Finanzen/Landesausgleich 2013

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Antrag an sieben Landesvorstände

Hiermit beantragt der Bundesvorstand gem. Umlaufbeschluss 121

  • den Landesvorstand Berlin einen Betrag von 1,-- Euro
  • den Landesvorstand Mecklenburg-Vorpommern einen Betrag von 891,44 Euro
  • den Landesvorstand Nordrhein-Westfalen einen Betrag von 247.847,30 Euro
  • den Landesvorstand Saarland einen Betrag von 14.791,01 Euro
  • den Landesvorstand Sachsen einen Betrag von 6.908,98 Euro
  • den Landesvorstand Sachsen-Anhalt einen Betrag von 1.194,37 Euro
  • den Landesvorstand Schleswig-Holstein einen Betrag von 43.552,35 Euro

oder eine Teilmenge davon, für eine Verteilung innerhalb der Gesamtpartei zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesvorstand schlägt vor, das von Euch zur Verfügung gestellte Geld gemäß der Tabelle https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0AuQmhO5ycdGDdEdfaVVmNE1FTklvWWdHMkxneFRrREE#gid=2 innerhalb der Landesverbände der Piratenpartei zu verteilen. Die Bundesebene wird bei diesem Modell kein zusätzliches Geld erhalten, sondern nur den von ihren eigenen Mitteln vom Finanzrat vorgesehenen Anteil in Höhe von ca. 71.000,-- € erhalten. Es steht Euch selbstverständlich frei, nur einen Teilbetrag in dieses vorgeschlagene Umfinanzierungsmodell einzuzahlen und einen Teil Eurer Mittel direkt dem Bund zur Verfügung zu stellen oder auch direkt einem anderen Landesverband.

Begründung:

Gem. § 18 (5) PartG darf bei einer Partei die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze).

Diese Grenze ist geschaffen worden, damit Parteien nicht von staatlichen Mitteln abhängig sind, sondern ausreichend eigene Mittel zur Verfügung haben, um ihre Ausgaben finanzieren zu können. Diese Grenze ist sinnvoll und sollte deshalb nicht nur auf die Gesamtpartei angewandt werden, sondern auch auf die einzelnen Landesverbände der Piratenpartei. Gleichzeitig bittet der Bundesvorstand Euch zu bedenken, dass ihr nur deshalb höhere Einnahmen als Eure berücksichtigungsfähigen Einnahmen aus 2011 aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommt, weil die anderen Landesverbände durch ihre Einnahmen zu der Höhe der Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung beigetragen haben.

Gem. § 22 PartG haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Das ist dem Bundesvorstand der Piratenpartei für die Anspruchssumme 2012 nur in einem geringen Maße möglich, weil der Eigenanteil der Zuwendungen 2012 durch den Vorwegabzug an die Landesverbände sehr niedrig ist. Deshalb bittet der Bundesvorstand Euch, sich an diesem Finanzausgleich zu beteiligen, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen können.

Sofern Ihr diesen Antrag an Euren Landesparteitag weiterleitet, bittet der Bundesvorstand höflich darum, eine Empfehlung auszusprechen, wie die Anwesenden des Landesparteitages abstimmen sollten, weil diese Piraten Euch vertrauen, denn sonst hätten sie Euch nicht in den Landesvorstand gewählt. Es ist nicht jedem einzelnen Piraten zuzumuten, dass er sich in vollem Umfang in die Thematik der staatlichen Parteienfinanzierung einarbeitet und Eure Mitglieder würde deshalb eine Empfehlung mit großer Sicherheit begrüßen.

Sofern ihr diesen Antrag ablehnt, bittet der Bundesvorstand um eine schriftliche Begründung, die zu der Ablehnung führte, damit diese Gründe zukünftig ausgeräumt werden können.

Der Bundesvorstand behält sich bei Nichtannahme des Antrags ausdrücklich eine Prüfung nach §15 Abs. 2 der Finanzordnung vor und verzichtet demgemäß durch diesen Antrag nicht auf die Durchsetzung der Bundessatzung.

Ich bitte Euch mir mitzuteilen (swanhild.goetze at piratenpartei.de und/oder vorstand at piratenpartei.de) , wann ihr diesen Antrag in Eurer Vorstandssitzung behandeln werdet (Datum und ungefähre Uhrzeit, sowie Ort der Sitzung). Sofern ich es zeitlich einrichten kann, werde ich diesen Antrag gerne persönlich vorstellen. Falls mir das nicht möglich ist, werde ich einen kompetenten Vertreter aus dem Bundesvorstand und/oder aus den Reihen der Finanzräte bitten, den Antrag in Eurer Sitzung vorzustellen.

Viele Grüße
- Swanhild Goetze -
- für den Bundesvorstand -

zusätzliche Erläuterung

§19a PartG - Festsetzungsverfahren

(5) Bei der Festsetzung ist zunächst für jede Partei die relative Obergrenze (§ 18 Absatz 5) und sodann die absolute Obergrenze (§ 18 Absatz 2) einzuhalten. Überschreitet die Summe der errechneten staatlichen Mittel die absolute Obergrenze, besteht der Anspruch der Parteien auf staatliche Mittel nur in der Höhe, der ihrem Anteil an diesem Betrag entspricht.

(6) Die Auszahlung der staatlichen Mittel für die bei Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen erfolgt an den jeweiligen Landesverband der Partei in Höhe von 0,50 Euro je Stimme; etwaige Kürzungen nach Absatz 5 bleiben außer Betracht, soweit diese bei den vom Bund zu leistenden Auszahlungen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2) vorgenommen werden können. Die Auszahlung der übrigen staatlichen Mittel erfolgt an den Bundesverband der Partei, bei Landesparteien an den Landesverband.

Aus der Reihenfolge der o.a. Paragraphen ergibt sich, dass zuerst die Obergrenze für die Partei insgesamt festgestellt wird. Erst danach wird geregelt, wie die Auszahlung erfolgt. In Absatz (6) wird festgestellt, dass bei den Landesverbänden die staatlichen Mittel in Höhe von 0,50 Euro je Stimme gekürzt werden, wenn man sie nicht beim Bundesverband abziehen kann.

Für die Festsetzung des Auszahlungsbescheides 2012, der auf den zuwendungsfähigen Einnahmen 2011 beruhte, konnte der Deutsche Bundestag die Kürzungen durch die insgesamt verminderten Einnahmen in voller Höhe beim Bundesanteil abziehen. Dadurch war es für den Deutschen Bundestag nicht notwendig, die Ansprüche der Landesverbände zu kürzen. Wären unsere Stimmanteile höher als unsere zuwendungsfähigen Einnahmen insgesamt gewesen, wäre der jeweilige Länderanteil entsprechend gekürzt worden. Das ist mir auf Nachfrage vom Referatsleiter für die Parteienfinanzierung im Deutschen Bundestag bestätigt worden.

16.07.2013

Swanhild Goetze

Übersicht der Beschlüsse der Landesvorstände

Landesverband Antragssumme in € Ort der Sitzung Datum der Sitzung Uhrzeit Beschluss-summe in € Beschlussergebnis
Baden-Württemberg 0 Protokoll 29.11.2012 -- 3.000 für LV Bayern
Berlin 1 [1] 03.02.2013 um 20.000 an die LVs ohne Bundesanteil gem. Verteilungsschlüssel
Mecklenburg-Vorpommern 891,44 https://redmine.piratenpartei-mv.de/issues/741 07.02.2013 um 891,44 gem. Antrag
Nordrhein-Westfalen 247.847,30 LPT Ende April um Verweis an LPT
Rheinland-Pfalz 7.329,75 LPT Oppenheim 26.01.2013 19:40 7.329,75 RLP 50% der direkt an den LV gezahlten Mittel aus der Parteienfinanzierung
Saarland 14.791,01 SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag_2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung_003 16.03.2013 um 8.914,00 50% direkten Zahlung
Sachsen 6.908,98 SN:Ämter/Vorstand/Protokolle/2013-01-30#Finanzantrag_Bundesvorstand 30.01.2013 20:37 Uhr 7.000,00
Sachsen-Anhalt 1.194,37 [2] 11.02.2013 AB 20:17 Uhr 1.500
Schleswig-Holstein 43.552,35 LPT in Neumünster Sonnabend, den 16.02.2013 ganztägig 15.000 netto (entspricht ca. 19.000 brutto) SH verzichtet auf die Anteile der Umverteilung
Summe 322.516,20 39.721,19

Erläuterung der Umverteilungstabelle

https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0AuQmhO5ycdGDdEdfaVVmNE1FTklvWWdHMkxneFRrREE#gid=2

1. Seite Einnahmen

Hier sind die Einnahmen aller Landesverbände und des Bundes gemäß Rechenschaftsbericht 2011 aufgeführt.

2. Seite Länderanteile

Hier sind die Stimmen aus den vergangenen Landtagswahlen aufgeführt sowie die Errechnung der Beträge, die direkt an die Landesverbände ausgezahlt werden.

3. Seite Umverteilung

Die Ergebnisse aus den beiden ersten Tabellen werden hier zusammengeführt und in Zeile 8 - 25 wird festgestellt, bei welchen Ländern es durch die Direktzahlungen zu Überzahlungen der Eigenmittel führt. In Spalte G wird dadurch ausgewiesen, welcher Landesverband höhere Einnahmen hat als seine Eigeneinnahmen 2011.

In Spalte I kann jeder Landesvorstand einen prozentualen Betrag eingeben, den er von seinen überschüssigen Direktzahlungen in diesen Umverteilungstopf einzahlen will. Der Zahlbetrag wird dann in Spalte K ausgewiesen. Als Beispiel sind hier 80% vorgegeben um zu verdeutlichen, was das für Auswirkungen hat.

Oder der Landesvorstand beschliesst einen festen Betrag zur Weiterverteilung innerhalb der Länder, den er in Spalte K eingibt.

Durch diese Eingaben ermittelt sich der Topf in 25K, der zur Umverteilung innerhalb der Landesverbände ergibt. Die Umverteilung wird in Zeile 31 - 58 berechnet. Diese erfolgt in Anlehnung an den bekannten Erfurter/Hammer Schlüssel. Die 10 Bundesanteile werden nicht berücksichtigt, wodurch der Sockelbetrag nur noch 31% der Gesamtsumme entspricht. Dadurch bedingt wird der Flächen- und Einwohneranteil mit 35% berücksichtigt.

In Spalte O werden dann schliesslich die Nettozahlungen ausgewiesen, die per Bankkonto - entweder direkt oder über den Bundesverband - gezahlt werden müssen. Und in Spalte Q wiederum werden dann die Gesamtmittel ausgewiesen, die ein Landesverband aufgrund der Direktzahlungen an die Landesverbände erhält.

Die Verteilung der Bundesmittel ist in dieser Tabelle nicht berücksichtigt. Diese Verteilung wird gem. http://wiki.piratenpartei.de/Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/120 in der Bundesvorstandssitzung am 06.02.2013 behandelt. Die genauen Zahlen werden erst nach Zugang des Bescheids der Bundestagsverwaltung feststehen, da hier noch eine Kappung stattfinden wird.