Crew:AK Bildungspolitik/Programm LTW2012 NRW

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Bildungsprogramm des Landesverbandes NRW zur Landtagswahl 2012 in Nordrhein-Westfalen

Präambel

Bildung ist die Basis unserer Gesellschaft

Die NRW-Piraten stellen die Bildungspolitik deshalb ins Zentrum ihres politi­schen Handelns.
Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unse­rer Gesellschaft. Ihr Gesicht wird durch Bildung geprägt. Bildung ermöglicht den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem un­ser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie setzt die Standards für un­ser Zusammenleben. Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtfertigen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und wenn nötig die gesellschaftliche Richtung zu ändern. Wer die Bil­dung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft auf­gebaut ist.

Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigste Ressource der deut­schen Volkswirtschaft geworden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und damit die sozialen, kulturellen und persönlichen Entfaltungs­möglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemeinen Bildungsniveau sowie der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Die großen Herausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel der Klimawandel, sind nur durch gesellschaftli­che, technische und wirtschaftliche Innovationen, also durch ein sehr viel hö­heres allgemeines Bildungsniveau, zu bewältigen. Dafür braucht es eine durch­gängige Verbesserung der Bildung von der Kita bis zur Hochschule. Wir wollen das Niveau der beruflichen - und Hochschulabschlüsse verbessern und die Zahl der Absolventen deutlich steigern. Aufgrund des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Schulpflichtigen. Daher muss die Quote der Abschlüsse innerhalb eines Jahrgangs in den kommenden zwei Jahrzehnten deutlich erhöht werden, um den Bedarf der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft an gut Ausgebildeten zu decken. Dies wollen wir erreichen, indem mehr Schüler zur Hochschulreife gebracht werden und ein Studium beginnen. Auch soll die Ab­brecherquote deutlich gesenkt werden. Darüber hinaus gilt es, die Qualität und Flexibilität beruflicher Ausbildungswege zu erhöhen. Diese sollen, wo immer es sinnvoll ist, zu einem Fachhochschul- oder Universitätsstudium ausgebaut werden. Letzteres ist vor allem für die Berufe notwendig, in denen eine wissen­schaftlich fundierte Qualifikation immer wichtiger wird.

Die basisdemokrati­sche Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen, wie sie von der Piraten­partei gefordert wird, ist nur mit mündigen, selbstbestimm­ten und aufgeklär­ten Bürgern möglich, die sich kritisch, lernfähig und solida­risch in die Willensbildung einbringen wollen. Die Piratenpartei NRW bekennt sich deshalb zu einem umfassenden Bildungsbegriff in der Tradition Humboldts*. Wir sehen in einer besser gebildeten Bevölkerung einen Gewinn für eine demokratische und soziale Gesellschaft, der weit über quantifizierbare Effekte hinausgeht.

Bildung ist ein Menschenrecht

Das Schulsystem in NRW muss durchlässiger werden. Wir wünschen uns eine vielfältige Bildungslandschaft und unterstützen ausdrücklich auch außerschuli­sche Lernorte. Weder die soziale und kulturelle Herkunft noch die wirtschaftli­chen Voraussetzungen des Elternhauses dürfen einen Einfluss auf den individu­ellen Zugang zur Bildung haben. Dieser Einfluss soll bis zum Jahr 2030 soweit minimiert werden, dass sich die soziale Zusammensetzung der Hochschulabsol­venten nicht mehr vom gesellschaftlichen Durchschnitt unterscheidet. Kein Schüler soll ohne Schulabschluss bleiben. Die NRW-Piraten setzen dabei auf das Prinzip der Förderung des Einzelnen. Nur wenn alle Schüler die richtige in­dividuelle Förderung erhalten, können sich die Potenziale jedes Einzelnen ent­falten. Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Beibehaltung der bestehenden allge­meinen Schulpflicht aus. Die Teilnahme am Schulunterricht sichert, dass Kinder und Jugendliche die Grundlagen einer gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft kennenlernen. In Form von Mitschülern, Lehrern und sonstigen Betreuern können die Kinder und Jugendlichen Ansprechpartner für Fragestellungen und Probleme finden, die durch die Lebensentwürfe der El­tern oder dem sozialen Umfeld abgelehnt oder tabuisiert würden. Lehrer haben die Aufgabe, die Schüler umfassend über die Möglichkeiten zu in­formieren, wie sie ihren Bildungsweg auch unabhängig von ihren Eltern gestal­ten können. Zur besseren Integration von Mitmenschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen soll ein interkulturelles Bildungsangebot geschaffen werden. Alle Bildungsinstitutionen müssen barrierefrei werden.

Bildung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag

Um unsere Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten. Diese dürfen nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, sondern stellen einen ge­samtgesellschaftlichen Auftrag dar. Der Staat hat die Aufgabe, entsprechende räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und eine auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu garantieren. Der Zugang zu Bil­dung ist auf allen Ebenen kostenfrei zu gewährleisten und vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren. Bei der Finanzierung des Bildungssystems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen und Solidarität einzufordern. Der Bil­dungsetat muss deutlich ausgeweitet werden.

Frühkindliche Bildung

Der frühkindlichen Bildung kommt für die Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder ungeachtet der beste­henden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen und unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft so zu fördern, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen. Die NRW-Piraten fordern deshalb, dass eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung in wohnortnahen Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszei­ten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr flächendeckend angeboten wird. Das Recht darauf ist gesetzlich festzuschreiben. Die Jugendämter haben die Pflicht, Eltern über die Vorteile eines Kita-Besuchs zu informieren. Dies muss bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes erfolgen. Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teilweise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig. Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Bei der öffent­lichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Kommu­nen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstät­ten nicht bereitstellen können, werden vom Land finanziell unterstützt. Die Landesmittel sind entsprechend aufzustocken. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jah­ren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Die Ausbildung des pädagogischen Perso­nals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hochschulstudium absol­viert werden. Die Bezahlung muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Ver­besserung der Ausstattung der Kindertagesstätten und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes ist anzustreben.

Personalschlüssel

Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und An­zahl der betreuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Integration, Inklusion, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten und Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden. Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung von Schließungszeiten und Milderung derer Folgen gesetzlich zu verankern, ist ein weiteres Ziel. Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von El­tern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreu­ungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden.

Schule

Für jeden Schüler ist eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und individuel­len Lerngruppen oder einer Hausaufgabenhilfe am Nachmittag vorzusehen. Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass die schulische Ganztagsbetreuung die Familien in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit nicht unangemes­sen einschränkt. Ein Ganztagsschulangebot soll ein echtes Angebot sein, das Familien Raum für Familienleben, Vereine, Hobbies, Hausaufgaben im Familien­kreis und unverplante Kinderfreizeit lässt. Die Lehrer sind in ihrer Arbeit durch nicht-lehrendes Personal wie Verwaltungspersonal, Assistenten, Psychologen oder Sozialpädagogen soweit zu unterstützen, dass sie sich auf den eigentli­chen Unterricht als Kernaufgabe konzentrieren können. Im Sinne der Menschenrechte und einer Kultur des sozialen Miteinanders muss das Ziel jeder Schulpädagogik sein, Ausgrenzungen wo immer möglich zu ver­meiden.

Primarstufe

Die vierjährige Primarstufe soll in Zukunft wesentlich mehr Kinder auf einen schulischen Bildungsweg vorbereiten, der mit der Hochschulreife abgeschlos­sen wird. Sie hat daher die Aufgabe, deutlich mehr Kinder mit den dafür not­wendigen Grundkompetenzen auszustatten. Dies kann nur durch eine indivi­duelle Förderung der Schüler geschehen, deren Ziel es ist, insbesondere die herkunftsbedingten Leistungsunterschiede auszugleichen. Um diese individuelle Förderung zu gewährleisten, darf die Klassengröße 15 Schüler nicht über­schreiten.

Sekundarstufen I und II

Fließende Schullaufbahn

Die TIMSS-Studie, die DESI-Studie und die PISA-Studien stellten für die Se­kundarstufe I in Deutschland fest, dass sich die mathematischen und literari­schen Kompetenzen von Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten zu ei­nem großen Prozentsatz überschneiden. Das bedeutet, dass es in allen Schul­formen sehr gute, mittlere und schwache Schüler gibt, nur in unterschiedlichen Prozentanteilen. Hieraus schließt die UNICEF-Studie "Disadvantages In Rich Nations", dass die Kinder in Deutschland zu früh und falsch den unterschiedli­chen Schultypen innerhalb des Systems zugeführt werden. Die Studie fasst die Situation in Deutschland unter dem Titel: "Germany: Children Sorted For A Life" (Deutschland: Kinder für ihr ganzes Leben einsortiert) zusammen, um zu verdeutlichen, dass diese frühe Einsortierung kaum rückgängig zu machen ist. Die PISA-Sonderstudie zu Erfolgschancen von Migrantenkindern kritisiert eben­falls das deutsche Bildungssystem. Migrantenkinder der zweiten Generati­on, also in Deutschland geboreneSchüler, mit ausländischen Eltern, erbringen noch schlechtere Leistungen als Migrantenkinder der ersten Generation. 40% von ihnen erreichen nicht die zweite von fünf Kompetenzstufen. Das viergliedrige System, bestehend aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule, selektiert zu früh und fördert zu wenig. Da sich die ein­gliedrigen Schulsysteme der PISA-Spitzenreiter Finnland und Kanada in der Vergangenheit als leistungsfähiger erwiesen haben und wir das Ziel verfolgen, die Zahl der Abiturienten pro Jahrgang zu vervielfachen, schlagen die NRW-Pi­raten ein eingliedriges Schulsystem vor. Dessen vorrangiges Ziel ist es, mög­lichst viele Schüler ohne Qualitätseinbußen zur Hochschulreife zu bringen. Alle Schüler sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ohne Schulwechsel das Ab­itur anzusteuern. Ein derart tiefer Eingriff in die Schulrealität kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die NRW-Piraten wollen daher eine schrittweise Umsetzung unter Einbeziehung aller Beteiligten.

Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, seine Schullaufbahn individuell zu pla­nen und zu absolvieren. Auch bei einer umfassenden Beseitigung herkunftsbe­dingter Leistungsunterschiede wird es immer Unterschiede im Leistungsniveau der Schüler geben. Dies gilt es in der Sekundarstufe I zu berücksichtigen. Die NRW-Piraten schlagen deshalb eine Schule mit unterschiedlichen Geschwindig­keiten vor. Dazu werden die Klassenverbände durch ein flexibles Kurssystem ergänzt und teilweise abgelöst. Um individuelles Lernen zu ermöglichen, bedeutet das Kurssystem ausdrücklich auch, dass flexible Kleingruppen geschaffen werden, die vermehrt selbststän­dig an Projekten arbeiten. Diese Kurse sind an Praxis und Lebenswirklichkeit der Schüler ausgerichtet und fächerübergreifend angelegt. Die konkrete Ausge­staltung liegt in der Hand der jeweiligen Schule.

Ein flexibles Kurssystem löst zahlreiche Probleme des existierenden Klassen­systems. Mangelhafte Leistungen in einer bestimmten Zahl von Fächern haben nicht mehr die Wiederholung der ganzen Klasse zur Folge, sondern lediglich die Wiederholung der mangelhaft abgeschlossenen Kurse. Umgekehrt werden be­sonders leistungsfähige Schüler nicht mehr unterfordert oder zum Übersprin­gen einer ganzen Klasse gezwungen, sondern können Kurse wählen, die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Übergang in die Sekundarstufe II erfolgt fließend, sobald die entsprechende Zahl von Kursen der Sekundarstufe I erfolg­reich abgeschlossen wurde. Weitere Zwischenstufen sind möglich. Damit wird auch die Problematik von G9 und G8 vermieden. Flexible Kleingruppen und das Hinführen zu mehr selbstständigen Arbeiten sorgen zudem für höhere Lern- und Leistungsbereitschaft bei den Schülern. Schulabschlüsse wie der Hauptschulabschluss, die Fachoberschulreife oder das Abitur werden durch den erfolgreichen Abschluss einer bestimmten Zahl von Kursen mit einer besonderen weiteren Prüfung erlangt. Um das Leistungsni­veau innerhalb einer Schule und landesweit vergleichbar zu machen, müssen während der gesamten Schullaufbahn bestimmte Kurse oder Abschnitte durch eine externe zentrale Prüfung abgeschlossen werden. Ein Curriculum mit Pflicht- und Wahlkursen gewährleistet dem einzelnen Schüler ein hohes Maß an Freiheit bei der inhaltlichen Differenzierung seiner Schullaufbahn. Gleichzeitig wird garantiert, dass wichtige Grundkompetenzen im Sinne eines umfassen­den Bildungsideals an alle Schüler vermittelt werden.

Die NRW-Piraten sind sich bewusst, dass ein eingliedriges, kursbasiertes Schul­system nur auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens und nicht von oben herab erfolgreich eingeführt werden kann. Schulen der fließenden Schullaufbahn sollen daher als Angebot neben den bis­herigen Schulformen eingeführt werden. Durch Entscheidungen vor Ort werden sich langfristig die flexibelsten und effektivsten Schulen durchsetzen. Zertifika­te sind das verbindende Element zwischen den verschiedenen Schul­formen.

Individuelle Förderung

Durch den Aufbau eines schulinternen Fördersystems sollen Schüler, deren Leistung nicht befriedigend ist, aber auch Schüler mit überdurchschnittlicher Leistung, individuell unterstützt werden. Die dafür zusätzlich benötigten Lehr­kräfte sind sofort einzustellen. Die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer durch nicht-lehrendes Personal ist eine wesentliche Voraussetzung für die Um­setzung der individuellen Förderung. Um einen Unterricht zu gewährleisten, der allen Schülern gerecht wird, darf die Klassen- beziehungsweise Kursgröße in den Sekundarstufen I und II maximal 15 Schüler betragen. Wo es pädagogisch notwendig ist, wie beispielsweise in speziellen Fördergruppen, muss diese Zahl entsprechend niedriger sein.

Benotung und Bewertungskriterien

Die Aussagekraft einer Note außerhalb der Rahmenbedingungen, in denen sie erhoben wurde, ist sehr gering. Eine Bewertung der Leistung kann nur als Ori­entierungshilfe für Schüler, Eltern und Lehrer innerhalb der Schullaufbahn die­nen. Um diesen Zweck zu erfüllen, sollte die Bewertung von Schülern differen­zierter als durch Noten erfolgen. Dazu gibt es zahlreiche Ansätze, die in der täglichen Praxis stärker umgesetzt werden müssen. Insbesondere in einem künftigen Kurssystem sind detailliert aufgeschlüsselte fachliche Bewertungen wünschenswert, um darauf aufbauend die weitere Kurswahl gezielt vorzuneh­men. Dieses soll durch ein Zertifikatssystem erfolgen, welches vollkommen ohne Notengebung auskommt, und stattdessen Kompetenzen detailliert be­schreibt. Kopfnoten lehnen die Piraten grundsätzlich ab.

Unterstützende und flankierende Maßnahmen für das Schulsystem - IT und Lernmittel

Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein Internetzugang für alle Lernenden ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe daran.

IT für Schulen

Die IT-Ausstattung der Schulen muss kontinuierlich und flächendeckend auf ei­nem aktuellen Stand gehalten werden. Nur in wenigen Städten und Landkreisen werden derzeit die kommunalen Re­chenzentren Unterstützungssysteme für Schulen zum Beispiel Dateiablageser­ver mit zentral verwalteten Zugangsberechtigungen betrieben. Der Einsatz von Lernmanagementsystemen mit virtuellen Klassenzimmern, auf die auch von zuhause zugegriffen werden kann, bleibt nach wie vor der Initiati­ve einzelner Schulen und Kommunen überlassen. Die NRW-Piraten regen eine landesweite "IT-Initiative Bildungsinnovation" an. Dabei soll das Land nach und nach alle Schüler ab dem fünften Schuljahr mit standardisierten, mobilen, digitalen Endgeräten ausstatten. Die Anschaffung soll über Leasingverträge mit Versicherung und 24-Stunden-Supportservice stattfinden. Die notwendige Standardsoftware muss zu neunzig bis hundert Prozent aus Open-Source-Angeboten bestehen. Außerdem ist vorgesehen, das Angebot serverbasierter virtueller Lernumgebungen oder Lernmanagementsys­teme für alle Schulformen auszubauen. Die Bereitstellung der IT-Serverdienst­leistungen kann über das Netzwerk der lokalen IT-Dienstleister erfolgen. Die fi­nanzielle Belastung beträgt weniger als 3 Euro pro Schüler und Jahr.

Finanzierung der landesweiten IT-Initiative

Die landesweiten Ausgaben für Schul- und Übungsbücher liegen aktuell bei 56 Euro pro Schüler und Jahr. Diese werden zu zwei Dritteln vom Land und zu ei­nem Drittel von den Eltern der Schüler getragen. Auf die öffentliche Hand ent­fallen also 82 Millionen Euro, die Eltern der Schüler zahlen 41 Millionen Euro. Auf Antrag können die Schulbuchkosten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern von den Sozialämtern übernommen werden. Hinzu kommen eine Millionen Euro für digitale Lerninhalte und Online-Lizenzen, die zu hundert Prozent von den Kommunen getragen werden. Die Kosten für papiergebundene Zusatzlek­türe und Fotokopien von derzeit etwa 44 Millionen Euro werden vollständig von den Eltern aufgebracht und sind nicht erstattungsfähig. Außerdem geben die Eltern in Nordrhein-Westfalen zusätzlich etwa 260 Millionen Euro für private Nachhilfe aus, um die unzureichende staatliche individuelle Förderung zu er­gänzen. Hieraus ergibt sich eine Gesamtinvestition von 428 Millionen Euro, von denen die öffentliche Hand lediglich 82 Millionen Euro, die Schüler und ihre El­tern aber 346 Millionen Euro beisteuern. Die "IT-Initiative Bildungsinnovation für Schulen" sieht Ausgaben für Digital- und Online Medien, Lernmanagementsysteme und virtuelle Klassenzimmer von 11 Millionen Euro pro Jahr vor. Für eine flächendeckende Versorgung mit mobi­len Endgeräten für jeden Schüler ab der 5. Klasse ergeben vorsichtige Rech­nungen zusätzliche 151 Millionen Euro jährlich. Die Gesamtbelastung beträgt folglich 162 Millionen Euro pro Jahr. Der Betrag für digitale Lerninhalte soll gleich im ersten Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden. Von den weiteren Mittel soll jährlich ein Fünftel, bereitgestellt werden, bis im fünften Jahr die vol­le Höhe er­reicht ist. Die NRW-Piraten streben eine vollständige Übernahme der Lernmittel durch die öffentliche Hand an.

Fortbildung der Lehrkräfte

Die NRW-Piraten regen an, den Umgang mit Lernmanagementsystemen und Online-Medien im Rahmen der IT-Initiative in die reguläre Lehreraus- und fort­bildung zu übernehmen. Hierzu ist es erforderlich, landesweit insgesamt 100 medien- und IT-affine Lehrkräfte und Dozenten zur Durchführung dieser Fort­bildungen frei- oder einzustellen. Die zusätzlich notwendigen Investitionen sind in der jährlichen Steigerungsrate der Bildungsinvestitionen enthalten. Die NRW-Piraten wollen die verpflichtende Lehrkräftefortbildung auf zehn Tage pro Jahr ausbauen. Drei Tage der Lehrkräftefortbildung sollen in universitärer Verantwortung liegen und an universitären Pädagogik- oder Fachseminaren durchgeführt werden. Dies dient einem schnelleren und effizienteren Transfer universitärer Erkenntnisse in die berufliche Praxis. Außerdem werden die ent­sprechenden Fachbereiche der Universitäten dazu angehalten, sich stärker in der beruflichen Fortbildung zu engagieren. Sie bereiten sich durch entspre­chende Fortbildungsangebote auf eine allgemein anzustrebende Kultur des le­benslangen und berufsbegleitenden Lernens vor und sind in diesen Prozess ak­tiv eingebunden. Die Lehrkräfte entscheiden selbst, welche Fortbildungsange­bote sie aus dem universitären Portfolio wahrnehmen möchten. Die Fortbildun­gen sind nachweispflichtig.

Schulkultur

Schulkultur bedeutet für die NRW-Piraten den vertrauensvollen und partner­schaftlichen Umgang aller Beteiligten miteinander. Das schließt neben Schü­lern, Lehrern und Eltern auch das nicht-pädagogische Personal der Schulen und ihre Kooperationspartner mit ein. Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Grundvoraussetzungen für das Gelingen von Schule. Hier müssen die Schulen gestärkt und zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung ge­stellt werden.
Die Schüler verbringen durch die Ganztagsbetreuung immer mehr Zeit in der Schule. Daher ist die Umgestaltung der Schulen von bloßen Lernorten zu ech­ten Lern- und Lebensräumen ein zentrales Anliegen der NRW-Piraten. Mensa, Aufenthaltsräume, Ruhezonen, Sportbereiche, Bibliotheken und gestaltete Au­ßenbereiche sollen weiter ausgebaut werden. Schule kann auf diese Weise zu verschiedensten Aktivitäten von Schülern, Eltern und anderen einladen, die da­mit positiv auf das Lernklima zurückwirken. In der unterrichtsfreien Zeit und in nichtgenutzten Räumen können Veranstaltungen der Schulgemeinschaft statt­finden.
Das Thema Schulkultur muss in der Aus- und Fortbildung von Lehrern mehr Berücksichtigung finden. Teamstrukturen müssen in der Schule weiter ge­stärkt werden. Vor allem in großen Systemen ist es notwendig, für alle Schüler überschaubare Strukturen zu schaffen, die ein positives Lernklima begünsti­gen. Hilfreich sind dazu verschiedene feste Lehrerteams, die sich austauschen und koordinieren und dem Schüler als Ansprechpartner zur Seite stehen. Ne­ben den äußeren Strukturen wird die soziale Kompetenz der Schüler durch den Einsatz vielfältiger Unterrichtsformen gefördert. Gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel Fahrten und Feiern, müssen wieder einen höheren Stellenwert erlan­gen. Internationale Themenprojekte, auch in Kooperation mit Ländern außer­halb Europas, können mit Hilfe der Medien und des Internets verstärkt Ein­gang in den Unterricht finden und die Orientierung in einer globalisierten Welt erleichtern.

Die inklusive Schule

Bildung ist Voraussetzung für Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilha­be. Der erste Schritt, strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken, ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinde­rung. Dies kann nur durch ein konsequent inklusives Bildungssystem geschaf­fen werden. Die NRW-Piraten stehen für ein Bildungssystem, das den Bedürf­nissen aller Schüler gerecht wird und allen Schülern die gleichen Rechte, Chan­cen und Beteiligungsmöglichkeiten bietet. Daher streben die NRW-Piraten einen kontinuierlichen Rückbau der Förder­schulen in NRW an. Schüler mit speziellen Förderbedürfnissen sollen weitestge­hend in die allgemeinbildenden Schulen eingebunden werden. Dem sukzessi­ven Rückbau der Förderschulen muss ein entsprechender Ausbau der Regel­schulen gegenüberstehen. Wir wollen den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung so schnell wie möglich gesetzlich zu verankern. Elternwille auf Augenhöhe ist dabei oberstes Gebot. Das durch die Schließung der Förderschulen eingesparte Geld muss zu 100 % in die inklusive Schule investiert werden und darf nicht zum Stopfen von Haus­haltslöchern dienen. Die NRW-Piraten fordern, zügig die Rahmenbedingungen für (gelungene) Inklusion zu schaffen. Die Schulen müssen umgebaut, perso­nell und strukturell entsprechend ausgestattet und die Lehrkräfte (entspre­chend) aus- und weitergebildet werden. Für eine ausreichende personelle Aus­stattung muss der Personalschlüssel deutlich erhöht werden. Inklusiv arbeiten­de Lehrer benötigen intensive Fortbildung, um auf die neue berufliche Situation vorbereitet zu werden. Fortbildungen müssen verpflichtend durchgeführt wer­den. Wir fordern die Einbeziehung aller betroffenen Schüler und Eltern in eine sachliche und ideologiefrei-geführte Diskussion. Die Entscheidungen zur inklu­siven Schule wurden bisher von Politikern, Bildungsexperten, Sprechern von Verbänden und einzelnen sehr engagierten Eltern diskutiert und dann getrof­fen. Die Mehrzahl der Betroffenen blieb dabei außen vor.


Neuer Absatz. Begründung:

Als „behindert“ gilt laut der UN-Behindertenrechtskonvention, der in geistiger, seelischer oder körperlicher Art beeinträchtigt ist, eine Lern-, Sprach- oder Sinnesbehinderung hat, die mehr als 6 Monate andauert und deren Beeinträchtigung durch medizinische Hilfsmittel nicht behoben werden kann. Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ fordert die Achtung der Menschenwürde des Einzelnen, das Bekenntnis zur Chancengleichheit und zum Recht auf Wahrung der Identität. Die Konvention trat 2008 in Kraft, ist in NRW aber noch nicht umgesetzt. Betrachtet man die aktuelle Situation und die nicht immer sachlich geführte Diskussion, steht zu befürchten, dass der eigentlich gute Ansatz zum Desaster für einige Schüler wird, besonders für manche Förderschülerinnen und Förderschüler. Viele Lehrer, die derzeit inklusiv arbeiten, haben sich für diese neue Aufgabe freiwillig gemeldet und waren voller Enthusiasmus. Die mangelhaften Bedingungen führen derzeit dazu, dass bei einigen dieser Lehrer der Enthusiasmus in Frust umschlägt und durch Überforderung Inklusion angezweifelt wird. Manche Städte begrüßen den inklusiven Ansatz sehr und rechnen schon aus, wie viele Förderschulen geschlossen werden können. Die Einsparungen bei Gebäuden, Unterhaltskosten und nicht lehrendem Personal werden zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt. Die allgemeinen Schulen haben begonnen, “Förderschüler” mit den Schwerpunkten L, E und S aufzunehmen. Die Lehrer der Regelschulen stehen der neuen Situation häufig ratlos gegenüber. Sonderpädagogen unterstützen oft nur eine sehr begrenzte Stundenzahl. Den Rest der Zeit werden die “Förderschüler” irgendwie mit durchgezogen.Von Förderung kann keine Rede sein! Es muss sichergestellt sein, dass durchgängig ein Sonderpädagoge in Doppelbesetzung die inklusive Klasse im Team mit dem Klassenlehrer betreut. Dafür reicht der aktuelle Verteilungsschlüssel nicht aus. Der Personalschlüssel muss erhöht werden. Sonderpädagogen dürfen nicht für Vertretungsunterricht missbraucht werden! Lehrer der allgemeinen Schulen beklagen zu Recht, für die neuen Aufgaben nicht ausgebildet worden zu sein. Viele Schüler benötigen besondere Unterstützung, die eine Lehrkraft der allgemeinen Schule unter Umständen weder diagnostizieren noch umsetzen kann. Beispielhaft sind hier die mannigfaltigen Ausprägungen von Autismus zu nennen. Inklusiv arbeitende Lehrer benötigen intensive Fortbildung, um auf die neue berufliche Situation vorbereitet zu werden. Fortbildungen müssen verpflichtend durchgeführt werden, bevor inklusiv gearbeitet wird. Wir fordern eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer, die in der Inklusion arbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können. Wöchentliche Teamsitzungen müssen zeitlich in der Präsenszeit festgelegt sein.

Eine gelungen Inklusion impliziert zusätzliche Investitionen in unser Bildungssystem. Es wäre jedoch naiv zu glauben, dass die finanzielle Situation in NRW eine kurzfristige Finanzierung der enormen Kosten zulassen würde. Auch die Kommunen werden es sich kaum leisten können, die benötigten Inklusionsassistenten, wie im Gutachten gefordert, über das Jugendamt oder das Sozialamt zu finanzieren. Wir Piraten stehen für eine freie Gesellschaft, in der das Individuum entscheidet, wie es sein Leben gestalten möchte, solange andere nicht beeinträchtigt werden. Jeder Schüler hat das Recht auf einen Platz in einer naheliegenden allgemeinen Schule, aber Schüler, oder deren Eltern, sollten sich in einer angemessenen Übergangszeit auch für eine Förderschule entscheiden dürfen. Daher ist eine kurzfristige, vollständige Abschaffung von Förderschulen oder Kompetenzzentren unsinnig. Inklusion kann nur funktionieren, wenn das Angebot der allgemeinen Schule gleichwertig oder höherwertig als die Förderung durch die Förderschule ist. Die Förderschulen sollten nicht per Gesetz, sondern durch die Schüler bzw. Eltern, die ihre Kinder dort nicht mehr anmelden, aufgelöst werden.

Selbstverwaltung der Schulen

Die NRW-Piraten lehnen von oben diktierte Reformen des Bildungswesens ve­hement ab. Selbst die besten Reformvorschläge scheitern, wenn sie nicht von allen Beteiligten getragen werden. Die NRW-Piraten setzen daher auf die Prin­zipien Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und Transparenz. Die Schulen sollen selbstverwaltete Einheiten werden können, die auf demokratischem Wege über die Verwendung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen sowie ihre Methoden und Unterrichtsplanung selbst entscheiden. Die zu vermittelnden Grundkompetenzen sowie bestimmte Standards sind für alle Schulen verbindlich.

Eine Schule kann die Entlassung in die Selbstverwaltung bei der zuständigen Schulbehörde beantragen. Dem Antrag muss eine Gründungssatzung beigelegt werden, die von der Schulversammlung beschlossen wurde. Die Schulleitung wird auf der Schulversammlung von allen anwesenden Lehrern, Eltern und volljährigen Schülern für fünf Jahre gewählt und nach Ablauf ihrer Amtszeit auf Basis ihres Rechenschaftsberichts entlastet. Um die Selbstverwaltung im Schul­system zu verwirklichen, setzen sich die NRW-Piraten dafür ein, Lehrkräfte ab sofort nicht mehr zu verbeamten.
Die Finanzierung der Schulen erfolgt auf der Basis der angemeldeten Schüler. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Förderbedarf des Schülers. Die Erfolge der Schulen werden transparent kommuniziert, so dass Eltern und Schüler vor der Anmeldung ihre Schule beurteilen können. Ziel der Selbstver­waltung ist, dass individuelle Schulkonzepte vor Ort von den Betroffenen selbst entwickelt und umgesetzt werden. In der Summe entstehen so mehrere paral­lel auswertbare Lösungswege. Außerdem wird Bürokratie abgebaut.

Hochschule

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel hin zu einer Informations- und Wissensgesellschaft. Auf die Herausforderungen, die mit diesem Wandel ver­bunden sind, muss sich die Gesellschaft einstellen. Daher sehen die NRW-Pira­ten die Gesellschaft in der Pflicht, jedem Menschen die Chance auf eine Hoch­schulbildung zu ermöglichen. In unserem bildungspolitischen Konzept spielen die Hochschulen eine wichtige Rolle. Denn an den Universitäten und Fachhoch­schulen wird neues Wissen geschaffen, die bestehenden Wissensbestände an die nächsten Generationen vermittelt und diese in Wissenschaft und Forschung eingewiesen. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist die För­derung von Grundlagenforschung und wissenschaftlicher Lehre von zentraler Bedeutung. Die NRW-Piraten betrachten dies als eine öffentliche Aufgabe.

Finanzierung
Deshalb muss die öffentliche Hand an der Finanzierung der Hochschulen betei­ligt werden. Es ist eine Aufgabe der Landespolitik zu gewährleisten, dass den Hochschulen verlässlich ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um Grundla­genforschung und akademische Ausbildung wirksam betreiben zu können. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die öffentlichen Hochschulen seit Jahrzehnten eklatant unterfinanziert. Die Verschlechterung der Studienbedingungen, wach­sende Belastungen der Professoren und Dozenten im Bereich der Lehre und ein enormer Innovationsstau sind die Folgen dieser Politik. Diese Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. In Studiengebühren sehen die NRW-Piraten kein geeignetes Mittel um die Finanzlage der Hochschulen nachhaltig zu ver­bessern und lehnen ihre Wiedereinführung ab.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Regelungen eingeführt, die es den Stu­dierenden erschweren, die Dauer ihres Studiums selbst zu bestimmen. Speziell seit der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengängen ist es kaum noch möglich, ein Studium durch Nebentätigkeiten zu finanzieren, ohne die Studien­zeit drastisch zu verlängern. Um ein Studium zu finanzieren, gewinnt das BAföG an Bedeutung und ist deshalb wichtiger geworden. Die Anforderungen zum Bezug von BAföG sind für viele Studierende jedoch zu eng gefasst. Die NRW-Piraten fordern die Zahl der Bezugsberechtigen für das BAföG zu erhöhen und dieses für alle Studierenden elternunabhängig zu gestalten. Jeder Studie­rende sollte unabhängig vom Einkommen der Eltern sein BAföG beziehen kön­nen. Ein Studium darf nicht an der Finanzierung scheitern.

Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess, der in der Erklärung von Bologna seinen Anfang nahm, hatte eigentlich nur ein Ziel: Die Internationalisierung und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse herzustellen. In jedem unterzeichnenden Land sollte so klar sein, was ein Studierender studiert hat und was er innerhalb dieses Studiums geleistet hat. Heute wird der Bologna-Prozess jedoch mit Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, Überlastung der Studierenden und hohen Abbrecherquoten gleichgesetzt. Die ursprünglichen Ziele des Bologna-Prozesses wurden jedoch auch nach seinem offiziellen Abschluss nicht erreicht. Daher ist weiterhin an einer Vergleichbarkeit von Studiengängen, national sowie international, zu arbeiten.

Mitbestimmung
Hochschulen sollen Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, die sich selbst demokratisch verwalten, stattdessen werden sie durch den Hochschulrat fremdbestimmt. Nach aktueller Gesetzeslage besteht der Hochschulrat mindestens zur Hälfte aus externen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der Hochschulrat wählt unter anderem das Präsidium der Hochschule und kann so die Entwicklungs- und Wirtschaftspläne der Hochschule im eigenen Interesse mitbestimmen. Die NRW-Piraten wollen den Hochschulrat als undemokratisches Gremium sofort abschaffen und setzen sich für Gleichberechtigung von Mitarbeitern, Studierenden und Professoren in den Hochschulgremien ein.

In einigen Bundesländern wurden die verfassten Studierendenschaften stark eingeschränkt oder sogar komplett abgeschafft. Diesem Trend stellen sich die NRW-Piraten entschieden entgegen. Die verfasste Studierendenschaft ist als Interessenvertretung der Studierenden unverzichtbar. Sie versetzt zudem die heranwachsenden Bürger unseres Landes in die Lage, Demokratie zu erlernen, zu gestalten und aktiv zu erleben. Die NRW-Piraten setzen sich deshalb für den Erhalt dieser demokratischen Strukturen ein.

Erläuterungen:

Der Inhalt des Wahlprogrammes wurde aktualisiert ohne die ursprüngliche Intention zu verlieren. Abweichungen von der ursprünglichen Intention gibt es nur in wenigen Ausnahmefälle. Sie sind dadurch zu erklären, dass teilweise Widersprüche entdeckt wurden oder die entsprechenden Stellen im Text von den Kernaussagen der Piratenpartei abgewichen sind. Weggefallen sind einige Punkte die im 2010er-Programm nicht ausreichend erklärt wurden und hierdurch unklar waren. Neue Inhaltliche Punkte zur Hochschulpolitik sind nicht in der Neuauflage verarbeitet, sondern werden den Piraten seperat zur Abstimmung vorgelegt.

Ergänzung zu den beiden oberen Abschnitten

Darüber hinaus fordern die NRW-Piraten die komplette Revision des am 25. Oktober 2006 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes, mit dem Ziel, die demokratischen Strukturen in­nerhalb der Hochschulen wieder herzustellen und zu erweitern.

Neuer Absatz. Begründung:

Der Name „Hochschulfreiheitsgesetz“ ist ein Euphemismus. Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und Verschlankung wurde die bisherige Autonomie der Hochschulen in der Wahrnehmung ihrer auch gesellschaftlichen Verpflichtungen aufgehoben zugunsten einer Unterwerfung unter die „Gesetze“ des Marktes. So wird die fachhochschulische und universitäre Vermittlung von Bildungsinhalten aus einer staatlichen Abhängigkeit in das freie Wasser eines Marktes entlassen, der alles produzierte Wissen dem Diktat einer marktwirtschaftlichen Verwertbarkeit unterwirft und die Hochschulen zwingt, sich zuvörderst um die wirtschaftliche Verwertbarkeit ihres Wissens zu kümmern sowie ihre Lehr- und Lernangebote nach Marktkriterien auszurichten. Dies stellt jedoch einen Selbstwiderspruch dar, denn was heute als ein positives marktwirtschaftliches Verwertbarkeitskriterium gilt, kann morgen schon irrelevant sein und umgekehrt. Es wird somit eine grundlegende antizipierende Fähigkeit der neoliberalen Marktkonzeption suggeriert, die diese jedoch aus ganz prinzipiellen Gründen nicht hat, bzw. nicht haben kann. Die gesamte Konzeption des aktuell gültigen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ basiert auf einem als neoliberal zu bezeichnenden und daher deutlich eingeschränkten Freiheitsbegriff, der darüber hinausgehende Konzeptionen menschlicher Selbstverwirklichung vollständig außer Acht läßt. Darüber hinaus wirkt sich das Gesetz als extrem innovationshemmend und wirtschafts-schädigend im Sinne der Schaffung neuer Marktkontexte aus. Es widerspricht zutiefst dem piratigen Gedanken einer offenen Universität mit offenem Zugriff auf das produzierte Wissen. Das piratige open access muss seine Entsprechung in einer open knowledge production finden.

Antrag auf Drittmittel (1)

Schon seit längerer Zeit lässt sich beobachten, dass Hochschulen unterfinan­ziert sind. Dadurch sind sie gezwungen, verstärkt Drittmittel einzuwerben. In der Öffentlichkeit wird dies so dargestellt, als stünden dadurch zusätzliche Gel­der für gezieltere Forschung zur Verfügung, doch in Wirklichkeit werden die eingeworbenen Drittmittel oftmals für planmäßige Aufgaben wie die Lehre be­nötigt. Für die NRW-Piraten ist dies kein haltbarer Zustand. Wir setzen uns da­für ein, den Hochschulen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um ih­ren aufgetragenen Aufgaben gerecht zu werden.

Neuer Absatz. Begründung:

Dieser Antrag ergänzt den Bereich Hochschule um den wichtigen Punkt der Drittmittel. Drittmittel sind als Finanzquelle für Hochschulen nicht mehr wegzudenken. Wir sollten uns klar dazu positionieren, dass Drittmittel kein Ersatz für Geld aus dem Etat einer Hochschule sind und der Staat auch ohne Drittmittel die finanzielle Versorgung der Hochschulen sicherstellen muss.

Antrag auf Drittmittel (2)

Ein Teil der durch Drittmittel eingeworbenen Gelder wird durch staatliche För­derung bereitgestellt. Die Notwendigkeit dieser Förderprogramme ist zu hinter­fragen und eventuell freiwerdende Gelder sind dem Etat der Hochschulen zuzu­führen. Hierdurch können Hochschulen die Gelder an den Stellen einsetzen wo sie benötigt werden. Zusätzlich entfällt der durch Antragsprozesse entstehende Mehraufwand.

Neuer Absatz. Begründung:

Ein Teil der durch Drittmittel eingeworbenen Gelder wird durch staatliche Förderung bereitgestellt. Die Notwendigkeit dieser Förderprogramme ist zu hinterfragen und eventuell freiwerdende Gelder sind dem Etat der Hochschulen zuzuführen. Hierdurch können Hochschulen die Gelder an den Stellen einsetzen wo sie benötigt werden. Zusätzlich entfällt der durch Antragsprozesse entstehende Mehraufwand.

Antrag auf Drittmittel (3)

Zu der Drittmitteleinwerbung zählen auch Drittmittel aus der Privatwirtschaft. Die Forschungsfreiheit an den Hochschulen ist gefährdet, wenn private Auf­tragsgeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen. Dadurch wird ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit als öffentliches Forschungsergebnis verkauft. Die NRW-Piraten for­dern daher eine deutliche Nennung privater Förderer. Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auf­tragsgeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft geschaffen die durch öffentliche Gelder mitfinanziert wurden. Unter Beteilung von öffentli­chen Geldern sind nach Meinung der NRW-Piraten alle Forschungsergebnisse öffentlich zu machen.

Neuer Absatz. Begründung:

Drittmittel aus der Privatwirtschaft ist ein Thema bei dem sich die Piraten alle einig sind, bislang hat es aber noch nicht seinen Weg ins Wahlprogramm gefunden. In diesem Antrag werden zwei Probleme mit Drittmitteln aus der Privatwirtschaft addressiert: Die privaten Auftragsgeber verfolgen mit ihrem Forschungsauftrag einen bestimmten Zweck und die Mitfinanzierung der Forschung von privaten Auftragsgebern durch öffentliche Gelder. In beiden Fragen stehen die Piraten bereits seit langem für mehr Transparenz.

Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung ist ein weites Feld. Sie reicht von Alphabetisierungs­kursen und Sprachkursen im Rahmen der Integration von Zuwanderern über die betriebliche Fortbildung und privatwirtschaftliche Qualifizierung bis hin zu einem Zweit- oder Drittstudium an einer Hochschule. Die Landesregierung soll­te den Aufbau von frei zugänglichem Lehr- und Unterrichtsmaterialien in diesen Bereichen finanziell fördern, um den Zugang zu Bildung auch für Erwachsene zu vereinfachen. Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu. Es ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovationskraft unserer Volkswirt­schaft zu erhalten und auszubauen. Die Piratenpartei regt daher an, das Sys­tem der Volkshochschulen durch den Ausbau zertifizierter Fortbildungsmöglich­keiten zu stärken. Das kann parallel zu den existierenden privatwirtschaftlichen Bildungsunternehmen und -initiativen vonstatten gehen. Dazu sollen die Volks­hochschulen durch die Einführung von Sommerseminaren, Onlinekursen und durch Lehrpläne in Kooperation mit den Berufsakademien, Fachhochschulen und Universitäten noch effizienter als bisher in unsere Bildungslandschaft inte­griert werden. Hierzu ist die Bereitstellung von Online-Werkzeugen unerläss­lich, die ein orts- und zeitunabhängiges Lernen fördern und ermöglichen. Ange­regt wird daher die staatlich finanzierte beziehungsweise staatlich geförderte Bereitstellung von Lernplattformen zum integrierten Lernen als flankierende Maßnahme.

Erwachsenenbildung geht als Teil des lebenslangen Lernens weit über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hinaus. Die NRW-Piraten sehen die Landesregierungen in der Pflicht, lebenslanges Lernen durch Bereitstellung von kostenfrei zugänglichem Lehrmaterial für Standardabschlüsse und Zertifizierungen, sowie dem Angebot von modularen Prüfungen zu fördern. Die Materialien sind gleichzeitig als Ergänzung zum Schulunterricht für Schüler und umgekehrt nutzbar. Die NRW-Piraten unterstützen außerdem den Ausbau und die Förderung von Projekten für Offene Bildung, bei denen Bildungsinhalte kostenlos und allgemein verfügbar gemacht werden.
Die NRW-Piraten sehen einen wesentlichen Aspekt für eine Steigerung der allgemeinen Bildung in der Fehlertoleranz von Bildungssystemen. Menschen in einer finanziell angespannten Lage müssen die Möglichkeit haben, Fehler zu machen beziehungsweise Fehlentscheidungen zu treffen. Systeme, die jedem nur eine einzige Chance bieten, bestrafen gerade diejenigen, die sich zusätzliche Kurse oder Prüfungen nicht leisten können. Eine Kostenexplosion lässt sich durch den verstärkten Einsatz moderner Medien und staatlicher Selbstlernangebote verhindern, ergänzt durch regelmäßige öffentliche Prüfungstermine.

Erwachsenenbildung geht als Teil des lebenslangen Lernens weit über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hinaus. Die NRW-Piraten sehen die Landesregierun­gen in der Pflicht, lebenslanges Lernen durch Bereitstellung von kostenfrei zu­gänglichem Lehrmaterial für Standardabschlüsse und Zertifizierungen, sowie dem Angebot von modularen Prüfungen zu fördern. Die Materialien sind gleich­zeitig als Ergänzung zum Schulunterricht für Schüler und umgekehrt nutzbar. Die NRW-Piraten unterstützen außerdem den Ausbau und die Förderung von Projekten für Offene Bildung, bei denen Bildungsinhalte kostenlos und allge­mein verfügbar gemacht werden. Die NRW-Piraten sehen einen wesentlichen Aspekt für eine Steigerung der all­gemeinen Bildung in der Fehlertoleranz von Bildungssystemen. Menschen in ei­ner finanziell angespannten Lage müssen die Möglichkeit haben, Fehler zu ma­chen beziehungsweise Fehlentscheidungen zu treffen. Systeme, die jedem nur eine einzige Chance bieten, bestrafen gerade diejenigen, die sich zusätzliche Kurse oder Prüfungen nicht leisten können. Eine Kostenexplosion lässt sich durch den verstärkten Einsatz moderner Medien und staatlicher Selbstlernan­gebote verhindern, ergänzt durch regelmäßige öffentliche Prüfungstermine.

Die Erwachsenenbildung der Zukunft wird sich durch einen nahezu formlosen Zugang zu öffentlichen und öffentlich anerkannten, kostenfreien, außerschuli­schen Lernprogrammen mit geringen Prüfungskosten auszeichnen müssen. Mo­dulare Zertifizierungen erlauben dabei das Sammeln von Einzelzertifikaten auch über einen langen Zeitraum, die letztlich zu Abschlüssen bis in den Hoch­schulbereich zusammengefasst werden können. In der Folge ergeben sich flexi­ble Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebensumstände sowie eine Moti­vation zur Steigerung der Bildung quer durch die Bevölkerung. Die Notwendig­keit einer Anmeldung mit langfristigen Verpflichtungen oder Kosten entfällt. Das vereinfacht den Zugang zu Bildungsmaßnahmen gerade für Alleinerziehen­de, Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen, Saisonarbeiter, Kurzarbeiter und Erkrankte deutlich. Ebenso ist die Anerkennung von äquivalenten Kursen und Prüfungen aus dem Ausland möglich. Solche Maßnahmen eröffnen zugleich Möglichkeiten, die erworbenen Fähigkei­ten und Kenntnisse entsprechend zertifizieren zu lassen. Generell stehen dabei Prüfungen, die sich an einen Kurs anschließen, auch Selbstlernern offen.



Die NRW-Piraten setzen sich für eine stärkere Öffnung, Vernetzung, Kommuni­kation und Zusammenarbeit der bisher oft abgeschottet arbeitenden Bildungs­institutionen ein. Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kommt eine wichti­ge Rolle als Produzent und Anbieter von Materialien zur Unterstützung von Lerninhalten zu. Im Medienbereich ist verstärkt darauf zu achten, dass jeder Mehrwert, der durch den Einsatz von öffentlichen Mitteln erzeugt wird, dem Bürger unentgeltlich zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für Medienin­halte, die über das Internet langfristig in Archiven verfügbar gehalten werden müssen, sobald die Möglichkeit hierzu besteht.

Wir sehen den Erhalt und den Ausbau staatlicher und privater Förderprogram­me als wichtig an. Als Zielgruppe solcher Programme sind alle Lernwilligen zu begreifen, unabhängig von deren bisherigen Bildungsbiografien. In Schule und Medien soll daher verstärkt auf Bildungsangebote, Fördermöglichkeiten und die Vergabemodalitäten hingewiesen werden. Wesentlicher Bestandteil sinnvoller Bildungsförderung ist eine geringe Zugangsschwelle. Informationen über Bil­dungsmöglichkeiten müssen leicht auffindbar sein und dürfen kein Herrschafts­wissen darstellen. Die NRW-Piraten sehen es im Rahmen des lebenslangen Lernens als konse­quent an, auch Förderprogramme und Stipendien für Erwachsene anzubieten. Wir betrachten neben berufsbegleitender Weiterbildung auch Bildungsurlaub als wichtigen Teil des Arbeitslebens und als wichtiges Element der Erwachse­nenbildung zur Erweiterung des geistigen Horizonts.

Freie Bürgeruniversität

Die NRW-Piraten regen an, in der bestehenden Infrastruktur eine freie Bürgeruniversität Nordrhein-Westfalen mit Standorten in allen 22 kreisfreien Städten, allen 30 Landkreisen und in der Städteregion Aachen zu gründen. Die freie Bürgeruniversität NRW ist prinzipiell jedem Bürger zugänglich. Ziele der freien Bürgeruniversität NRW sind:

  1. der landesweite Ausbau nachschulischer Ausbildungsgänge und Zertifikatskurse in Vernetzung mit einem flächendeckenden Angebot berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung sowie freier Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, wie es die Europäische Union definiert,*
  2. die räumliche und logistische Entlastung der Regelstudiengänge an allen Universitäten,
  3. die Bereitstellung didaktisch aufbereiteter Informationen und Lehr- und Lernmaterialien unter Einbeziehung von Lernmanagementsoftware, virtuellen Lernräumen sowie Videokonferenzen für Präsenzveranstaltung.

Wünschenswert ist, dass die Fernuniversität Hagen bei diesem Konzept die Rolle einer Clearingstelle für die Bildungsangebote einnimmt und die Medienverbundkommission übernimmt, die dafür zuständig ist, dass die Studien im Medienverbund bestimmten inhaltlichen Standards entsprechen.

Neuer Abschnitt. Begründung:

Grundintention ist, dass wir technologisch hinter den heute existierenden Möglichkeiten zurückbleiben, ein offenes Bildungssystem zu etablieren und zu praktizieren. Eine dezentrale, modulare Universitätstruktur, die nicht rein virtuell ist, sondern durch Präsenzstandorte überall in NRW ergänzt wird. Die Umsetzung kann folgendermaßen geschehen: Standorte der Freien Bürgeruniversität NRW sind –

  1. in Städten mit eigener Universität und/oder Fachhochschule die Universitäten und Fachhochschulen,
  2. in Städten ohne Fachhochschulen und Universitäten die Volkshochschulen im Verbund mit den kommunalen Medienzentren.
  3. Im Rahmen dieser Vernetzung der Institutionen und Gebietskörperschaften soll die Fernuniversität Hagen die Rolle einer Clearingstelle und Medienverbundkommission übernehmen, die dafür zuständig ist, dass die Studien im Medienverbund bestimmten inhaltlichen Standards entsprechen.

Als Finanzierungsidee kann in Frage der Bildungscheck und die Bildungsprämie kommen: Bildungsscheck http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php Bildungsprämie http://www.bildungspraemie.info/

Finanzierung

Die bildungspolitischen Aufgaben, die vor uns liegen, können durch eine Um­schichtung der Landesmittel allein nicht finanziert werden. Schon die Reduzie­rung der Klassen- und Kursgrößen ist nur möglich, wenn die Zahl der Lehrkräf­te und damit die Personalausgaben erhöht werden. Dies gilt selbst bei sinken­den Schülerzahlen. Die NRW-Piraten gehen davon aus, dass der Bildungshaus­halt zur Realisierung der Aufgaben innerhalb von zehn Jahren vervielfacht wer­den muss. Dazu muss gemeinsam mit dem Bund ein neuer Finanzierungsmo­dus vereinbart werden.

Keine Bildung ist zu teuer!
Durch die Verbesserung der Bildung wird die Grundlage für ein wirtschaftliches Wachstum in der Zukunft und damit für steigende Steuereinnahmen gelegt. Folgekosten in den sozialen Sicherungssystemen können nachhaltig eingespart werden. Die NRW-Piraten weisen darauf hin, dass sich höhere Investitionen in Bildung langfristig und gesamtgesellschaftlich rechnen.

Die NRW-Piraten streben mit der Einführung eines modularen und flexiblen Systems ein bundesweit kompatibles Schul- und Bildungssystem an. Langfris­tig sollte die Verantwortung für die Organisation der Bildung im Rahmen einer Grundgesetzänderung in die Hand des Bundes übergehen.

Reihenfolge

  • Präambel
  • Frühkindliche Bildung
  • Personalschlüssel
  • Schule
  • Die inklusive Schule
  • Selbstverwaltung
  • Hochschule
  • Erwachsenenbildung
  • Freie Bürgeruniversität
  • Finanzierung

Neuer Absatz. Begründung:

Dieser Antrag dient lediglich dazu, sicher zu stellen, dass alle Punkte des Bildungsprogramms in der richtigen Reihenfolge im Programm stehen. Der Inhalt dieses Ansatzes erscheint selber erscheint nicht.