Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 130

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, den Abschnitt ueber die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden im Grundsatzprogramm wie folgt zu ändern:

Im Titel des Programmabschnittes ueber die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbaenden sowie in dessen Text wird das Wort "Aerztekammern" jeweils durch die Worte "Kammern nach den Heilberufsgestzen der Laender" ersetzt.

Aktuelle Fassung
Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern)
Neue Fassung
Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Kammern nach den Heilberufsgesetzen der Laender)
Antragsbegründung

Nach dem bisherigen Text soll nur die Zwangsmitgliedschaft in den Aerztekammern bestehen bleiben, die anderen Heilberufe sollen vom Kammerzwang befreit werden. Welche das sind, wird in Landesgesetzen bestimmt, die ueberwiegend, aber nicht vollstaendig deckungsgleich sind. Fuer alle danach eingerichteten Heilberufskammern (siehe http://www.kammerrecht.de/kammergesetze/berufskammern.html#Heilberufskammern gelten im Prinzip die gleichen Vorschriften. Es handelt sich um Koerperschaften des oeffentlichen Rechts, die insbesondere die Aufgabe haben, die Berufspflichten der Kammerangehoerigen zu ueberwachen. Insoweit besteht kein Unterschied zwischen den Aerztekkammern und den anderen Heilberufskammern. Da alle Heilberufe dem Volkswohl verpflichtet sind, sollten sie auch gleichermassen kammerpflichtig bleiben.

Eine Anfrage an den Antragsteller zur vorigen Aenderung (der Ausnahme der Aerztekammern) wurde leider nicht beantwortet, eine kurze Diskussion in pirates.de.region.he.misc hat gezeigt, dass das Wissen ueber die Aufgaben der Heilberufskammer nicht allzuweit geht. Ich stelle daher den im Alleingang.


Datum der letzten Änderung

12.10.2012


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