Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 141

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Berufliche Chancen Alleinerziehender erhöhen

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle im Bereich Arbeit und Soziales einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben in Niedersachsen unterhalb der Bundesebene allein erziehende Elternteile mit Kindern unterhalb der Schulpflicht bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Kind und Beruf sind zu fördern.

Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Nur weil es einen Zuschuss zu den Lohnkosten gibt, wird niemand einen geringer Qualifizierten einstellen, als es die jeweilige zu besetzende Stelle verlangt. Dem gegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.


Antragsbegründung

Noch immer herrscht ein großer Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Zwar darf niemand aufgrund der Tatsache, dass er oder sie allein erziehend ist, im Bewerbungsverfahren abgelehnt werden. Dennoch ist es vielfach so, dass Arbeitnehmer in Partnerschaft oder ohne Kinder bei gleicher Qualifikation denen vorgezogen werden, die allein erziehend sind. Zwar muss niemand in einem Bewerbungsverfahren diese Situation benennen. Der ehrliche Arbeitnehmer wird dies jedoch nicht verschweigen. Denn dass die Auswirkungen dieses Umstands innerhalb der Probezeit zum Tragen kommen, ist ohnehin wahrscheinlich. (1) Diesem Mangel zu begegnen ist Ziel dieses Antrags. Er soll die Vorstufe für eine bundesweite Initiative sein, die letztendlich auch privatwirtschaftliche Betriebe einbezieht.

Natürlich wird es schwer werden, dieses Recht in der Praxis – insbesondere im privaten Bereich – umzusetzen. Genauso, wie es schon jetzt schwer ist. Gerade der öffentliche Bereich kann aber bei entsprechenden Vorschriften ein Vorbild sein. Bei entsprechender Rechtslage wir das gewünschte Ergebnis noch eher erzielt, als bei einer reinen Neutralität, zu der der Arbeitgeber ohnehin schon verpflichtet ist.

Zu fördern im privatwirtschaftlichen Bereich sind demgegenüber Maßnahmen und Organisationsformen, die flexible Arbeitszeiten und Bewältigung von Arbeit ermöglichen und somit die Folgen der Situation eines allein erziehenden Arbeitnehmers für den Arbeitgeber minimieren helfen. (2)

Dieser Antrag findet sich auf Niedersachsen bezogen bei den dortigen Programmanträgen.

(1) http://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/fileadmin/user_upload/lbff/pdf_Entwicklungspartnerschafts_Alleinerziehende/Weitere_Informationen_zum_Thema/090300_Dossier_Vereinbarkeit_von_Familie_und_Beruf_fuer_Alleinerziehende.pdf , S. 15

(2) http://www.zfbt.de/netzwerk-w/dokumente/oberberg-studie-beschaeftigung-alleinerziehend.pdf Weitergehende Informationen: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/fb421-dynamik-alleinerziehend.pdf;jsessionid=2A33AA856F5CA7EA7E1A585452600EDD?__blob=publicationFile


Datum der letzten Änderung

23.10.2012


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