NRW:Crew/Seidenstadt-Piraten/Crewordnung

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Crewordnung der Crew Seidenstadt-Piraten

§1 - Die Crew

  1. Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.
  2. Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat. Ausnahmen hiervon (z.B. Urlaubszeit) sind durch Crewbeschluss möglich.
  3. Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.
  4. Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von drei Monaten gewählt
  5. Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.
  6. Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.


§2 - Crewtreffen

  1. Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.
  2. Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt. Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.
  3. Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
    1. Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens,
    2. Eingänge und Mitteilungen,
    3. Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.
  4. Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.
  5. Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen.
  6. Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.


§3 - Protokolle der Crew-Treffen

  1. Das Protokoll muss enthalten:
    1. Ort und Termin des aktuellen Treffens,
    2. Namen der anwesenden, entschuldigten und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
    3. Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
    4. Geldausgaben,
    5. Aufnahme neuer Crewmitglieder,
    6. Austritte von Crewmitgliedern,
    7. Ort und Termin des nächsten Treffens,
    8. Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.
  2. Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.
  3. Das Protokoll wird spätestens 1 Woche vor der nächsten Crewsitzung veröffentlicht.


§4 - Crewsprecher

  1. Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
    1. Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte,
    2. Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
    3. erstellen eines Protokolls über die Sitzung,
    4. Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
  2. Mind. einer der Crewsprecher sollte am monatlichen RegioMumble teilnehmen.
  3. Einer der beiden Crewsprecher leitet die Crewsitzung.
  4. Die Crewsprecher erstellen vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht und geben diesen gegenüber dem Vorstand ab.


§5 - Mitgliedschaft in der Crew

  1. Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
  2. Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.
  3. Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
  4. Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.


§6 - Auflösung der Crew

  1. Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständige nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.