Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 065

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Neuordnung der Öffentlich Rechtlichen Medienanstalten durch Gründung einer Bundesmedienbehörde

Antragsteller

XtraTobi (Tobias Stephan), @BackschafterBo, Klaus Graf

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle folgenden Programmpunkt einzufügen.

Die Piratenpartei unterstützt die Existenz der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioanstalten. Deren Bildungsauftrag und die unabhängige Information sind für eine Demokratie eine wichtige Säule. Die Piraten unterstützen ebenso die Existenz privat-kommerzieller, sowie nicht kommerzieller Medienanbieter ( Offene Kanäle, Bürgerradios, Hochschulsender etc.) und ihre Bedeutung für eine pluralistische und basisdemokratische Berichterstattung. Diese Einrichtungen dürfen deshalb nicht unter politischer Kontrolle stehen.

Die Piraten fordern die Abschaffung der Landesmedienbehörden und plädieren für die Schaffung einer bundesweit arbeitenden Medienbehörde. Diese Behörde soll die Aufsicht über alle privaten und öffentlich-rechtlichen Fernseh - und Radioveranstalter führen. Gleichzeitig ist sie für die Lizenzvergabe, die landes- und bundesweite Frequenzverteilung und Kontrolle und Sanktion der Medienunternehmen verantwortlich. Sendelizenzen sollen nicht mehr befristet vergeben werden.

Die Bundesmedienbehörde soll aus Vertretern des Medienausschusses des Deutschen Bundestages sowie aus Vertretern privater und öffentlich-rechtlicher Medienanbieter bestehen. Alle deutschen Medienanbieter sind an die Entscheidung der Bundesmedienbehörde gebunden. Alle Vorgänge sind für die Bundesmedienbehörde einsehbar.

Weiterhin fordern die Piraten eine pauschale Abgabe geregelt über eine Steuer, die die GEZ-Gebühr ersetzt. Diese pauschale Abgabe gilt für Haushalte und wird von den zuständigen Finanzämtern eingezogen.

Gewerbetreibende, die über Gesellschaften zur Einziehung von Gebühren für musikalische Aufführungsrechte bereits Ihren Beitrag leisten, sind in ihren Gewerberäumen von der Medienpauschale ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Studenten und Bedürftige.

Unmittelbar vor, während und nach Kinderpogrammen darf keine Werbung geschaltet werden. Das Gleiche gilt für Sponserings und Product Placement.

Alle ausgestrahlten Sendungen öffentlich-rechtlicher Programmanbieter sind dem Konsumenten mindestens 12 Monate rückwirkend als Online-Angebot zur Verfügung zu stellen.


Antragsbegründung

Bundesmedienbehörde:

Bestehende Praxis ist die Trennung der Medienkontrolle in den Bundesländern in Rundfunkrat/Fernsehrat für die öffentlich-rechtlichen Sender und in Landesmedienanstalten für private Programmanbieter. Die Zusammensetzung dieser Gremien ist überwiegend fachfern, wenig pluralistisch und/oder stark politisch gefärbt. Ein Splitting dieser Kontrollgremien stellt eine aktive Steuer- und Geldverschwendung dar und führt beispielsweise auch zu unnötigen Spannungen bei Frequenzneuzuweisungen (Bsp.: Klage Deutschlandradio im Saarland gegen Freqenzvergabe an Classic Rock Radio). Die unterschiedlichen Ländergesetzgebungen ermöglichen außerdem pluralismusferne Auswüchse wie die Beteiligung von Zeitungsverlagen, von öffentlich-rechtlichen Medienanbietern an Privatsendern (Bsp: WDR hält 24,9% an Radio NRW), oder die bewusste Verknappung von Frequenzen und Anbietern (Bsp: NRW). Gleichzeitig behindert die Länderaufteilung technischen Fortschritt, wie die seit 10 Jahren geführte DAB-Diskussion zeigt.

Bildungs- und Informationsauftrag:

Die Verflachung und "Kommerzialisierung" der öffentlich-rechtlichen Programme, die dazu führt, dass der Informations- und Nachrichtenanteil mancher privater Sender heute bereits höher liegt, muss umgekehrt werden. Es kann nicht sein, dass hervorragende Programme in teure, neu geschaffene Spartensender ausgelagert werden, während die Hauptprogramme unnötig vor sich hin dümpeln. Einschaltquote darf kein Maßstab für die öffentlich-rechtlichen Sender sein. Gute Einschaltquoten sind das Ergebnis guten Programms. Nach zuletzt bekannten Zahlen stehen den Öffentlich-Rechtlichen Medien für gutes Programm ca. 7,6 Mrd Euro pro Jahr zur Verfügung. Der WDR erhielt alleine 1,52 Mrd Euro 2011 aus dem GEZ-Topf. Die GEZ scheint dementsprechend ein großer Selbstbedienungsladen zu sein. Die Maßlosigkeit, mit der jährlich mehr Geld gefordert wird, scheint keine Grenzen zu kennen. Es ist mehr als fraglich ob die Öffentlich-Rechtlichen ihrem Bildungsauftrag nachkommen, wenn 100 Mio Euro für 7 Spiele und ein Eröffnungsspiel der 1. Bundesliga ausgegeben werden.

Einzug über die Finanzämter:

Über den Einzug der Medienpauschale über die Finanzämter wird die gängige GEZ-Schnüffelpraxis ausgehebelt.

Lizenzvergabe:

Bisher ist es gängige Praxis, dass Sendelizenzen für private Rundfunkanbieter für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden. Dies ist für Investoren und Arbeitnehmer unzumutbar. In ungünstigen Fällen kann einem funktionierenden Radiosender, der seit 10 Jahren erfolgreich wirtschaftet, die Lizenz ohne transparent nachvollziehbare Begründung nicht weiterhin erteilt werden.

Kinderschutz:

Kinder sind besonders beeinflussbar, da sie jede Information aufsaugen und erst lernen müssen derartige Manipulationen bewerten zu können. Werbung im Umfeld von Kindersendungen ist deshalb zu verbieten..

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

13.10.2012


Anregungen

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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

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Lür: Es genügt, einen Deckel von 5€ pro Haushalt und Monat zu beschliessen, dann erledigen sich die meisten Probleme.

Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 00:13, 3. Okt. 2012 (CEST) zugunsten einer unabhängigen Instanz; keine Politiker - keine Vertreter betroffener Medien

Bitte einen Verbesserungsvorschlag formulieren! --Tstephan 11:21, 3. Okt. 2012 (CEST)

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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