HB:Programmantrag 2013.1/Offene Standards Freie Software

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Tbb.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Änderungsantrag Nr.
GP011
Beantragt von
Tbb
Programm

Landesverband Bremen

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

An geeigneter Stelle im Grundsatzprogramm der PIRATEN Bremen möge eingefügt werden:

(1) Präambel

Transparenz in der Verwaltung gehört zu unseren wichtigsten Zielen. Sie bildet die Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Informations- und Wissensgesellschaft. Deshalb setzen wir, die PIRATEN Bremen, uns dafür ein, dass Ihnen, den Bürgern, öffentliche Informationen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sofern dem nicht Datenschutzrichtlinien entgegenstehen.

  • Open Data:
    • Unter Open Data (engl. „offene Daten“) verstehen wir, dass sämtliche von der öffentlichen Hand finanzierten oder selbst erstellten Daten und Informationen für die Allgemeinheit verfügbar und nutzbar gemacht werden. Ausgenommen sind selbstverständlich alle Daten, die unter den Datenschutz oder das Persönlichkeitsrecht fallen.

(2) Freier Zugang zu öffentlichen Informationen

Die PIRATEN Bremen setzen sich für den freien Zugang zu allen öffentlichen Informationen ein. Diese umfassen alle Daten, deren Erstellung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurden. Darunter fallen z.B. wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Planungen, Protokolle, Mitteilungen oder Rundfunksendungen. Zudem wollen wir sicherstellen, dass diese Informationen so einfach wie möglich erreichbar sind. Das bedeutet für uns, dass dem interessierten Bürger der Zugang nicht durch komplizierte Antragsverfahren, restriktive Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden darf. Mit Hilfe der modernen technischen Wege können die Informationen kostengünstig, barrierefrei und schnell veröffentlicht werden. Eine Begründung für die Herausgabe von Informationen sollte dann nicht mehr notwendig sein. Daten der Verwaltung und Politik sollen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, solange es sich nicht um personenbezogene Daten oder wenige klar zu definierende und begründete Ausnahmefälle handelt. Die Erzeugung von freien Texten, Bildern, Filmmaterialien oder Software kann im Bedarfsfall öffentlich ausgeschrieben werden.

(3) Öffentliche Standards und freie Software

Wi setzen uns dafür ein, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Ein Dateiformat ist dann offen, wenn es herstellerunabhängig standardisiert und für jeden kostenlos verwendbar ist. Dadurch ist es möglich, dass dieses Format gelesen und geschrieben werden kann, ohne eine spezielle Anwendung (Software) oder gar ein bestimmtes Betriebssystem zu benötigen. Ein weitverbreitetes Beispiel ist das OpenDocument-Format, das sowohl von kommerzieller als auch von kostenloser, quelloffener Bürosoftware (z. B. OpenOffice/LibreOffice) verwendet werden kann. Da es kein kommerzielles Interesse gibt, diese offenen und standardisierten Formate zu verändern, können Behörden wie Bürger sicher sein, dass alle Informationen auf lange Sicht lesbar bleiben werden und ohne Bedenken archiviert werden können. Natürlich müssen alle Informationen, ob bereits archiviert oder nicht, in einfach durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Neben dem informationellen Nutzen, sehen wir auch einen möglichen wirtschaftlichen Mehrwert. Wir erwarten, dass Forschung, Wissenschaft und Privatwirtschaft mit diesen Daten neue und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln werden.

  • Open-Source-Lizenz:
    • Software steht unter einer Open-Source-Lizenz, wenn der Programmiercode öffentlich zugänglich ist sowie kopiert und verändert werden darf.

(4) Einheitliche Software und Open Source Lizenzen bei öffentlichen Aufträgen

Neben der besseren Kommunikation zwischen den Verwaltungen setzen wir uns auch dafür ein, dass Informationen zwischen den Behörden besser ausgetauscht werden können. Aus diesem Grund wollen wir Ausschreibungen für Softwarelösungen (unter Open-Source-Lizenz), wenn mehrere Behörden dieselbe Aufgabe zu lösen haben. Als Vorbild sehen wir hierfür die erfolgreiche Umsetzung des Projekts "LiMux", bei welchem die Umstellung auf quelloffene Software in der Stadtverwaltung München vollzogen wurde. Aktuell werden je nach Behörde unterschiedliche Lösungen erarbeitet. Durch die Verwendung von einheitlicher Software und Open-Source-Lizenzen wird nicht nur der Datenaustausch vereinfacht, sondern auch der unnötige Doppelaufwand bei der Entwicklung und den damit verbundenen immensen Kosten vermieden.

(5) Offenlegung aller staatlichen Entscheidungen

Die PIRATEN Bremen fordern die Offenlegung aller staatlichen Informationen. Hierfür wurden von der Initiative OpenGovernment acht Prinzipien definiert, die festlegen, was veröffentlicht werden soll und in welcher Form. Wir fordern die Umsetzung dieser Prinzipien in allen Behörden des Landes Bremen.

Die acht Prinzipien von OpenGovernment

  • Vollständigkeit - Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
  • Primärquelle - Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten.
  • Zeitnah - Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung notwendig, zur Verfügung gestellt.
  • Zugänglich - Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.
  • Maschinenlesbar - Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
  • Nicht diskriminierend - Daten sind für alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
  • Nicht proprietär - Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.
  • Lizenzfrei - Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
Begründung

Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich. Sollte der Antrag nicht in Gänze angenommen werden, so kann er modular abgestimmt werden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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