Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 096
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz Antragsteller
AG Friedenspolitik Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Bundeswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle einzufügen: Rüstungsexportverbot ins GrundgesetzDie Piraten Deutschland fordern, Artikel 26 (2) des Grundgesetzes wie folgt zu ergänzen:
Begründung: Originaltext: Artikel 26(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Die Aufnahme eines Rüstungsexportverbots im den Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes stellt eine Klarstellung der Verfassung dar:
Quelle: http://www.aufschrei-waffenhandel.de/Klarstellung-des-Grundgesetzes.213.0.html
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Datum der letzten Änderung
21.10.2012 |
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