Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Volksentscheid über die Einführung des ESM

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl / im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl an geeigneter Stelle einzufügen:

"Die Piratenpartei Deutschland ist der Ansicht, dass bei grundlegenden politischen Entscheidungen die Bürger/innen ein Recht auf direkte Beteiligung an der Entscheidung haben. Daher fordern wir, dass über die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) per Plebiszit auf Bundesebene entschieden wird."


Antragsbegründung

1. Der ESM stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Haushaltsautonomie des Bundestages dar. Dadurch wird die Möglichkeit der Bürger/innen, durch künftige Wahlen einen realen Einfluss auf die sachlichen Inhalte der Bundespolitik zu nehmen, in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt. Die Piratenpartei kann einen solchen Eingriff in die Bürgerrechte nicht hinnehmen. Das BVerfG hat im Punkt 2 der Begründung zum Lissabon-Urteil unmissverständlich klargestellt: "Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die sie betreffende öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist in der Würde des Menschen verankert und elementarer Bestandteil des Demokratieprinzips." (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html)

2. Der ESM schafft einen permanenten Finanzausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Damit wird die Europäische Union zu einer Haftungsunion nach dem Modell eines Bundesstaates. In Punkt 1) der Begründung zum Lissabon-Urteil des BVerfG stellt das Gericht aber klar: " Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge." Weiterhin heißt es dort: " Die Völker der Mitgliedstaaten sind Träger der verfassungsgebenden Gewalt. Das Grundgesetz erlaubt es den besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung nicht, über die grundlegenden Bestandteile der Verfassung, also über die Verfassungsidentität zu verfügen (Art. 23 Abs. 1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3 GG). Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher Bestandteil der demokratischen Selbstbestimmung eines Volkes."

3. Im Urteil zum Rettungsschirm hat das Bundesverfassungsgericht zudem klargestellt, dass es bei Zahlungen keinen Automatismus geben dürfe, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt. (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10) Der ESM in seiner derzeitigen Fassung trägt dem nicht Rechenschaft.


Anmerkung: 

• Selbst Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Wolfgang Kahl (Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Heidelberg) und Dr. Andreas Glaser (Akademischer Rat dieses Instituts) reklamieren u. A. aus den angeführten Gründen, dass aus den Regelungen des ESM de facto eine "neue Verfassung" im Sinne des Artikel 146 GG resultiert und somit Bundestag und Bundesrat verpflichtet seien, eine Volksabstimmung anzuordnen. (Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/gastbeitrag-nicht-ohne-uns-11675748.html ) ]

• Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, forderte öffentlich, dass über grundlegende Fragen wie die EU-Verträge (und den Euro) Volksabstimmungen geben müsse. Er sagte in diesem Zusammenhang u. A. dass direkte Demokratie überall angebracht sei, wo für die Bürger/innen der EU grundlegende Entscheidungen gefällt werden.


Datum der letzten Änderung

03.11.2012


Anregungen

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  • Das Volk hat alle Entscheidungen per Volksentscheid zu fällen. Jedes Gesetz, jede Verordnung.
  • "grundlegende politische Entscheidungen" wirkt auf mich etwas schwammig. Wann ist eine pol. Entscheidung "grundlegend"? --Seymour 10:44, 12. Jul. 2012 (CEST)
  • Sobald das Volk das Thema durch ein erfolgreiches Volksbegehren in die Hände nimmt. Was ausgenommen ist, bestimmt die Verfassung des jeweiligen Landes. So das Land eine richtige Verfassung hat. In der Schweiz z. B. fällt auch die Verabschiedung des Haushalts darunter, in Bayern dagegen ist der Haushalt allein dem Parlament vorbehalten. Thomas Blechschmidt
  • Was soll das grauenhafte Binnen-innen? Wir sind doch post-Gender. --Seymour 10:44, 12. Jul. 2012 (CEST)
  • Richtig, das ist aber noch nicht überall angekommen.Nick Name 21:06, 5. Aug. 2012 (CEST)
  • Das Fremdwort "Plebiszit" senkt die Verständlichkeit. "Volksentscheid" wäre besser. --Seymour 10:44, 12. Jul. 2012 (CEST)
  • Bei der Bundestags- und Europawahl ist der ESM aller Voraussicht nach längst vom Tisch oder aber in Kraft. Also vielleicht eher als Beispiel anführen. --Seymour 10:44, 12. Jul. 2012 (CEST)
  • Das Thema Volksentscheid ist in Deutschland nicht an Sachthemen, sondern an das Grundgesetz gebunden. Ein Volksentscheid über ein Sachthema, hier ESM ist zwar möglich, da in Art.20 (2) GG ausdrücklich vorgesehen, aber undurchführbar, da keine Ausführungsbestimmung besteht und die poltischen Parteien aus Machterhalt eine solche bis zum heutigen Tag nicht erlassen haben.
  • Einzig mögliche Abstimmung ist die nach Art 146 GG über eine neue Verfassung.
    • Leider nicht ganz korrekt. Explizit im GG genannt ist der zwingende Volksentscheid bei Veränderung der Bundesländer, z. B. Neugliederung. Der Art. 146 ist eine Kann-Bestimmung, die ebenfalls an der mangelnden Ausführungsbestimmung scheitert. Derzeit kann nur eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für einen Volksentscheid über eine neue Verfassung nach Art. 146 sorgen.Thomas Blechschmidt
  • Da gehört das Thema ESM aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit und Verabschiedung mit breiter Mehrheit hin. Wenn es zu so einer Volksabstimmung kommt, was auch von der Regierung aus forciert werden könnte, wenn der ESM nicht durchs Verfassungsgericht kommt, dann steht alles auf dem Spiel, die Demokratie, das Wahlrecht, die Gewaltenteilung, die Existenz von Parteien, die Republik, Deutschland als Bundesstaat, sogar die Existenz der Deutschen als Volk. Wir bemühen uns in der AG Demokratie zum Thema Er- und Aufklärungen zu erarbeiten.
  • Bitte Euch dabei auf keinen Fall die Eigentstaatlichkeit der Länder zu vergessen. Die Bundesrepublik besteht aus einem Zusammenschluss völkerrechtlich im Prinzip eigenstaatlicher Länder, die zwischen 1946 und 1991 auf Teilen des Gebietes des ehemaligen deutschen Reichs durch eigene Verfassungen - zum Teil neu, zum Teil wieder - begründet wurden. Viele Bewohner etlicher dieser Länder verfügen über eine eigene nationale Identität. Auch darauf beruht eine wesentliche Argumentation gegen die Durchführung bundesweiter Volksentscheide: Sie würden die Souveränitätsrechte der Länder übergehen. Das verkompliziert die verfassungsrechtliche Lage enorm, denn es würde weitere Klagemöglichkeiten der Bürger begründen, die die Eigenstaatlichkeit der Länder verletzt sehen. Thomas Blechschmidt
  • In diesem Sinne ist die Mehrheit der "souveränen Hoheitsrechte" der Bundesrepublik als durch Beitritt zum Bund auf Wiederruf übertragene Rechte zu sehen. Das drückt sich vor allem in den nach wie vor über die Länder organisierten Behörden aus: Polizei, Finanzämter, Schulbehörden, Universitäten, Gerichtsbehörden, Justizbehörden, etc. Alle dort in Dienst stehenden Beamten sind Beamte der jeweiligen Länder. Thomas Blechschmidt
  • Reine und direkt handlungsfähige Behörden des Bundes gibt es wenige: Zoll, Aussenministerium, Militär. Darin findet sich die einfache Tatsache wieder, dass die Finanzpolitik im Grundsatz Sache der Länder ist und in der BRD lediglich durch den Bund sehr eng koordiniert wird. Die Länder haben verfassungsrechtlich nach wie vor die Finanzhoheit vor dem Bund. Das wird leider gern vergessen. Oder noch lieber übersehen. Genau genommen, falls überhaupt möglich, müßten Volksentscheide über den ESM in den Ländern durchgeführt werden. Ob und wie regelt dann jeweils die Landesverfassung. In der Legislativpraxis der BRD kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass der Bundesrat in diesen Fragen stets mit entscheiden muss. Bei aller Euphorie und Solidarität mit dem Grundgesetz: Es steht an der Stelle einer echten Verfassung und kann explizit durch eine solche ersetzt werden. Auch wenn das die Parteien 1990 nicht wollten und zu verhindern wußten. Aber das GG ist nicht der heilige Gral der Demokratie. Auch nicht in den deutschen Ländern. Deshalb sind die Sprechblasen der Spitzenpolitiker im Bundestag und in den bisherigen Parteien, die von den "Königsrechten des Parlaments" und den Notwendigkeit der "Zustimmmung des Souveräns = Bundestag" verkünden nichts als heiße Luft. Der Souverän ist das Volk selbst. Sonst keiner. Thomas Blechschmidt
  • Das Thema ESM wird uns auf jeden Fall bis zur Wahl begleiten, der Eingriff in unser politisches System ist viel zu tief und wird Dauerwirkungen haben.

--Hermann Klie

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Bevor man das Volk entscheiden lässt, muss man ihm aber seine Stimme wiedergeben, die es jeweils für 4 Jahre abzugeben hat. Ein Volksentscheid im jetzigen System ist nicht von Vorteil. Die Formulierung des Entscheides wird derart manipuliert werden, dass das Volk zu seinem Nachteil sein Votum fällt. Ändert das System, lasst dann alles durch das Volk entscheiden.

Der ESM ist ein solch' komplexes Thema, dass noch nicht einmal die meisten Bundestagsabgeordneten die Tragweite desse, was sie da wieder abnicken. ermessen können. Ich halte dieses Thema für ein Plebiszit ungeeignet. Ich würde es deutlich mehr begrüssen, wenn die Piraten Partei selbst sich öffentlich als Gegner des ESM (und der damit einher gehenden Entmündigung des deutschen Parlaments) positionieren.

Im Bundes-LQFB gibt es eine deutliche Mehrheit gegen den ESM. Reiner Zunder 18:11, 6. Aug. 2012 (CEST)

Bitte nicht mit der angeblichen "Dummheit" des Volkes argumentieren. Generalmisstrauen hilft nicht. Aufklärungsarbeit und Information dagegen schon. Die Schweizer stimmen seit Jahrzehnten über komplizierteste Fragen ab - auch über den Haushalt und liegen selten daneben. In krassen Fällen bislang nie.

Als Partei mit eindeutigem Bekenntnis zu einer deutlich stärker basisdemokratischen Ausrichtung und Redundanz des derzeitgen Systems ist ein klares Bekenntnis zur Einführung plebiszitärer Elemente eine der elementaren Voraussetzungen um überhaupt erst Volksentscheide zu ermöglichen. Deshalb wäre es angebracht, uns als Piratenpartei mindestens parallel zu den Diskussionen um die über die verfassungsrechtlichen Befugnis des Parlaments und die Reichweite des GG hinaus mit einem klkaren Vorschlag und einem unmißverständlichen Ja zu Volksentscheiden in unserem Grundsatz- und Wahlprogramm zu entscheiden. Eine geeignete und frei verwendbare, sehr gut ausfromulierte Vorlage liefert [fuervolksentscheide.de http://www.fuervolksentscheide.de] Darüber hinaus sind dort nahezu alle Argumente PRO und CONTRA VOLKSENTSCHEIDE ausführlich dargestellt und diskutiert. Von:Thomas Blechschmidt.

Auf keinen Fall, darf dieses Volk, dessen Bildungsniveau immer weiter absingt, das ein sehr geringes politisches Interesse hat über solch komplexe Themen entscheiden. Hier bedarf es Fachwissen

Jörg Treftz

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Karl Schäfer
  2. Nick Name
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Günter Behrens [( Weselwiesel )]
  2. --Jörg Treftz 23:20, 1. Nov.. 2012 (CEST)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...