Einschulungsstichtag
<- Zurück zum [[{{{urltype}}}/Antragsportal|Antragsportal]]
![]() |
Dies ist ein Antrag für den/die . Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
![]() |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP EinreichungsdatumAntragstitelBundeseinheitlicher Stichtag Einschulung AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeBildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDie Piratenpartei setzt sich für gleiche Bildungschancen aller Kinder ein. Im Rahmen des Verantwortungswechsel im Bereich der Bildung ist es erforderlich, dass Einschulungsalter bundeseinheitlich auf einen Stichtag zu setzen. Die Piratenpartei will ein Alter von 6 Jahren bei der Einschulung einführen, Stichtag ist hier der 30.06. AntragsbegründungDer Übergang in die Schule ist einer der markanten Einschnitte für Kinder und Eltern. Lange Zeit war das Einschulungsalter bundeseinheitlich geregelt. Erst in den 70ern wurde dies geändert. In jüngster Zeit wurde in einigen Ländern das Einschulungsalter verringert. Dies hatte zur Folge, dass Kinder häufiger zurückgestellt wurden und letztendlich 85 % der Kinder im Alter von 6 Jahren eingeschult wurden. Insgesamt führt dies zu einer Verunsicherung bei den Eltern. Zur Zeit liegen die Stichtage zwischen dem 30.06. und dem 31.12.. Kinder in der Grundschule können bei der Einschulung in Niedersachsen somit 6 Jahre und 11 Monate alt sein (frühe Frist) oder aber in Berlin 5 Jahre und 7 Monate (späte Frist). Nicht selten geht die frühe Einschulung später mit der Wiederholung einer Klasse einher, da jüngere Kinder oftmals hinter den erwarteten Leistungen zurückbleiben. Erwartungen, die sich natürlich an den Leistungen der älteren Kinder orientieren, mit denen aber gerade die Jüngsten in der Klasse nicht mithalten können Quelle: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung – Bildungsbericht Barbara Berthold, Einschulungsregelung und flexible Eingangsstufe, 2008 Die Feststellung der Schulfähigkeit wird zeitnah zum Anmeldungstermin zur Grundschule von Erziehern und Lehrern der kooperierenden Kitas/Vorschulen und Grundschulen und den Eltern vorgenommen. Horstschräer, Julia & Muehler, Grit (2010). „School Entrance Recommendation: A Question of Age or Development? „ Liquid Feedback- PiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung09.09.2012 Status des Antrags |
[[Kategorie:{{{parteitag}}} {{{jahreszahl}}} Programmantrag]]