Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 117

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Demographischer Wandel: Aufbau einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene

Antragsteller

VollePullePiratNRW

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm — Grundsatzprogramm oder Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich als zusätzliches Angebot in der stationären Altenpflege und Hospiz ein. Hintergrund ist hierbei, dass in Deutschland das demographische Problem die Altenpflege und die zuständigen staatlichen Absicherungssysteme zukünftig völlig überfordern werden, wenn hier die Weichen für die Zukunft nicht gestellt werden. Deshalb wird als zusätzliches Angebot die stationären Altenpflege auf Bundesebene eingeführt, die auch über Abteilungen des Hospiz verfügen werden, - und zwar neben der bestehenden häuslichen Altenpflege und neben den bereits bestehenden Seniorenheimen - . Vorrangig soll selbstverständlich weiter die häusliche Krankenpflege bestehen bleiben, schon deswegen, weil die Senioren viel lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Leider ist das nicht immer möglich, und manche Senioren sind halt derart pflegebedürftig, sodass ein Umzug im letzten Lebensabschnitt dennoch notwendig wird.


Zuständig und federführend ist das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Angebote der stationären Altenpflege auf Bundesebene. Dem Bundesministerium untersteht eine Abteilung , dich sich aus Vertreterinnen/er des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) , und Vertreterinnen/er der Rentenversicherung, der Krankenkassen, und der Pflegeversicherung (später die Bürgerversicherung), und Vertreterinnen/ern der Einrichtungen, zusammen setzt. An diese Abteilung können die Gemeinden und Städte ihre Anträge auf Bedarf stellen, wobei diese Abteilung die Anträge transparent prüfen, - und nach Bedarfsprüfung und bei Bedarf - die Anträge genehmigen und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weiterleiten wird, mit der Bitte, die Einrichtung fertig zu stellen. Diese Abteilungen sind auch für organisatorische Aufgaben zuständig, z. B. Anfragen an die zuständige Stelle weiter zu leiten, z. B. bei Fragen zur Instandhaltung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, für Fragen wegen des Pflegepersonals z. B. die Krankenkasse, oder z. B. zu Fragen der Pflegematerialien an die Pflegeversicherung.


Für die Finanzierung zur Erstellung der Bauvorhaben ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zuständig. In der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird das BMVBS die entsprechenden Immobilien und die dazugehörige Infrastruktur errichten. Die Bauvorhaben sind in transparenter Form mit den Gemeinden und Städten zu planen, und (ggf.) über transparente Bauausschreibungsverfahren schlüsselfertig zu bauen und fertig zu stellen.


Die BImA wird dann die errichteten Immobilien übernehmen und für die komplette Betreuung und auch für die Instandhaltung und für die komplette Finanzierung zuständig sein (Facility Management). Die Einrichtungen werden wie Unternehmen geführt, und verfügen über eine eigne Unternehmensstruktur (z.B. Satzung, Vorstand, Verwaltungsrat etc.).

Es kann sein, dass Seniorinnen und Senioren sich frühzeitig dafür entscheinden, im Alter in eine geeignete Einrichtung umzuziehen, um dort den Lebesabend geniessen zu können. Seniorinnen und Senioren bekommen daher die Möglichkeit mittels Antrag über die BImA eine geeignete und freistehende Wohnung (z. B. betreutes Wohnen) zu mieten oder zu kaufen. Die BImA prüft transparent diesen Antrag und genehmigt diesen. Selbstverständlich können Seniorinnen und Senioren, welche per Sozialgesetzgebung (später bGE) die Miete zahlen müssen, ebenfalls per Antrag auf eine geeigete Mietwohnung (z.B. betreutes Wohnen) stellen.

Dazu wird für die BImA auch die Aufgabe kommen, dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtungen an die Infrastruktur der Städte bzw. Gemeinden angebunden sind. Das kann einerseits so sein, dass die Immobilie gleich in Stadtkernnähe oder gar im Stadtkern errichtet wird, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hier ein Grundstück oder eine Immobilie zur Verfügung hatte, oder die Infrastruktur wird mittels ÖPNV angebunden, wobei auch ein Bürgerbus in Frage kommt. Durch transparente Ausschreibungen kann auch ein Personentransportunternehmen beauftragt werden, um diese Anbindung an die Infrastruktur zu gewährleisten.


Für die Finanzierung des Pflegepersonals und des gesamten pflegerischen Unterhalts, wie z. B. pflegerisches Material, sind die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, und die Krankenkassen zuständig (später anteilig die Bürgerversicherung). Diese Sozialversicherungsträger zahlen über einen (noch fest zu setzenden) gesetzlichen Anteil die Kosten.


Sind die Einrichtungen schlüsselfertig erbaut und damit für den Betrieb geeignet, wird die gesamte Organisation auf eine Arbeitsgruppe übergeben. Diese Abteilung untersteht dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . Diese Abteilung setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/er des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der BImA, und Vertreterinnen/er der Rentenversicherung, der Krankenkassen, und der Pflegeversicherung (später die Bürgerversicherung), und Vertreterinnen/ern der Einrichtungen.


Für die Umsetzung dieser Aufgaben können Beamte als Überhangspersonal, weitergebildet oder ausgebildet werden, und sie stehen somit für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung.

Aktuelle Fassung
Nichts vorhanden
Neue Fassung
Arbeit und Soziales: Demographischer Wandel - Aufbau einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene
Antragsbegründung

Die Städte und Gemeinden haben keine Kapazitäten mehr, um den durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Mangel in der Altenpflege in der Zukunft zu begegnen. Auch die Bundesländer haben keinen finanziellen Spielraum mehr, um diese ernorme finanzielle Belastung tragen zu können. Es wird so sein, dass in Deutschland das demographische Problem die Altenpflege und die zuständigen staatlichen Absicherungssysteme zukünftig völlig überfordern werden. Das wird nicht nur in den größeren Städten zu sein, sondern es ist - insbesondere in ländlichen Gebieten - zu erwarten, dass zukünftig allein lebende Seniorinnen/en derart pflegebedürftig sein werden, sodass ein Umzug im letzten Lebensabschnitt dennoch notwendig wird. Wie bekannt, setzte bereits eine "Landflucht" der jungen Generation ein, welche in den größeren Städten eine Arbeitsstelle, oder einen Ausbildungsplatz, oder einen Studiumsplatz, suchten und weg zogen. Diese jungen Menschen werden zur Pflege der alten Menschen in den ländlichen Gebieten nicht in dem Masse zurück kehren, wie dies erforderlich wäre, um dort zukünftig die häusliche Altenpflege zu garantieren.

Insofern kann die Aufgabe einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene - bis auf Weiteres - nur Bundesaufgabe sein.

Der Bund verfügt über die ernorme Anzahl ungenutzter Immobilien, welche über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt werden können. Zudem verfügt die BImA über ein Facility Management.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das BImA sind in der Lage, Einrichtungen schnell und kostengünstig zu erstellen, weil einerseits die Immobilien und Grundstücke schon vorhanden sind, und andererseits das Personal für die Planung vorhanden ist, sodass (ggf.) über transparente Ausschreibungen Bauunternehmen mit der Ausführung beauftragt werden können. Städte und Gemeinden können - flächendeckend in Deutschland - eine derartige Aufgabe aus finanziellen Gründen überhaupt nicht mehr leisten, und das wird auch auf absehbare Zeit so bleiben, desgleichen gilt auf Landesebene.

Auch die Kosten für Pflegepersonal, Pflegematerial, Instandhaltungskosten und Unterhaltskosten der Immobilien, können Bundesländer und Städte und Gemeinden - auf absehbare Zeit - nicht zusätzlich schultern.


Infos über die die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) : http://www.bundesimmobilien.de/5065/unternehmen


Datum der letzten Änderung

09.10.2012


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