HB:SÄA 2014.1/Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Volker Menge. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms
- Änderungsantrag Nr.
- (bitte nicht selbst eingetragen)
- Beantragt von
- Volker Menge
- Betrifft
- HB:Satzung / § 11 und § 14
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt die Versammlung möge,nach einem Beschluss zum Antrag „Einberufung LPT durch Mitglieder“, beschließen:
§ 11 Absatz 4 und 5 werden gestrichen.
§ 14 Absatz 2 und 3 werden neu gefasst..
§ 14 Absatz 2 erhält den Wortlaut:
„Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Innerhalb dieser Frist muss zusätzlich der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und der Antragsteller eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlichen. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich.“
§ 14 Absatz 3 erhält den Wortlaut:
„Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der PIRATEN Bremen.“
§ 14 Absatz 4 erhält den Wortlaut: „Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird von den PIRATEN Bremen übernommen. Das Grundsatzprogramm kann durch die PIRATEN Bremen um regionale Punkte ergänzt werden. Das Legen spezieller Schwerpunkte ist zulässig.“
- Begründung
§ 11 Absatz 4 sollte wegen der inhaltlichen Zuordnung in § 14 integriert werden, da dieser 'lex spezialis' ist. Der Text bildet die Neufassung von § 14 Absatz 2.
§ 11 Absatz 5 kann entfallen, da kein Bezug zu den Absätzen 1- 3 besteht und Absatz 4 entfallen ist.
§ 14 Absatz 2 und 3 der derzeitigen Satzung werden im neuen Absatz 4 zusammengefasst.
Bei § 14 Absatz 3 wird verdeutlicht, dass neben der Landessatzung auch das Landesparteiprogramm elementarer Bestandteil der innerparteilichen Ausrichtung. Die Hürde an Satzung und Programm Änderungen vorzunehmen, sollte bei beiden gleich hoch sein. Dieses ist für die Bundesebene in § 12 Bundessatzung verankert und sollte auch in der Landessatzung formuliert werden.
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. § 11 Der Landesparteitag 1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Bremen, welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. § 14 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms 1. Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
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Neue Fassung § 11 Der Landesparteitag 1. Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Bremen, welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
§ 14 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms 1. Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
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Unterstützung / Ablehnung
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- Volker Menge
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
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