HE:Landesverband/Richtlinien/Nutzungsbedingungen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Nutzungsbedingungen des LV Hessen

Nutzungsbedingungen Mail-Server

Hinweis

Die Nutzungsbedingungen wurden vom Landesparteitag 2015.2 beschlossen.

1. Allgemeines

1.1. Der Landesverband Hessen betreibt seine E-Mail-Dienste in Eigenregie und für die Nutzenden unentgeltlich unter Wahrung der Werte und Ideale der Piratenpartei Deutschland sowie den Beschlüssen des Landesparteitages und des Landesvorstandes.

1.2. Das virtuelle Hausrecht liegt beim Landesvorstand. Die technische Administration obliegt den IT-Beauftragten des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand bestellt werden.

1.3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Dienste angeboten werden oder richtig funktionieren. Es ergibt sich kein Nutzungsrecht, beispielsweise durch die Mitgliedschaft im Landesverband Hessen.

1.4. Ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung der Dienste nicht erlaubt. Die Dienste dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden.

1.5. Nicht näher spezifizierte Punkte kann der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung ergänzen, sofern sie nicht dem Geiste dieser Nutzungsbedigungen zuwiderlaufen.

2. Dienste

2.1. @piratenpartei-hessen.de-E-Mail-Adresse

2.1.1. Jedem hessischen Mitglied steht auf Wunsch eine eigene E-Mail-Adresse unter der Domain piratenpartei-hessen.de als Postfach oder Weiterleitung zu einer bestehenden E-Mail-Adresse zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine Weiterleitung in Form von Mitgliedsnummer zu Benutzername und einen Webmail-Zugang.

2.1.2. Der Benutzername setzt sich aus vorname.nachname zusammen. Bei mehren Vornamen kann sich einer oder eine Kombination ausgesucht werden. Bei Nameskollisionen kann vom Schema abgewichen werden.

2.1.3. Der Speicherplatz auf dem E-Mail-Server ist pro Nutzendem aus Gründen der Fairness und der technischen Möglichkeiten für alle gleich zu begrenzen. Das Limit ist öffentlich zu dokumentieren.

2.1.4. Zusätzlich stehen Funktionsadressen zur Verfügung, die vom Landesvorstand, seinen Beauftragten, seine Angestellten, den Mailinglisten und Online-Tools des Landesverbandes oder zur Erfüllung von sonstigen Aufgaben des Landesverbandes eingerichtet und genutzt werden können. Für solche Zwecke kann vom allgemeinen Speicherlimit abgewichen werden.

2.1.5. Nach Ausscheiden aus dem Landesverband Hessen haben Nutzende vier Wochen Zeit, ihre Daten zu sichern. Eine anderweitige Nutzung des Dienstes ist in dieser Zeit ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Daten und das Benutzerkonto gelöscht.

2.2. Mailinglisten

2.2.1 Allgemeines

2.2.1.1. Die Mailinglisten des Landesverbandes Hessens sind im Allgemeinen öffentlich, per SyncCom mit dem Forum und dem News-Server der Piratenpartei Deutschland synchronisiert und frei einer inhaltlichen Moderation.

2.2.1.2. Es können für einzelne Mailinglisten gesonderte Regelungen getroffen werden.

2.2.1.3. Untergliederungen können für ihnen zugeordnete Mailinglisten abweichende Regelungen beschließen.

2.2.1.3. Mailinglisten beantragen können der hessische Landesvorstand, seine Beauftragen, seine Angestellten, seine Untergliederungen oder Abgeordnete sowie mitarbeitende hessische Piraten aus Projektgruppen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen.

2.2.2. Besondere Mailinglisten

2.2.2.1. Mitglieder-Liste

Auf dieser Liste haben nur Mitglieder des Landesverbandes Hessen mit einer @piratenpartei-hessen.de-E-Mail-Adresse Schreibrechte. Diese Liste wird nicht per SyncCom synchronisiert. Die Nutzung der Mitglieder-Liste kann durch eine eigene Nutzungsbedingung ergänzt und verfeinert werden.

2.2.2.2. Kreisvorstände-Liste Auf dieser Liste haben nur Kreisvorstände Schreibrechte sowie der Landesvorstand und ggf. hessische Mitglieder im Bundesvorstand. Es ist ein Nachweis zu erbringen, z.B. ein Link zum entsprechenden Protokoll, zur Web- oder Wiki-Seite.

2.2.2.3. Schatzmeister-Liste Auf dieser Liste haben nur Schatzmeister und Generalsekrätere des Landesverbandes und seinen Untergliederungen Schreibrechte. Es ist ein Nachweis zu erbringen, z.B. ein Link zum entsprechenden Protokoll, zur Web- oder Wiki-Seite.

2.2.2.4. HAL-Liste Die Liste dient ausschließlich der Verbreitung von wichtigen Informationen. Diskussion sind nicht erwünscht und werden via automatischem Reply-To auf die PPH-Mailingliste forciert.

2.2.2.5. Überregionale Listen Die Nord-, Mittel- und Südhessen-Listen dienen der Verbreitung von Informationen von höheren Gliederungen oder von lokalen Informationen mit Piraten-Kontext, die von überregionalem Interesse sind.

2.2.3. Netiquette

Der Landesverband Hessen steht für die Ausübung des uneingeschränkten Rechts auf freie Meinungsäußerung ein. Dennoch findet dieses Recht dort seine Grenzen, wo andere durch Beiträge in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Die Mailinglisten dienen primär als Arbeitsmittel. Es gelten die allgemein üblichen Umgangsformen. Konstruktive Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht, im Gegensatz zu Trollen und andere Formen des Störens.

2.3. SPAM-Filter

Die E-Mail-System der Piratenpartei Hessen arbeiten mit automatisierten SPAM-Filtern.

3. Rechtliches

3.1. Pflichten der Nutzenden

Alle Nutzenden sind angehalten, die angebotenen Dienste möglichst mit Transport-Verschlüsselung (via SSL/TLS) zu nutzen. Für den vertraulichen Datenaustausch ist darüber hinaus eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z.B. PGP/GPG, Veracrypt, EncFS, o.ä.) einzusetzen. Die Nutzenden sind für die Datensicherung selbst verantwortlich. Bei Unregelmäßigkeiten in der Benutzung der Dienste (z.B. Spam-Versand, kein Zugang mehr, etc.) sind umgehend der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten darüber zu informieren. Die Nutzenden stellen den Landesverband Hessen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch den Nutzenden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennen Nutzende oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen.

3.2. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch die Nutzung entstehen könnten. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die von den Benutzern geführt oder veröffentlicht werden. Solche Aussagen sind als Privatmeinungen anzusehen.

3.3. Über diese Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können sich jederzeit ändern. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese Seite zu besuchen, um sich über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung dieses Dienstes einstellen.

3.4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.

Nutzungsbedingungen ownCloud

Hinweis

Die Nutzungsbedingungen wurden vom Landesparteitag 2015.2 beschlossen.

1. Allgemeines

1.1. Der Landesverband Hessen betreibt seine E-Mail-Dienste in Eigenregie und für die Nutzenden unentgeltlich unter Wahrung der Werte und Ideale der Piratenpartei Deutschland sowie den Beschlüssen des Landesparteitages und des Landesvorstandes.

1.2. Das virtuelle Hausrecht liegt beim Landesvorstand. Die technische Administration obliegt den IT-Beauftragten des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand bestellt werden.

1.3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Dienste angeboten werden oder richtig funktionieren. Es ergibt sich kein Nutzungsrecht, beispielsweise durch die Mitgliedschaft im Landesverband Hessen.

1.4. Ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist eine Nutzung der Dienste nicht erlaubt. Die Dienste dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden.

1.5. Nicht näher spezifizierte Punkte kann der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung ergänzen, sofern sie nicht dem Geiste dieser Nutzungsbedingungen zuwiderlaufen.

2. Dienste

2.1. ownCloud

2.1.1 Jedem hessischen Mitglied mit einer gültigen @piratenpartei-hessen.de-E-Mail-Adresse steht auf Wunsch ein ownCloud-Konto unter der Domain owncloud.piratenpartei-hessen.de zur Verfügung.

2.1.2. Der Benutzername setzt sich aus vorname.nachname zusammen. Bei mehren Vornamen kann sich einer oder eine Kombination ausgesucht werden. Bei Nameskollisionen kann vom Schema abgewichen werden.

2.1.3. Der Speicherplatz ist pro Nutzendem aus Gründen der Fairness und der technischen Möglichkeiten für alle gleich zu begrenzen. Das Limit ist öffentlich zu dokumentieren.

2.1.4. Zusätzliche stehen Funktionskonten und -gruppen zur Verfügung, die vom hessischen Landesvorstand, seinen Beauftragten, seine Angestellten, seinen Untergliederungen, seinen Abgeordneten, den Mailinglisten und Online-Tools des hessischen Landesverbandes oder zur Erfüllung von sonstigen Aufgaben des hessischen Landesverbandes eingerichtet und genutzt werden können. Für solche Zwecke kann vom allgemeinen Speicherlimit abgewichen werden.

3. Rechtliches

3.1. Pflichten der Nutzenden

Alle Nutzenden sind angehalten, die angebotenen Dienste möglichst mit Transport-Verschlüsselung (via SSL/TLS) zu nutzen.

Für den vertraulichen Datenaustausch ist darüber hinaus eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z.B. PGP/GPG, Veracrypt, EncFS, o.ä.) einzusetzen.

Die Nutzenden sind für die Datensicherung selbst verantwortlich.

Bei Unregelmäßigkeiten in der Benutzung der Dienste (z.B. Spam-Versand, kein Zugang mehr, etc.) sind umgehend der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten darüber zu informieren.

Die Nutzenden stellen den Landesverband Hessen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch den Nutzenden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennen Nutzende oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen.

3.2. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch die Nutzung entstehen könnten.

Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die von den Benutzern geführt oder veröffentlicht werden. Solche Aussagen sind als Privatmeinungen anzusehen.

3.3. Über diese Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können sich jederzeit ändern. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese Seite zu besuchen, um sich über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung dieses Dienstes einstellen.

3.4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.

Nutzungsbedingungen WikiArguments

Hinweis

Die Nutzungsbedingungen wurden noch nicht von einem Landesparteitag beschlossen.

1. Allgemeines

1.1. Der Landesverband Hessen betreibt seine Wikiarguments-Instanzen in Eigenregie und für die Nutzenden unentgeltlich unter Wahrung der Werte und Ideale der Piratenpartei Deutschland sowie den Beschlüssen des Landesparteitages und des Landesvorstandes.

1.2. Das virtuelle Hausrecht liegt beim Landesvorstand. Die technische Administration obliegt den IT-Beauftragten des Landesverbandes, welche durch den Landesvorstand bestellt werden.

1.3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Dienste angeboten werden oder richtig funktionieren. Es ergibt sich kein Nutzungsrecht, beispielsweise durch die Mitgliedschaft im Landesverband Hessen.

1.4. Ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist ein Schreibzugriff auf die Dienste nicht erlaubt. Der Lesezugriff ist uneingeschränkt möglich. Die Dienste dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden.

1.5. Nicht näher spezifizierte Punkte kann der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung ergänzen, sofern sie nicht dem Geiste dieser Nutzungsbedingungen zuwiderlaufen.

2. Dienste

2.1. Wikiarguments

2.1.1. Jedem Nutzendem mit einer gültigen E-Mail-Adresse steht auf Wunsch ein Wikiarguments-Konto unter der Domain wikiarguments.piratenpartei-hessen.de zur Verfügung.

2.1.2. Der Benutzername kann frei gewählt werden. Die Benutzung eines Pseudonyms ist möglich und erwünscht, sofern nicht bereits vergeben. Weitergehend darf ein Pseudonym nicht gegen gültige Rechtsnormen verstossen.

3. Rechtliches

3.1. Pflichten der Nutzenden

3.1.1. Formulierung und Inhalt sollten dem Zielpublikum gegenüber angemessen sein. Insbesondere sollten Unhöflichkeit, Doppeldeutigkeit oder gar Beleidigungen nicht die Kommunikation per Text, der die Sinngebung durch nonverbale Signale fehlt, erschweren.

3.1.2. Es ist ausdrücklich untersagt, die Identität eines anderen Nutzenden und/oder persönliche Daten anderer Nutzenden preis zu geben.

3.1.3. Bei Unregelmäßigkeiten in der Benutzung der Dienste (z.B. Spam-Versand, kein Zugang mehr, etc.) sind umgehend der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten darüber zu informieren.

3.1.4. Die Nutzenden stellen den Landesverband Hessen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch den Nutzenden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

3.1.5. Erkennen Nutzende oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, ist der Landesvorstand Hessen oder seine IT-Beauftragten unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen.

3.2. Gewährleistung und Haftungsausschluss

3.2.1. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch die Nutzung entstehen könnten.

3.2.2. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die von den Nutzenden geführt oder veröffentlicht werden. Solche Aussagen sind als Privatmeinungen anzusehen.

3.3. Über diese Nutzungsbedingungen

3.3.1. Diese Nutzungsbedingungen können sich jederzeit ändern. Es ist die Pflicht des Nutzenden, diese Seite zu besuchen, um sich über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung dieses Dienstes einstellen.

3.4. Salvatorische Klausel

3.4.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.