NRW:Crew/Seidenstadt-Piraten/Crewordnung
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Crewordnung der Crew Seidenstadt-Piraten
§1 - Die Crew
- Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.
- Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.
- Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.
- Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von drei Monaten gewählt
- Die Kandidaten für das Crewsprecheramt sollten wenigsten sechs Monate lang nicht Crewsprecher gewesen sein.
- Die Crew verfügt über ein eigenes Budget, welches durch die Finanzordnung des Landesverbandes NRW geregelt wird.
- Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.
- Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.
§2 - Crewtreffen
- Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.
- Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt. Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.
- Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
- Wahl des Moderators und des Protokollführers unter Leitung der Crewsprecher,
- Verlesung und Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens,
- Eingänge und Mitteilungen,
- Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.
- Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.
- Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen.
- Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.
§3 - Protokolle der Crew-Treffen
- Das Protokoll muss enthalten:
- Ort und Termin des aktuellen Treffens,
- Namen der anwesenden, entschuldigten und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
- Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
- Geldausgaben,
- Aufnahme neuer Crewmitglieder,
- Austritte von Crewmitgliedern,
- Ort und Termin des nächsten Treffens,
- Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.
- Das Protokoll muss innerhalb von fünf Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
- Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von drei Werktagen nach Bestätigung durch die Crew zu veröffentlichen.
- Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei nach Vorgaben der AG Wiki und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.
§4 - Crewsprecher
- Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
- Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte,
- Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
- Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
- Mind. einer der Crewsprecher sollte am monatlichen RegioMumble teilnehmen.
§5 - Mitgliedschaft in der Crew
- Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
- Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.
- Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
- Jedes Crewmitglied bekommt Vollzugriff auf die internen Kommunikations- und Arbeitsmittel der Crew, wie z.B. die Piratenpads.
- Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.
- Mit aufeinanderfolgendem und unentschuldigtem Fehlen über einen Zeitraum von drei Monaten bei Crewtreffen bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt.
§6 - Auflösung der Crew
- Fällt die Mitgliederzahl der Crew für drei Monate in Folge unter drei, so gilt die Crew als aufgelöst.
- Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständigen nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.
§7 - Pflichten der Crewmitglieder
- Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, sich über die Angelegenheiten der Crew in geeigneter Form zu informieren.
- Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, die Crew über die Nichtteilnahme an Crewtreffen zu informieren.