Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 132
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| Antragstitel Abgas-Messrichtlinien für Diesel-Blend (LKW-Diesel-GAS) Fahrzeuge Antragsteller Antragstyp Programmänderung Antragstext Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter einzufügen. 
 Antragsbegründung Einführung von Abgas-Messrichtllinien für die Umrüstung von Diesel-Fahrezugen auf das Diesel-Blend verfahren. Begründung: Die Umrüstung von Dieselfahrzeugen ist z.Zt. nicht möglich. Derzeit kann nur mit extremem Aufwand ein Messergebnis für ein Dieselfahrzeug über 3,5t erzeugt werden. Üblicherweise wird bei einem solchen Fahrezeug der Motor ausgebaut, um auf einem Prüfstand das Messergebnis zu erzeugen. Nach Umrüstung auf Flüssiggas muss am Fahrezeug nachgewiesen werden, dass sich die Abgaswerte nicht negativ durch die Umrüstung verändert haben. Die dabei aus dem Benzinbereich angewendeten Messverfahren mit Testbenzinen und Testgasen können nicht angewendet werden, weil es sich um ein Dieselfahrezeug handelt. Bei der Einführung der Messverfahren hat der Gesetzgeber versäumt entsprechende Richtlinien für dieselbetriebene Fahrzeuge festzulegen. Die Umrüstung von Dieselfahrzeugen auf das sogenannte Diesel-Blend verfahren ist sinnvoll, weil sich bis zu 40% CO2 Emission pro Fahrezug einsparen lässt. Nach dem Kyoto Abkommen soll bis 2020 20% des Schwerlastverkehrs auf Bio-Kraftstoffe umgestellt werden um den CO2-Austoss zu verringern. Piratenpad Datum der letzten Änderung 12.10.2012 | 
Anregungen
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