HE:Kreisverband Wetterau/Kreisparteitag 2012/SAÄ

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Inhaltsverzeichnis

SÄA 1 (Fraktionsbildung)

Antrag

Der KPT möge beschließen folgende Erweiterung an geeigneter Stelle in die Satzung http://www.piratenpartei-wetterau.de/Satzung_Wetterau einzufügen

V. Allgemeine Bestimmungen, Satzung (Vorschlag)
§ 27 Fraktion

Neu (Version 1) Matthias Geining

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Fraktionsgemeinschaft, Kooperation und Hospitanz muss die Zustimmung oder Ablehnung dazu durch ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei festgestellt werden. Auf das Ergebnis ist bei der Fraktionsvereinbarung Rücksicht zu nehmen.

Neu (Version 2) Matthias Geining

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Fraktionsgemeinschaft, Kooperation und Hospitanz muss die Zustimmung oder Ablehnung dazu durch ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei festgestellt werden. Auf das Ergebnis ist bei der Fraktionsvereinbarung soweit möglich Rücksicht zu nehmen.

Neu (Version 3) Marc Weitz

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Fraktionsgemeinschaft, Kooperation und Hospitanz ist ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei einzuholen. Das Ergebnis des Meinungsbildes ist vor Eingang der Fraktionsgemeinschaft, Kooperation oder Hospitanz von dem/den Abgeordneten zur Kenntnis zu nehmen.

Neu (Version 4) Volker Weidmann

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Kooperation, Hospitanz oder Fraktionsgemeinschaft ist ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei einzuholen. Das Ergebnis ist von den Abgeordneten zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ kann zu diesem Thema auch ein Parteitag einberufen werden.

Neu (Version 5) Stephan Flindt

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Fraktion ist ein Verhandlungsteam von den Piratenabgeordneten zu bestimmen. Diesem gehören auch Mitglieder des KV Vorstandes an.
(2) Die Inhalte der Verhandlungen werden per Meinungsbild überprüft .
(3) Die Fraktionsvereinbarung bedarf der Zustimmung eines Kreisparteitages, oder einer gesonderten Sitzung, bei der mit einem Vorlauf von einer Woche zu laden ist. Der Vorstand hat beschlussfähig anwesend zu sein. Die Ladung zu einer Sondersitzung bedarf der Schriftform, kann jedoch elektronisch übermittlet werden.
(4) Der Beschluss zum Beitritt in eine gemeinsame Fraktion hat mit absoluter Mehrheit zu erfolgen.

Anmerkung zu Version 4

  • Bündnisse nach Relevanz sortiert.

Begründung Version 5

  • Mitbestimmung ist eines unsere Kernthemen. Doch bei entscheidenden Fragen im politischen Alltag ist die Form der Mitbestimmung oder Mitgliederbeteiligung nicht verbindlich festgeschrieben. Diese SÄAe soll das ändern und die Meinung der Basis in die Fraktions bzw. Koalitionsverhandlungen einfließen lassen.
  • Ein Meinungsbild ist nicht bindet, spiegelt aber den Wunsch der Basis wieder, wie sie sich eine Entscheidung vorstellt, es kann vor allem nicht bindend sein, da es gute Piratentradition ist, alle Diskutanden einzubinden, dann aber die Piraten selbst entscheiden zu lassen.
  • Die Anträge sind so gestaffelt, daß die Zustimmungsgremien, entsprechend der Wichtigkeit aufgestellt sind.
  • Koalitionen sind richtungsweisende Entscheidungen einer Partei, die entsprechend legitimiert werden sollten.
  • Fraktionen sind lediglich technische Zusammenschlüsse, um bestimmte Ziele gemeinsam erreichen zu können.
  • Hospitationen sind als mildestes Mittel eben auch mit dem geringsten Aufwand zu legitimieren, da sie jederzeit kündbar sind und u.U. überhaupt keine politischen Gespräche vorangehen. Eine Hospitation erleichtert den Abgeordneten lediglich den politischen Alltag.

Antragsteller: Marc Weitz, Matthias Geining 23:11, 29. Nov. 2011 (CET) -- Volker Weidmann 16:33, 30. Dez. 2011 (CET), Stephan Flindt

SÄA 2 (Koalitionsbildung)

Antrag

Der KPT möge beschließen folgende Erweiterung an geeigneter Stelle in die Satzung einzufügen

Vorschlag: V. Allgemeine Bestimmungen, Satzung (Vorschlag)
§ 28 Koalition

Neu (Version 1) Matthias Geining

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Koalition muss die Zustimmung oder Ablehnung zur Koalitionsbildung durch ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei festgestellt werden. Auf das Ergebnis ist bei der Koalitionsvereinbarung Rücksicht zu nehmen.

Neu (Version 2) Matthias Geining

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Koalition muss die Zustimmung oder Ablehnung zur Koalitionsbildung durch ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei festgestellt werden. Auf das Ergebnis ist bei der Koalitionsvereinbarung soweit möglich Rücksicht zu nehmen.

Neu (Version 3) Marc Weitz

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Koalition ist ein Meinungsbild der Mitglieder der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei zur Koalitionsbildung einzuholen. Das Ergebnis des Meinungsbildes ist vor Eingang der Koalition von dem/den Abgeordneten zur Kenntnis zu nehmen.

Neu (Version 4) Volker Weidmann

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Koalition ist ein Parteitag der entsprechenden Gliederung der Piratenpartei einzuberufen, um über den Koalitionsvertrag zu entscheiden.

Neu (Version 5) Stepahn Flindt

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Koalition ist ein Verhandlungsteam von der Fraktion zu bestimmen. Diesem müssen auch Mitglieder des KV Vorstandes angehören
(2) Die Ergebnisse der Verhandlungsrunden sind unverzüglich allen Mitgliedern des KV zugänglich zu machen. Dies ist grundsätzlich die Vorbedingung für einen Eintritt in Verhandlungen mit anderen Parteien.
(3) Die Inhalte der Verhandlungen müssen per Meinungsbild verifiziert werden.
(4) Die Koalitionsvereinbarung bedarf der Zustimmung eines Kreisparteitages. Das Ergebnis hat mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen.
(5) Der Sonderfall der Duldung einer Minderheitsregierung und deren Voraussetzungen ist entsprechende der Sätze 1 ­4 zu behandeln.

Begründung für beide Anträge:

  • Mitbestimmung ist eines unsere Kernthemen. Doch bei entscheidenden Fragen im politischen Alltag ist die Form der Mitbestimmung oder Mitgliederbeteiligung nicht verbindlich festgeschrieben. Dieser SAÄ soll das ändern und die Meinung der Basis in die Fraktions- bzw. Koalitionsverhandlungen einfließen lassen.
  • Ein Meinungsbild ist nicht bindet, spiegelt aber den Wunsch der Basis wieder, wie sie sich eine Entscheidung vorstellt.
  • Nicht bindend bedeutet, das die gewählten Vertreter durchaus anders entscheiden können, aber sich ggf. Fragen durch die Parteibasis gefallen lassen müssen.
    • Der Abgeordnete ist seinem Gewissen verpflichtet! Nur, wenn das in eine andere Richtung gehen möchte als das Gewissen der Piratenpartei, dann wird man sich trennen müssen. Deswegen ist bindend oder nicht bindend irrelevant. -- Volker Weidmann 17:15, 30. Dez. 2011 (CET)
    • §11.2 der Kreissatzung besagt, daß Beschlüsse des KPT für alle Mitglieder bindend sind... -- Volker Weidmann 17:48, 30. Dez. 2011 (CET)
  • Andersherum können sich die gewählten Vertreter durch das Meinungsbild den Rückhalt der Basis versichern und sich darauf berufen, dass die jeweilige Vereinbarung mit Billigung der Basis getroffen wurde.
    • Was der erstrebenswerte Zustand wäre! Wenn Partei(basis) und Abgeordnete nicht an einem Strick (und in die gleiche Richtung ;-) ziehen, können wir unsere politischen Ambitionen begraben. -- Volker Weidmann 17:42, 30. Dez. 2011 (CET)
  • In dieser Partei hat die Geld und Zeitelite, also Leute mit genügend Geld und/oder freier Zeit, den Vorteil sich sehr stark beteiligen zu können. Die meisten Normalos mit 40h Woche, haben das nicht und sollten trotzdem die Möglichkeit haben mitzubestimmen.
  • Parteitag zur Meinungsbildung/Beschlußfassung mit aufgenommen. Nach §11.5 ist er bei entsprechender Antragsstellung eh einzuberufen - einmal alle 5 Jahre ist das zu verschmerzen und er bindet die Mitglieder, also auch Abgeordnete, an dessen Beschlüsse §11.2... -- Volker Weidmann 17:15, 30. Dez. 2011 (CET)
  • Anderseits ist das Rechtsverhältnis von Partei <-> Fraktion <-> Abgeordneten zu klären. Kann sich da mal ein Fachmann (Stephan?) damit auseinander setzen? Was kann die Partei(basis) den Abgeordneten oder der Fraktion vorschreiben? Wo gibt es da Mitspracherechte und wo enden diese? -- Volker Weidmann 17:37, 30. Dez. 2011 (CET)
  • Bitte SÄA 09 beachten, der die beiden obigen SÄA überflüssig machen würde. -- Volker Weidmann
  • Eine Koalition ist die am weitesten reichende Zusammenarbeit mit einer anderen Partei. Hier sollte also der gesamte KV über alle Vorgänge informiert sein. -- Stephan Flindt
  • Das Meinungsbild ist eine "Piratentradition", die ein gefühl dafür vermittelt, wie die Partei zu den Dingen steht, sie ist aber keine Abstimmung. Dafür ist der KPT zuständig. -- Stephan Flindt
  • Die Mehrheitsverhältnisse entsprechen dem Quorum der Programmanträge auf dem BPT -- Stephan Flindt
  • Die Duldung einer anderen Regierung, habe ich in die Nähe der Koaltition gerückt, da man damit immerhin eine andere Regierung ins Amt befördert, und gewisse Positionen dafür abspricht. -- Stephan Flindt

Antragsteller: Marc Weitz, Matthias Geining 23:11, 29. Nov. 2011 (CET) -- Volker Weidmann 17:06, 30. Dez. 2011 (CET), Stephan Flindt

SÄA 3 (Meinungsbild)

Antrag

Antrag angenommen (14/1/2 bei 17 Akkreditierten)

Der Kreisparteitag möge die Erweiterung von §4 "Rechte und Pflichten der Piraten" um einen Absatz mit der nächsten freien Nummerierung wie folgt beschließen:

Neu

() Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt, ein virtuelles Meinungsbild durch den Kreisvorstand einholen zu lassen, sofern ein versandfertiger, möglichst neutraler und den Sachverhalt ausreichend beschreibender Text für die Einladungs-E-Mail vorliegt, eine Wiki-Seite im korrekten Namensraum mit dem Sachverhalt und zur Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente eingerichtet ist und sich die beinhaltete Fragestellung mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten lässt.

Antragsteller: Matthias Geining 23:11, 29. Nov. 2011 (CET)

Diskussion

Zur Definition eines Meinungsbildes siehe Wiki über vMBs in Hessen

Zu klärende Fragen:

  • LV-Procedere? Gilt das LV-Procedere auch für den KV? Ist es außer im obigen Wiki irgendwo festgeschrieben
    • Ich hatte hier mal angefangen was zu sammeln. (Uwe Schneider 21:33, 2. Jan. 2012 (CET))
    • Bei der Diskussion am LPT hieß es, wir schreiben bewusst nicht fest mit welchem Werkzeug das Meinungsbild eingeholt werden soll, damit man das Werkzeug ändern kann, ohne die Satzung anpassen zu müssen. (Uwe Schneider 21:33, 2. Jan. 2012 (CET))
  • Quorum? Wieviele Mitglieder müssen teilnehmen, damit das vMB repräsentativ ist?
  • Laufzeit? Wie LV Hessen, von VS zu VS?

Bitte SAÄ 3 vorziehen, da in den vorigen Anträgen eben von Meinungsbildern die Rede ist und da sollte bereits geklärt sein, was das denn überhaupt ist.

SÄA 4 (Verkürzung der Amtszeit des Vorstands von zwei auf ein Jahr)

Antrag

Der Kreisparteitag möge "§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages Absatz 2" und "§ 23 - Amtsdauer" wie folgt ändern.

Anmerkung: Um Sinn zu ergeben müssen beide Paragraphen zusammen geändert werden.

Aktuell § 12 Absatz 2

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
a. Den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
b. Den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
c. Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
d. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
In jedem zweiten Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:
I. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
II. Wahl des Kreisvorstandes und
III. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.

Neu: (Version 1) "§ 12 Absatz 2"

Antrag abgelehnt

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
a. Den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
b. Den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
c. Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
d. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
In jedem zweiten Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:
I. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
II. Wahl des Kreisvorstandes und
III. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.

Neu: (Version 2) "§ 12 Absatz 2"

Antrag angenommen (14/4/2 bei 20 Akkreditierten)

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
a. Den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
b. Den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
c. Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
In jedem zweiten Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:
d. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
e. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
f. Wahl des Kreisvorstandes und
g. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.


Aktuell: "§ 23 - Amtsdauer"

(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im zweiten Kalenderjahr.

Neu: "§ 23 - Amtsdauer"

Zusammen mit Version 2 angenommen

(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von einem Jahr. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag im zweiten Kalenderjahr.


Antragsteller: Matthias Geining 22:25, 26. Dez. 2011 (CET)

Gegenantrag

Der Kreisparteitag möge beschließen, die Amtsdauer des Vorstandes bei zwei Jahren zu belassen.

Begrüngung

Siehe unter Contra...

Antragsteller -- Volker Weidmann

Begründung:

Pro:

  • Eine Amtszeit von zwei Jahren ist relativ lang. Die Praxis zeigt das für viele der Zeitraum nur schwer zu überblicken ist.
  • Die meisten KVen sowie LV und BV haben eine Amtszeit von einem Jahr.
  • Wetterau, MKK, Hochtaunus, Offenbach (Land), Waldeck-Frankenberg und Bergstraße habe zweijährige Amtszeiten, Frankfurt, MTK, Wiesbaden, Marburg,Kassel (Stadt), Groß-Gerau, Darmstadt2-Dieburg einjährige. Halbe-halbe würde ich sagen. -- Volker Weidmann
  • Die relativ lange Amtsdauer schreckt potentielle Kandidaten ab.
  • Da sehr viel Arbeit am Vorstand hängen bleibt, besteht die Gefahr deren Mitglieder vorzeitig zu verschleißen. Eine kürze Amtszeit soll dem entgegenwirken.
  • Die einjährige Amtszeit ist gut geeignet, für teilweise Neuwahlen zu sorgen, da sicher einige Mitglieder eines Vorstands über ein Jahr hinweg zur Verfügung stehen. Es ist nach meiner privaten Vereinserfahrung einfacher, wenn alte Hasen die neuen einarbeiten und nicht ein Gesamtvorstand bei Null startet.

Contra:

  • eine zweijährige Amtszeit bringt mehr Kontinuität in die Amtsgeschäfte.
  • Sehe ich eher negativ. Sollte sich ein Vorstand als suboptimal erweisen, so darf er das dann zwei Jahre Unterbeweisstellen.
  • Da gibt es die Möglichkeit den Vorstand per aKPT abzuwählen. -- Volker Weidmann
  • Einen einjährige Amtszeit heißt nicht, das der Vorstand nach einem Jahr nicht mehr kandidieren darf. Es heißt nur das er dann nochmal einen Bestätigung der Basis braucht. Oder auch für sich feststellt, das das nichts für ihn ist.
  • wenn sich jedes Jahr neue Amtsträger in ihr Amt einarbeiten müssen geht jedes mal viel Zeit verloren.
  • Definiere viel! Es ist nicht viel einzuarbeiten, eher viel zu arbeiten.
  • z.B. die Umstellung von Zugriffsrechten auf Bankkonten, Generierung von Vorstandsschlüsseln, Umschreibung von Zugriffsrechten etc.
  • Nicht notwendigerweise wird jedes mal ein gesamter Vorstand ausgewechselt.
  • Außerdem sind im Normalfall der/die vorherigen Amtsinhaber noch erreichbar.
  • andere Vereine und Organisationen haben meist Amtszeiten von drei oder vier Jahren. Ist die Piratenpartei so verschleißend?
  • Ja!
  • Die Aufgaben eines Vereinsvorstands sind auch viel genauer umrissen und insgesamt weniger.
  • wenn ein Vorstand sein Amt nicht mehr ausüben kann, steht ihm ja der Rücktritt davon offen, wie z.B. z.Z beim Schatzmeister
  • Damit wartest Du ab, bis der Verschleiß so groß wird, das jemand droht auszufallen. Wenn der Verschleiß dann da ist, ist es zu spät. Wartungsintervalle von zwei Jahren verhindern nicht den Verschleiß. Sie verhindern nur das man es frühzeitig bemerkt.
  • Wenn der Vorstand ausfällt, verlierst Du gleich auch einen aktiven Piraten.
  • Rücktritte vermitteln der Außenwelt, das bei uns was nicht stimmt. Die klassische Politik benutzt Rücktritte gerne als Bauernopfer. Das wäre dann aber der falsche Eindruck.
  • Rücktritte sind nicht das Aushängeschild einer Partei.
  • Ein Rücktritt ist nur eine Notlösung. Auf den Rücktritt als Normalfall zu setzen halte ich für gewagt.
  • Eine Aufgabe des Vorstands sollte sein neue Impulse zu setzen. Ich denke nicht, das die Impulse besser werden je länger ein Vorstand am verschleißen ist. ;-)
  • BTW.: Mit unserem Schatzmeister haben wir extrem Glück, weil der einen Termin für sein ausscheiden gesetzt hat und bis dahin weitermacht. Das muss nicht so sein! Es kann auch sein, das ein Vorstandsmitglied nicht mehr auftaucht ...
  • Rücktritte sollten ja auch nicht zur Normalität werden! Ich denke, wenn sich jemand in ein Amt wählen läßt, dann sollte er schon eine Vorstellung davon haben, was auf ihn zukommt. "Frühstücksdirektorenposten" haben wir nicht. Andererseits läßt sich die Parteiarbeit sicherlich sinnvoll aufteilen, daß nicht einer alles machen muß. Ich rechnet mit einem viertel Jahr Einarbeitungszeit. Bei einer einjährigen Amtsperiode bleibt dann nur noch ein dreiviertel Jahr für produktive Arbeit, bzw. auch nur ein halbes, wenn man sich im letzten Viertel schon auf den Abschied vorbereitet.
  • Wenn wir jedes Jahr den Vorstand neu wählen müssen, geht die meiste Zeit beim Kreisparteitag für eben jene Vorstandswahlen drauf.
  • Schlimmstenfalls müssten wir jedes Jahr nach neuen Vorstandsmitgliedern suchen, wenn der alte Vorstand sich nicht zur Wiederwahl stellt. Wie schwierig dies werden kann sieht man dieses Jahr. -- Volker Weidmann

SÄA 5 (Harmonisierung der Antragsfristen)

Antrag

Der Kreisparteitag möge "§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages Absatz 3" wie folgt ändern.

Aktuell:

(3) Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 20 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Neu: Matthias Geining)

Antrag zurückgezogen auf KPT

(3) Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 7 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Neu: (Version -- Volker Weidmann )

Antrag zurückgezogen auf KPT

(3) Satzungsänderungs- und Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 21 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Begründung:

  • In der Bundes- und Landessatzung existieren für normale Anträge keine Fristen.
  • Unsere Satzung sieht für SAÄs 14 Tage Frist vor für normale Anträge aber 20 Tage.
    • Wo steht diese 14 Tage Frist? In der Satzung steht nur, daß SÄA in die Einladung zu schreiben sind und da diese ja 14 Tage vorher bei den Mitgliedern sein muß würde das so nicht funktionieren. -- Volker Weidmann 04:48, 4. Jan. 2012 (CET)
  • Das bedeutet, das wenn die meisten Mitglieder von einem Kreisparteitag erfahren, die Frist für Anträge bereits abgelaufen ist. Das darf nicht sein. Daher sollte die Frist für normale Anträge so sein, das nach Erhalt der Einladung zum KPT noch Anträge gestellt werden können.

Antragsteller: Matthias Geining 22:34, 26. Dez. 2011 (CET)

Anmerkungen

  • Ich zitiere mal aus den Anmerkungen von Alexander zur ersten Satzung: "Die Antragsfrist ist länger als die Einladungsfrist damit wir die Anträge mit der Tagesordnung in der Einladung bekanntgeben können – so weiß jeder was ihn erwartet und kann sich entsprechend vorbereiten." (Uwe Schneider 21:22, 2. Jan. 2012 (CET))
  • Ansonsten gibt es immer noch §12 (4)
    • Anträge, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge) sind zuzulassen, wenn der Kreisparteitag zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen. (Uwe Schneider 21:22, 2. Jan. 2012 (CET))

Begründung Version -- Volker Weidmann

  • Beide Antragsarten sollten in der Tagesordnung mitgeteilt werden, mit sich die Mitglieder vorbereiten können.
  • SÄA müssen eventuell vorbereitet, recherchiert und diskutiert werden. s.o.
  • Die KPT werden ja vorher mehrfach über Mailingliste, Newsletter und Webseite angekündigt. Wer Anträge einreichen möchte hat ansich genügend Zeit dazu.
  • Dringlichkeitsanträge sind ja weiterhin möglich.
  • 21 Tage sind 3 Wochen - dürfte sich einfacher merken lassen...

-- Volker Weidmann 04:53, 4. Jan. 2012 (CET)

SÄA 06 (Rechenschaftsbericht)

Antrag

Der Kreisparteitag möge "§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages, Absatz 2" wie folgt an geeigneter Stelle erweitern.

Aktuell: "§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages, Absatz 2"

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
a. Den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
b. Den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
c. Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
d. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
In jedem zweiten Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:
I. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
II. Wahl des Kreisvorstandes und
III. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.

Neu: (An geeigneter Stelle einzufügen)

Antrag angenommen (13/1/5 von 19 Akkreditierten)

() Den Rechenschaftsbericht aller Mandatsträger des Kreises und der untergeordneten Gliederungen.

Begründung:

  • Bisher beruht es auf Freiwilligkeit das Mandatsträger über ihre Arbeit berichten. Solange sie das tun, ist das die Beste Regelung. Allerdings hat die Basis und auch der Vorstand keinerlei Möglichkeiten solch einen Bericht einzufordern, wenn der Mandatsträger das nicht will. Wenigstens einmal im Jahr sollte der Mandatsträger dazu verpflichtet sein, der Basis Rechenschaft über seine Tätigkeit abzugeben.

Antragsteller: Matthias Geining 22:40, 26. Dez. 2011 (CET)

SÄA 07 (Urabstimmung)

Antrag

Der Kreisparteitag möge folgenden Paragraphen an geeigneter Stelle in die Satzung aufnehmen.

Neu

Antrag angenommen (14/0/3)

§ () Urabstimmung
(1) Zu grundsätzlichen Fragen der Organisation, der Satzung oder der Programatik der Partei ist eine Urabstimmung möglich.
(2) Eine Urabstimmung findet statt auf Antrag
1. des Kreisvorstandes oder
2. von mehr als 10% der Anzahl der Kreisverbandsmitglieder zum Ende des Vormo­nats.
(3) Der Antrag muss eine Sachverhaltsdarstellung und eine Frage enthalten, die mit "Ja", Nein" oder "Enthaltung" beantwortet werden kann.
(4) Die Antragsstellung in Textform ist ausreichend.
(5) Die Urabstimmung wird vom Kreisvorstand innerhalb von 30 Tagen organisiert und durchge­führt.
(6) Die Durchführung ist möglich als Urnen- oder Briefwahl, sofern die Dauer der Urabstimmung mindestens 7 Tage beträgt.
(7) Mehrere Anträge können in einer Urabstimmung zusammengefasst werden.
(8) Ein Antrag ist angenommen, wenn mindestens 20% der Stimmberechtigten abgestimmt haben UND die benötigten Ja Stimmen der jeweiligen Antragsmehrheiten erreicht wurden.
(9) Das Ergebnis wird in Textform veröffentlicht.

Begründung:

  • wir reden ein einigen Stellen in unsere Satzung von Urabstimmung haben aber dazu nichts definiert.

Antragsteller: Matthias Geining 23:13, 26. Dez. 2011 (CET)

SÄA 08 (Anzahl Beigeordnete)

Antrag

Der Kreisparteitag möge Paragraphen "§ 14 - Der Kreisvorstand Absatz 3" wie folgend ändern.

Aktuelle Fassung:

(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen.

Neue Fassung:

Antrag angenommen (21/0/0)

(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die maximale Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen.

Begründung:

  • mit der alten Fassung müssen wir solange wählen, bis die beschlossene Anzahl Beigeordnete erreicht wird. Dabei ist zu bedenken, das jeder Beigeordnete das Quorum von 50% der abgegebene Stimmen erreichen muss. z.B. Anzahl=5 wir wählen solange bis wir 5 Kandidaten mit 50% Zustimmung haben.
  • mit der neuen Version legen wir nur eine maximale Anzahl fest. Sollte kein Kandidat das Quorum erreichen, haben wir keine Beigeordnete. z.B. Anzahl=5, es sind 0,1,2,3,4,5 Beisitzer möglich, je nachdem wie viele das 50% Quorum erreicht haben.

Antragsteller: Matthias Geining 23:17, 26. Dez. 2011 (CET)

SÄA 09 ((a)KPT nach Wahlen)

Antrag

Der KPT möge beschließen folgende Erweiterung an geeigneter Stelle in die Satzung http://www.piratenpartei-wetterau.de/Satzung_Wetterau einzufügen

Neu ( Version 1 -- Marc Weitz)

Antrag zurückgezogen auf KPT

In der XX. Woche nach jeder Kommunalwahl ist ein aKPT einzuberufen, um über den Eingang von Fraktionsgemeinschaften, Kooperationen, Hospitanzen oder Koalitionen zu diskutieren. Der/die Abgeordnete(n) sind über die Ergebnisse des aKPT zu informieren.

Anmerkung

Über die Anzahl (XX) der Woche nach der Wahl möge der Parteitag entscheiden

Neu (Version 2 -- Volker Weidmann)

Antrag angenommen (16/0/1 bei 17 Akkreditierten)

( ) Nach einer Kommunalwahl ist ein Parteitag abzuhalten, um über den Eingang von Kooperationen, Hospitanzen, Fraktionsgemeinschaften oder Koalitionen zu beschließen.

Anmerkung

  • Die Version 2 würde SÄA 1 und 2 komplett ersetzen.
  • Kommunalwahl ist nur alle 5 Jahre... -- Volker Weidmann 05:24, 4. Jan. 2012 (CET)


Antragsteller: Marc Weitz 18:32, 30. Dez. 2011 (CET)

SÄA 10 (Beitragspflicht, Anpassung an Regelungen der Bundespartei)

Antrag

Der KPT möge beschließen §11.(3) der Satzung der Piratenpartei Wetterau entsprechen der Regelung in §4.(4) der Satzung der Bundespartei zu ändern.

Relevanter Paragraph der Bundessatzung §4.(4)

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

derzeitige Fassung §11.(3) (Kreissatzung)

(3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Stimmberechtigt sind nur im Kreisverband geführte Mitglieder, soweit sie am Kreisparteitag mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

neue Fassung §11.(3) (Kreissatzung)

Antrag angenommen

(3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Kreisverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, seine Mitgliedsbeiträge aus den Vorjahren alle beglichen sind und er mit seiner diesjährigen Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

Anmerkung

Wegen der widersprüchlichen Definition des Stimmrechts habe ich eine Anfrage beim Bundesvorstand verschickt...

Irritierende Antwort von vorstand@piratenpartei.de

"Hallo Volker,
diese Frage kann Dir der Vorstand leider nicht beantworten. Am Besten wendest Du Dich an die Rechtsabteilung: http://wiki.piratenpartei.de/Rechtsabteilung
Beste Grüße,
Gefion"

Wenn selbst die nicht wissen, was ihre Satzung besagen soll...

Ich habe deswegen die Drei-Monats-Frist heraus genommen, da unser Parteitag regelmäßig im ersten Quartal abzuhalten ist und der Beitrag eh zum 01. Januar fällig wird.

  • Nach Unterredung mit Uwe Schneider über den Sinn der Bundesregelung den Antrag umformuliert, um die erwünschte Wirkung zu erreichen. -- Volker Weidmann 19:17, 10. Jan. 2012 (CET)

Antragsteller -- Volker Weidmann 21:28, 30. Dez. 2011 (CET)

SÄA 11 (Fraktionen)

Antrag

Der KPT möge beschließen folgende Erweiterung an geeigneter Stelle in die Satzung einzufügen

Neu

Antrag abgelehnt (11/4/3)

( ) Fraktionen im Sinne dieser Satzung sind auch Gruppen von Abgeordneten des Kreisverbandes, die in ihren Parlamenten nicht die nötige Fraktionsstärke erreichen.

Begründung

  • Wir schreiben in der Satzung etwas von einer Kreistagsfraktion, haben aber gar keine. ;-)

Antragsteller -- Volker Weidmann 05:11, 4. Jan. 2012 (CET)

SÄA 12 (Crews)

Antrag

Der KPT möge beschließen folgende Erweiterung an geeigneter Stelle in die Satzung einzufügen

Neu

Antrag abgelehnt (3/10/5)

( ) Der Kreisverband unterstützt die Bildung von lokalen und themenbezogenen Crews. Diese losen Zusammenschlüße im Rahmen des Kreisverbandes können z.B. regelmäßige Piratentreffs organisieren oder eigenständig Aufgabenbereiche bearbeiten. Beim Kreisvorstand wird eine Liste der Crews geführt und diese sollten dort regelmäßig berichten.

Begründung

  • Aus dem Piraten-Wiki: "Crews sind kleine Gruppen von Piraten, die ohne formale Strukturen auskommen. Ziel ist, abseits der klassischen Strukturen andere Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu schaffen."
  • Ansich bräuchten wir keine Regelungen über Crews, da es jedem Piraten frei steht sich in und für die Piratenpartei zu engagieren. Jedoch könnte eine zentrale Erfassung und Auflistung solcher Gruppen helfen, daß die Mitglieder besser Ansprechpartner für ihre lokale Crew oder ein Themengebiet finden.
  • Gerade über die Piratentreffs könnten sich Crews zusammenfinden, diese selbstständig organisieren, lokale Aktionen starten und bei Bedarf und entsprechender Mitgliederzahl als Keimzellen von Ortsverbänden dienen.
  • Die explizite Unterstützung der Crews sollte es auch möglich machen, dafür Mittel des Kreisverbandes einzusetzen.
  • Regelmäßige Berichte sollen dabei helfen, die Arbeit in den Crews transparenter zu machen und auch für die eigene Sache werben. Auf der Webseite wird sich dafür sicherlich auch noch ein Plätzchen finden. "Tue Gutes und erzähle es Jedem!"

Antragsteller -- Volker Weidmann 08. Jan. 2012 (CET)

SÄA 13 (Termin Kreisparteitag)

Antrag

Der KPT möge beschließen §11.(4) der Satzung der Piratenpartei Wetterau wie folgt zu ändern.

derzeitige Fassung §11.(4) (Kreissatzung)

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.

neue Fassung §11.(4) (Kreissatzung) Version -- Gerald Harff)

Antrag zurückgezogen auf KPT

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder. Die Terminierung darf, und sollte in Wahljahren (§12.2), auch außerhalb des ersten Kalendervierteljahr erfolgen, wenn die möglichen Kreisparteitagstermine sechs Monate vor eine Kommunal- oder drei Monate vor eine andere, im Kreis durchgeführte politische Wahl fallen. Der Parteitag kann dann um bis zu sechs Wochen vorgezogen werden oder ist baldmöglichst (spätestens acht Wochen) nach der Wahl zusammen mit einem der Wahlnachbereitung dienenden Kreisparteitag nachzuholen.

neue Fassung §11.(4) (Kreissatzung) (Version -- Volker Weidmann)

Antrag angenommen (13/0/4)

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder. Wenn im ersten Quartal im Kreis Landes-, Bundes- oder Europawahlen durchgeführt werden oder in den ersten beiden Quartale Kommunalwahlen fallen, kann der Termin um bis zu drei Monate verschoben werden.

Begründung

  • "In der Schlacht sollte man nicht das Pferd wechseln". Im letzten Kommunalwahlkampf mussten wir uns mit der Vorbereitung des Kreisparteitages und mit Neuwahlen des Kreisvorstandes beschäftigen. Dies hat unnötig Kapazitäten gebunden, und hätte sogar einen Führungswechsel mitten im Wahlkampf bedeuten können. Dies sollte wenigstens für reguläre Wahlen vermieden werden.
  • Nach e-Mail vom 10.01.2012 aktualisiert -- Volker Weidmann 19:36, 10. Jan. 2012 (CET)

Begründung (Version -- Volker Weidmann)

  • Verschiebung nach vorne und hinten möglich.
  • Das Zeitfenster liegt im Wahlfall vom 01.10. bis 30.06, das sollte reichen um rechtzeitig neu wählen zu können oder eben nach der Wahl, was ich persönlich besser finde, von wegen "Pferd wechseln"...
  • "Kann" heisst nicht muß! Überlassen wir das Nähere der Weisheit des Vorstandes...

Anmerkung

  • Ich würde den "Wahlnachbereitungs"-KPT gerne getrennt von dem ordentlichen KPT abhalten. Es geht a.) um ganz andere Themen und b.) können beide Themen sehr zeitintensiv werden. Notfalls trifft man sich nach vier Wochen wieder...

Antragsteller -- Gerald Harff 09.12.2012 / -- Volker Weidmann 21:09, 10. Jan. 2012 (CET)

SÄA 14 (Satzungsänderungen zwischen Kreisparteitagen)

Antrag

Der Kreisparteitag möge Paragraphen "§ 24 - Satzungsänderungen (1)" wie folgend ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisparteitages.

Neu Fassung:

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisparteitages. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Dritteln der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Begründung:

Zur Erhöhung der Flexibilität soll analog zur Bundessatzung ein zweiter Weg für Satzungsänderungen eröffnet werden, damit in dringenden Fällen nicht auf einen KPT gewartet werden muss.

Antragsteller -- Matthias Geining 08:23, 10. Jan. 2012 (CET)

SÄA 15 (Fristen für Satzungsänderungen)

Antrag

Der Kreisparteitag möge Paragraphen "§ 24 - Satzungsänderungen (2)" wie folgend ändern.

Aktuelle Fassung:

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Neu Fassung:

Antrag zurückgezogen auf KPT

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Wochen vor Beginn des Kreisparteitages beim Kreisvorstand eingegangen ist. Der Kreisvorstand hat den Antrag zeitnah an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Die Einladungen zum Kreisparteitag enthalten einen Verweis auf die geeignete Stelle.

Begründung:

  • Derzeit ist unsere Satzung sehr schwammig, was die Einreichnugsfristen für SÄA angeht. Dieser Antrag dient dazu die Frist für SÄAs klar zu definieren.
  • Außerdem steht in unserer Satzung das die SÄAs mit den Einladungen verschickt werden müssen. Das verhindert die Einreichung von Anträgen durch Mitglieder, die nur über die Einladung von einem KPT erfahren. Für die ist es dann bereits zu spät Anträge einzureichen.
  • Die Einladung muss einen Verweis auf die Stelle der Veröffentlichung enthalten, damit sich auch jedes Mitglied nach Erhalt der Einladung über SÄAs informieren kann.

Antragsteller -- Matthias Geining 08:23, 10. Jan. 2012 (CET)

SÄA 16 (Frist und Form für Rechenschaftsbericht)

Antrag

Der Kreisparteitag möge "§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages, Absatz 2" wie folgt erweitern.

Aktuell: "§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages, Absatz 2"

(2) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
a. Den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
b. Den Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion,
c. Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
d. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
In jedem zweiten Jahr (Wahljahr) sind außerdem vorzusehen:
I. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
II. Wahl des Kreisvorstandes und
III. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern.

Neu: (Am Ende von Absatz 2 oder als 2a einzufügen)

Antrag angenommen (17/0/1)

(2a) Alle Rechenschaftsberichte sind in schriftlicher Form spätestens zwei Woche vor dem Kreisparteitag beim Kreisvorstand einzureichen und von diesem innerhalb von 3 Tagen zu veröffentlichen.

Begründung

  • Zur Vorbereitung der Teilnehmer des Kreisparteitages ist es notwendig Rechenschaftsberichte vor dem Kreisparteitag lesen zu können um dann auf dem KPT die geeigneten Fragen zu stellen.

Antragsteller -- Matthias Geining 11. Jan. 2012

SÄA 17 (Gliederung des Kreisverbandes)

Antrag Streichung §9.(2) (Gerald Harff)

Der KPT möge beschließen §9.(2) der Satzung der Piratenpartei Wetterau zu streichen

derzeitige Fassung §9.(2) (Kreissatzung)

(2) Die Bildung einer Untergliederung bedarf einer Gründungsinitiative aus mindestens 3 Piraten und der Zustimmung des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand gibt seine Zustimmung mit einfacher Mehrheit.

Neue Fassung

Wurde gegen Version Uwe abgestimmt und ablehnt (1/6)

(2) gestrichen

Begründung

  • Die Festlegung auf mindestens drei Piraten für die Gründung einer Einheit habe ich schon in der Bundessatzung gelesen. Ein Wiederholung in der Kreissatzung ist somit nicht nötig.
  • Eine Genehmigung zur Bildung einer Einheit wird nicht einmal in der Bundessatzung für Landesverbände gefordert. Warum also hier?

Antragsteller -- Gerald Harff 12.01.2012

Antrag Änderung §9.(2) (Uwe Schneider)

Der KPT möge beschließen der §9.(2) der Satzung der Piratenpartei Wetterau wir folgt zu ändern.

derzeitige Fassung

(2) Die Bildung einer Untergliederung bedarf einer Gründungsinitiative aus mindestens 3 Piraten und der Zustimmung des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand gibt seine Zustimmung mit einfacher Mehrheit.

Neue Fassung

Antrag abgelehnt (1/11/3)

(2) Die Bildung einer Untergliederung bedarf einer Gründungsinitiative aus mindestens 3 Piraten und der Zustimmung des Kreisparteitages. Der Kreisparteitag gibt seine Zustimmung mit einfacher Mehrheit.

Begründung

Eine Streichung halte ich nicht für sinnvoll, da jede neue Untergliederung die Bundespartei nennenswert Geld kostet, und die Absicht besteht diese Kosten der jeweiligen Gliederung aufzuerlegen. Was ich jedoch unterstützen würde, dass die Entscheidung nicht den Kreisvorstand, sondern dem Kreisparteitag als höchstem Gremium obliegt.


Antragsteller -- Uwe Schneider 11:45, 13. Jan. 2012 (CET)

Gegenantrag von -- Volker Weidmann

Es Bedarf keinen Antrag um etwas zu lassen wie es ist, daher nicht abgestimmt

Der Kreistag möge beschließen den §9.(2) in seiner jetzigen Formulierung zu belassen.

Begründung

Die jetzige Formulierung ist gut.

Antragsteller -- Volker Weidmann 17:44, 15. Jan. 2012 (CET)

SÄA 18 (Hospitation bei anderen Parteien)

Antrag

Der KPT möge beschließen folgende Erweiterung an geeigneter Stelle in die Satzung http://www.piratenpartei-wetterau.de/Satzung_Wetterau einzufügen

V. Allgemeine Bestimmungen, Satzung (Vorschlag) § 29 Hospitation bei anderen Parteien

Neu

Antrag zurückgezogen auf KPT

(1) Vor dem Eingang einer Hospitation ist der KV zuüber die Verhandlungsstände zu informieren. Die Verhandlungen werden von einzelnen Mitglieder der Abgeordneten geführt. Der KV Vorstand kann eingebunden werden
(2) Die Hospitation kann per Meinungsbild verifiziert werden.
(3) Die Hospitation bedarf der Zustimmung des KV Vorstandes, die in einer öffentlichen Vorstandssitzung zu treffen ist.
(4) Die Ladung erfolgt mindestens 3 Tage vor der entsprechenden Sitzung, die auch eine Sondersitzung sein kann. Die Ladung hat schriftlich zu erfolgen, kann jedoch elektronisch übermittelt werden.
(5) Vor der Abstimmung sind alle Teilnehmer der Sitzung zu informieren. Die anwesenden Piraten sind nur dann stimmberechtigt, sofern der Vorstand zu keiner absoluten Mehrheit findet.

Begründung

  • Mitbestimmung ist eines unsere Kernthemen. Doch bei entscheidenden Fragen im politischen Alltag ist die Form der Mitbestimmung oder Mitgliederbeteiligung nicht verbindlich festgeschrieben. Diese SÄAe soll das ändern und die Meinung der Basis in die Fraktions bzw. Koalitionsverhandlungen einfließen lassen.
  • Ein Meinungsbild ist nicht bindet, spiegelt aber den Wunsch der Basis wieder, wie sie sich eine Entscheidung vorstellt, es kann vor allem nicht bindend sein, da es gute Piratentradition ist, alle Diskutanden einzubinden, dann aber die Piraten selbst entscheiden zu lassen.
  • Die Anträge sind so gestaffelt, daß die Zustimmungsgremien, entsprechend der Wichtigkeit aufgestellt sind.
  • Koalitionen sind richtungsweisende Entscheidungen einer Partei, die entsprechend legitimiert werden sollten.
  • Fraktionen sind lediglich technische Zusammenschlüsse, um bestimmte Ziele gemeinsam erreichen zu können.
  • Hospitationen sind als mildestes Mittel eben auch mit dem geringsten Aufwand zu legitimieren, da sie jederzeit kündbar sind und u.U. überhaupt keine politischen Gespräche vorangehen. Eine Hospitation erleichtert den Abgeordneten lediglich den politischen Alltag.

Antragsteller -- Stephan Flindt