ungestört gelebt werden dürfen. Dies muss ggf. durch gesetzliche Schranken geschützt werden. Das GG schützt im Prinzip ja nur vor Übergiffen des Staates selbst.
  • Hierzu sollte ein HE-Volksentscheid initialisiert werden, den es betrifft nicht nur uns. Mal sehen, wie viel Demokraten es in HE gibt.
    • => Die rhetorische Verknüpfung, nur das seien Demokraten, ist suggestiv. (Außerdem ist das kein Pro-Argument, sondern ein Vorschlag)
  • Dein Punkt

Contra: Die Piratenpartei Hessen soll zukünftig keine Aktionen gegen das Tanzverbot unterstützen

  • Weil nur öffentliche Veranstaltungen betroffen sind und somit nicht die Freiheit des Einzelnen zu tanzen.
    • => Weil etwas öffentlich ist, betrifft es nicht die Freiheit?
  • Weil Piraten nicht für den Profit von Veranstaltern zuständig sind.
    • => Es geht doch nicht um Kommerz, sondern die Einschränkungen von garantierten Grundrechten des Grundgesetzes!
  • Weil wegen Tradition und so.
    • => False Flag?
  • Weil keiner sonst Gegenargumente auflistet aus Prinzip.
    • => False Flag?
  • Weil der Zulauf zur Demo sehr gering war und es offenbar wenig interessiert genau wie die Religion auf deren Tradition sich das Gesetz beruft.
    • => Die beiden Demos wurden untersagt, das Hauptverfahren läuft noch dazu. Wir haben uns an die Auflagen der Gerichte gehalten und die Versammlungen abgesagt. Letztes Jahr waren 1.500 Flashmobber am Römer in Frankfurt.
  • Weil wir an unsinnigen Gesetzen gegenüber den oft am Pranger stehenden USA weiter zurückfallen.
    • => Kann man das Argument mal allgemeinverständlich erklären?
  • Weil wir zuerst gesellschaftlich viel lebenswichtigere Dinge in die Hand nehmen müssen.
  • Dein Punkt

Kritik

  • Die Frage des vMB alleine ist suggestiv bis manipulativ, da der zugrunde liegende Programmpunkt Trennung von Staat und Kirche mit keinem Wort benannt wird!
  • Dieses Meinungsbild ist gänzlich überflüssig, da die am letzten Karfreitag zum Thema "Tanzverbot" durchgeführten Aktionen voll vom Parteiprogramm "Trennung von Kirche und Staat" gedeckt ist.
    • => Sofern damit auch die Störung von den Freiheiten anderer inkludiert sind, ist es *nicht* gedeckt.
  • Ich bezweifle, daß man als fudamentalistischer Christ, Islamist oder Scientologe die freiheitlichen Ansichten der Piraten ernsthaft vertreten kann und empfehle daher diesen Personen den Austritt (aus welcher der genannten Organisationen/Partei auch immer).
    • => Sehr entlarvend: Die alte 'geh doch nach drüben'-Polemik gepaart mit dem Dikriminieren von Menschen bestimmter Weltanschauungen durch eine suggestive Aufzählung.
  • Es wurde, wie zu erwarten, nur die verkürzte und unvollständige Frage verschickt bzw. in der Umfrage selbst benannt im Gegensatz zu den vMBs und Umfragen vorher, was dem Ganzen noch die Krone aufsetzt.
  • Eine Faktenverkürzung haben wir bei der Netzsperren-Debatte den politischen Mitbewerben auch nicht durch gehen lassen, als man uns in die Kinderporno-Ecke stellen wollte!
  • Das ist nicht "das Beste vMB aller Zeiten", sondern eine Katastrophe, da es gar nicht ums Tanzen selbst ging.
  • Die Kritiken hier sind richtig. Ich werde an der Umfrage nicht teilnehmen, da sie unzureichende Antworten parat hält. Ich hätte mir folgende Antwortoptionen gewünscht oder für besser gehalten
   * Ja, aber mit vorher eingehender Diskussions- und Informationsabend
   * Ja, aber die Kritik richtet sich nicht gegen die Kirchen, nicht gegen die Gläubigen, sondern gegen die Gesetzeslage
   * Nein, aber für eine entsprechende Pressemitteilung
   * Nein, aber für eine stille Tanzdemo (die keine Gläubigen stören wird)
   * Enthaltung (klingt besser als "Das ist mir egal")
  • Nur, wenn das mit der selben Energie auch am Volkstrauertag durchgeführt wird.