Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 123

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Rechtliche Gleichstellung der Versorgung der Beamten mit Angestellten/Arbeiterinnen/er (Bürgerversicherung)

Antragsteller

VollePullePiratNRW

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt zur nächsten Bundestagswahl, betreffend des Parteiprogramms oder des Grundsatzprogramms oder des Wahlprogramms der Piratenpartei Deutschland hiesigen Antrag gegebenenfalls modular zu beschließen, da zumindest ein konkurrierender Antrag bereits hier im Antragsportal mit der Antragsnummer PA016 in diesem Zusammenhang besteht.

Es wird beantragt den folgenden Text der Antragsnummer PA016 zu streichen: “Nach der Einführung des SGE werden die gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, usw. in eine Zusatz-Rentenversorgung (ZRV) für alle Bürgerinnen und Bürger nach dem Schweizer AHV-Modell überführt. Die ZRV ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragshöhe beträgt 3-6% des Bruttogesamteinkommens. Die ZRV wird ab dem 65. Lebensjahr steuerfrei ausgezahlt. Bei mindestens 40 Beitragsjahren beträgt der volle ZRV-Anspruch mindestens 300 € (Mindestrente) und höchstens 600 EUR (Höchstrente). Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. Die Bürgerversicherung “

Es wird beantragt den folgenden Text des hiesigen Antrags an geeigneter Stelle einzufügen: “Nach der Einführung des SGE werden die gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, usw. in eine Zusatz-Rentenversorgung (ZRV) für alle Bürgerinnen und Bürger überführt. Die ZRV ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragshöhe beträgt 3-6% des Bruttogesamteinkommens. Die ZRV wird ab dem 65. Lebensjahr steuerfrei ausgezahlt. Bei mindestens 40 Beitragsjahren beträgt der volle ZRV-Anspruch mindestens 300 € (Mindestrente) und höchstens 600 EUR (Höchstrente). Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. In die Bürgerversicherung werden zusätzlich die Krankenversicherung und die Pflegeversichersicherung integriert. Diese Bürgerversicherung lehnt sich an das Schweizer AHV-Modell an.“

Aktuelle Fassung
Nichts vorhanden
Neue Fassung
Innen- und Rechtspolitik - Rechtliche Gleichstellung der Versorgung der Beamten mit Angestellten/Arbeiterinnen/er (Bürgerversicherung)
Antragsbegründung

Die Überversorgung der Beamten droht in den Kosten völlig auszuufern. Deshalb sind Maßnahmen für die Zukunft zu ergreifen, damit die Überversorgung der Beamten ausgeschlossen werden kann.

Der Bund der Steuerzahler hat in Berlin die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die er beim Forschungszentrum Generationenverträge in Auftrag gegeben hat. In dieser Studie werden erstmals sämtliche Ausgabenkategorien der Beamtenversorgung des Bundes und aller Bundesländer berechnet und bis 2050 projiziert. Die Studie weist nach, dass die Ausgaben für Pensionen, Beihilfen und Hinterbliebenenversorgung die öffentlichen Haushalte in Zukunft immer stärker belasten werden. Sämtliche schwebenden Versorgungsverpflichtungen werden in diesem Szenario bis 2050 mit 1,36 Billionen Euro beziffert. http://www.steuerzahler.de/Bund-der-Steuerzahler-veroeffentlicht-neue-Studie-zur-Beamtenversorgung/40633c49042i1p1520/index.html Zur Studie ... http://www.fiwi1.uni-freiburg.de/publikationen/296.pdf


Allerdings gibt es rechtliche Schranken, um die Überversorgung der Beamten zu reduzieren. http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=4052141.PDF

Und zu diesen Schranken auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Urteil vom 27.09.2005 (2 BvR 1387/02) : http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050927_2bvr138702.html


Und weil auch das Bundesverfassungsgericht eine pauschale Abänderung der Versorgung der Beamten ablehnt, und so Detailkorrekturen nicht möglich sind, ist das Beamtenversorgungsgesetz völlig neu zu überarbeiten. Hier der Gesetzestext : http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/index.html

Damit diese Überarbeitung überhaupt rechtlich gelingen kann, müssen - große Teile der Beamtenversorgung - in die Bürgerversicherung mit eingebunden werden. Nur so lassen sich die Unterschiede in der Versorgung der Beamten und Angestellten/Arbeiterinnen/er auf ein Versorgungsniveau bringen, - sodass alle vor dem Gesetz gleich sind - . Die Versorgung der Beamten ist dabei auf das Versorgungsniveau der Angestellten/Arbeiterinnen/er abzusenken, weil so auf Dauer die Kosten einzusparen sind.

Die Kostenersparnis ist auf Dauer unerlässlich, die Staatsschulden sind abzubauen. Der Abbau der Überversorgung der Beamten ist ein Bereich, wie dies von statten gehen kann.

In die Bürgerversicherung gehören demnach Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, sowie auch die Pflegeversicherung, und die Krankenkasse (alle Krankenkassen werden in die Bürgerversicherung als ein Ganzes integriert).

Und weil sich Beamte privat kranken versichern müssen, bleibt nichts anderes übrig, als die Krankenkasse und die Pflegeversicherung mit in die Bürgerversicherung aufzunehmen.

Im Übrigen wird so noch mehr Bürokratie eingespart. Es gibt im Bundestag mehrheitliche Überlegungen, genau diesen Weg zu gehen.


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich bitte dem Antrag zuzustimmen, mit freundlichen Grüßen

VollePullePiratNRW


Datum der letzten Änderung

11.10.2012


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