Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 113

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Einführung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns

Antragsteller

VollePullePiratNRW

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt zur nächsten Bundestagswahl im Parteiprogramm — Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle einzufügen :

Es ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn zur Einführung bei mind. 10 Euro/Std. - im ersten Jahr - anzusetzen und ist jedes Jahr zum 01.01. neu zu berechnen. Das Aufstocken der Löhne über HartzIV ist aus dem SGB zu streichen. Die Höhe des Mindestlohn ist nachvollziehbar über statistische Erhebungen und Ergebnisse zum Lebensunterhalt amtlich zu ermitteln, und ist damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Mindestlohn kann nicht in allen Bundesländern gleich sein kann, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb reingehört, um die Höhe des Mindestlohns pro Kopf statistisch zu ermitteln, muss mit den Sozialverbänden in transparenter Form beschlossen werden. Eine parlamentarische Kommission berät transparent den Inhalt dieses Warenkorbs und empfiehlt dem Bundestag bzw. dem Bundesrat den Beschluss anzunehmen. Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, ist ein Irrweg. Der Mindestlohn ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen und damit an die neuen Begebenheiten der Lebenserhaltungskosten anzugleichen. Das hätte für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im 2. Jahr und in folgenden Jahren das Ergebnis, dass es in den einzelnen Bundesländern zu Absenkungen oder Anhebungen kommen kann, oder eben nahezu gleich bleibt. Wenn Arbeitgeber tatsächlich unter dem Mindestlohn Arbeitskräfte beschäftigen wollen, und dies auch so offerieren, dann muss das im Umkehrschluss die Bedeutung haben, dass der angebotene Lohn unter dem Mindestlohn als sittenwidrig gemäß § 138 BGB zu werten ist. Deswegen ist die Vorschrift § 138 BGB entsprechend verschärfend zu ändern, mit dem Verweis, dass bei der Verweigerung derartiger Beschäftigungsverhältnisse keine sozialrechtlichen Sanktionen für den Arbeitnehmer/in zulässig sind.

Aktuelle Fassung
Nichts Vorhanden
Neue Fassung
Arbeit und Soziales: Einführung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn
Antragsbegründung

Der gesetzlich garantierte Mindestlohn in der Fläche und für alle Branchen ist unverzichtbar, da das Lohndumping offensichtlich kein Ende findet. Die Tarifparteien waren nicht in der Lage, das Lohndumping zu stoppen. Der volkswirtschaftliche Schaden ist groß und die Steuereinnahmen wurden zum Teil durch das Aufstocken wieder aufgezerrt, weil das Aufstocken der Löhne über HartzIV gesetzlich ermöglicht wurde. Zudem fand eine Fortentwicklung der Löhne oder ein Ausgleich an die inflationäre Preissituation - gerade im Bereich der Dinge des täglichen Bedarfs - , nicht flächendeckend statt. Es ist zudem mit Steuermehreinnahmen zu rechnen.

Es ist zu bedenken, dass das HartzIV-Aufstocken zu Zeiten einer besseren bundesweiten Beschäftigungssituation Sinn machte. Diese Zeiten haben sich völlig gewandelt. Stetig steigende Beschäftigungszahlen im Bereich 400-Euro-Jobs (zukünftig 450-Euro-Jobs) und zunehmende und stetig steigende Beschäftigungszahlen im unteren Lohnniveau belegen diese Situation. Wegen der Wirtschaftskrise ist mit weiteren steigenden Arbeitslosenzahlen in Deutschland zu rechnen und die 5%-Linie als Arbeitslosenquote rückt immer weiter in die Ferne. Insofern ist das Aufstocken gemäss HartzIV-Gesetz längst überholt und ist als arbeitsmarktpolitische Regelung aus dem Gesetzeswerk zu entfernen, weil diese Regelung die Steuereinnahmen weiter aufzerren würde ohne das es einen positiven Beschäftigungseffekt in Richtung 5%-Arbeitslosenquote ohne Aufstocken geben wird.


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich bitte um Zustimmung, VollePullePiratNRW


Datum der letzten Änderung

04.04.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Mindestlohn = Niedriglohn/Dumpinglohn! Besser ist der Höchstlohn durch Einführung des BGE nach Prof. G. W. Werner!
  • Die Mindestlohngrenze staffeln, sprich in bestimmten intervallen erhöhen z.B. 6,5-7,5
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Es macht keinen Sinn mit einem Mindestlohn von 10€ zu beginnen. In den Niederlanden beträgt der Mindestlohn 8,88€. Der Mindestlohn solle bei 6,5€ beginnen und im nächsten Jahr auf 7,5€ erhöht werden. Wenn keine Arbeitsplatzverluste eintreten, kann der Mindestlohn weiter angehoben werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn

    • dein Gegenargument
  • [Jörg Treftz [( PromAuk)

Der Vorschlag ist ja sehr löblich, aber nicht zu finanzieren. €6,50 ist aber zuwenig. Bei €7,50 kann man auch die SPD und Teile der CDU mit ins Boot nehmen.

  • der generelle Mindestlohn soll die unterste Lohn Grenze festlegen, daher wäre eine Grenze die über 7-8 Euro liegt mehr als unwirtschaftlich.

Contra-Argument:

Mindestlohn = Niedriglohn! Es werden immer mehr, die jegliche Dumpinglohnarbeit verweigern. Wenn die Sanktionen bei Harz4 durch das Sanktionshungern fallen, dann ist keiner mehr gezwungen zum Mindestlohn/Niedriglohn zu arbeiten. Wenn jeder frei entscheiden kann, ob man mit den ALG2 Satz oder BGE auskommt, oder mehr will, dann müssen sich die Arbeitgeber wieder um die Arbeiter bemühen, durch gute Arbeitsbedingungen und den Höchstlohn statt den Mindestlohn=Niedriglohn!

Was fordert Ralph Boes für uns alle:

"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen." http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/

Die Piratenpartei sollte die Aktion von Ralph unbedingt unterstützen, wenn die Bürger von der Ernsthaftigkeit der Piratenpartei überzeugt werden sollen, dass wir uns für die Belange der "Kleinen" einsetzen! Durch die Aktion Steuer CD Anzeige des NRW Wirtschaftsministers ist viel Vertrauen verloren gegangen!

Die Forderung nach Mindestlohn bedeutet auch die Forderung nach der Pflicht zur Arbeit, denn wer eine Arbeit zum Mindestlohn/Niedriglohn ablehnt ist gar nicht an Arbeit interessiert und sollte auf NULL gekürzt werden. So die Meinung der verBILDeten Bürger! Danke für die Aufmerksamkeit merapi22 Steffen Hannemann

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. * [Jörg Treftz [( PromAuk)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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