Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 144
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Einführung des fakultativen Widerspruchsverfahrens Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle im Bereich Inneres und Recht einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich für ein so genanntes fakultatives Widerspruchsverfahren ein, welches unseren Bürgern die Möglichkeit einräumt, gegen sie beeinträchtigende Entscheidungen unserer Behörden wahlweise entweder Widerspruch einzulegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Antragsbegründung
Es bietet es sich an, dem Bürger wegen der fehlenden Normverwerfungskompetenz der Widerspruchsausschüsse und in denjenigen Fällen, in denen er an einer schnellen gerichtlichen Entscheidung interessiert ist, alternativ die Möglichkeit einzuräumen, gleich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen (fakultatives Widerspruchsverfahren). Siehe hierzu die Stellungnahme der Vereinigung der Verwaltungsrichter in Rheinland-Pfalz vom 28.11.2008: http://www.vvr-rp.de/Download%20Ordner/VVR_zu_Widerspruchsverfahren_%283%29.pdf Dieser Antrag orientiert sich an einer entsprechenden Forderung aus Niedersachsen, die dort zur Beschlussfassung steht.
Datum der letzten Änderung
23.10.2012 |
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