Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Waffenrecht - Versachlichung der Diskussion und angemessene Gesetzgebung

Antragsteller

Guido Körber, Cathy, Brightblade, Piraten-Axel, Motorradblogger

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen das Programm zur Innenpolitik um folgende Aussage zum Thema Waffenrecht zu erweitern:


Neue Fassung
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit der Bürger beschneiden. Die bereits beschlossenen Kontrollmaßnahmen sind zu überprüfen. Legale Schusswaffenbesitzer sind auf Zuverlässigkeit geprüfte Bürger und dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind kostenintensiv, ineffizient und tragen nicht nachweislich dazu bei, die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) in diesem Bereich ausser Kraft gesetzt.
Antragsbegründung

Die aktuelle Waffengesetzgebung

  • verletzt den Grundwert Privatsphäre durch verdachtsunabhängige und unangemeldete Hauskontrollen
  • verletzt mit der Einführung des Nationalen Waffen-Registers die Gebote der Gerechtigkeit und Erforderlichkeit, da dort alle dezentral gesammelten Daten gespiegelt werden, zu viele Behörden ungeregelt Zugriff bekommen und staatlich überprüfte Rechtsbürger mit Kriminellen in einem gemeinsamen Register geführt werden, ohne dass dadurch die Öffentliche Sicherheit erhöht wird.
  • verletzt den Grundwert Transparenz, da Fakten zum Schusswaffenmissbrauch mit legalen Waffen seit 2000 nicht mehr veröffentlicht werden
  • verletzt den Grundwert Gerechtigkeit, da
    • legale Waffenbesitzer trotz einer unter dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden Deliktrate wesentlich strenger kontrolliert und verfolgt werden als illegale Waffenbesitzer
    • missachtet den Grundwert Beteiligung, da die Ergebnisse des "Runden Tischs 2002" mit Vertretern aus Polizei, Sport-, Jagd-, Handel-, Sammel- und Herstellerverbände ignoriert wurden
  • verletzt den Grundwert Sachlichkeit, da die Gesetze unter Druck der Medien entstanden, die einseitig berichteten
  • verletzt den Grundwert Erforderlichkeit, da Gesetze ohne Evaluation zum Sicherheitsgewinn verschärft wurden.

Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt in 2009 primär durch den Druck der Medien verschärft. Dabei wurde für die Behörden das Recht eingeräumt, verdachtsunabhängig und ohne vorherige Anmeldung die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Prüfung der sicheren Verwahrung der Waffen zu betreten. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte (Art.13 Grundgesetz).

Die Anforderung an das Mindestalter auch für die sportliche Ausübung olympischer Disziplinen wurde angehoben (Luftdruckwaffen auf 12 Jahre, Kleinkaliberwaffen z.B. Biathlon auf 14 Jahre). Damit ergeben sich für den Breitensport Sportschiessen für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile. Dies, obwohl bereits 1996 eine Untersuchung an der LMU München ergab, daß ein Trainingsbeginn mit niedrigerem Eintrittsalter als 12 Jahren keine negativen Auswirkungen auf Agression und Persönlichkeitsentwicklung hat. ("Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren", Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik, Prof. Dr. Helmut Zöpfl / Dr. Josef Heigl, München 1996)

Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2014 EDV-Waffen-Register - zentral oder dezentral - einzurichten sind. Diese EU-Richtlinie basiert auf dem Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen, das den illegalen Handel mit Waffen verhindern will.

Deutschland wird bis Ende 2012 alle dezentral erhobenen Daten zusätzlich in einem zentralen Register spiegeln. Es sollen nicht nur die registrierten Waffen aufgeführt werden, sondern alle Bürger, die eine Berechtigung zum Waffenerwerb oder zur Munitionsherstellung besitzen, sowie Kriminellen, die ein persönliches Waffenverbot per Gerichtsurteil erhalten haben.

Deutschland "übererfüllt" mit dem Nationalen Waffen-Register (NWR) die Vorschriften der EU und verstößt analog zum Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen Ausländerzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und dern Erforderlichkeitsgrundsatz (Urteil vom 16.12.2008 (Az. C-524/06):

  • Gründe der inneren Sicherheit können es nicht rechtfertigen, Informationen nur über eine Personengruppe (hier: Erlaubnisinhaber für Schusswaffen und Munition, sowie Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" für Schreckschusswaffen) systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten, da Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen kann
  • Zur Erreichung des Ziels der Nachverfolgung von Waffen ist eine anonymisierte zentrale Erfassung von Daten ohne Personenbezogene Angaben ausreichend. Die Erfassung der Waffen mit Seriennummer, Typ, Kaliber sowie zusätzlich der zuständigen dezentralen Waffenbehörde ermöglicht so indirekt die persönliche Zuordnung der Waffen.
  • Zentralregister sind nur dann gerechtfertigt, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. (hier: ein anonymisiertes zentrales Register mit Waffen-Seriennummern würde die Nachverfolgung erleichtern, da es 577 dezentrale Behörden gibt.)
  • Der systematische Zugriff auf das Zentralregister soll ausschliesslich dezentralen zuständigen Behörden erlaubt sein. (hier: den Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung)

Deutschland plant den umfänglichen Zugriff nicht nur durch Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung, sondern auch durch Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden sowie Nachrichtendienste zum Zweck der Gefahrenabwehr (§10 NWRG). Auch sind automatisierte Datenabrufe vorgesehen (§13 NWRG)

Das NRWG speichert lt. §4 nicht nur persönliche Daten inklusive Adresse, sondern auch Abbildungen (Fotos) zu den Erlaubnisinhabern, deren Waffen und deren waffenrechtlicher Erlaubnisdokumente.

Im Gegensatz zum AZRG gibt es keine Möglichkeiten der Betroffenen, einer Übermittlung der Daten zu widersprechen. Damit könnte die Datenübermittlung im Widerspruch zu §§14 und 15 BDSG stehen.

Zur Information: Seit dem Bestehen des EDV-Waffenregisters WANDA (2003) wurde in Hamburg in keinem einzigen Fall eine bei Deutschlands größter Waffenbehörde registrierte Schusswaffe bei einer schwereren Straftat benutzt.

In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist verschwiegen, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) diese in ihren jährlichen Berichten nicht gesondert ausweist. Es ist statistisch belegt, dass die legalen Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit Ihren Waffen umgehen. Eine Verbesserung der Öffentlichen Sicherheit durch weitere Einschränkungen der Rechte von legalen Waffenbesitzern ist nicht zu erwarten. Dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt, die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate als Deutschland, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate.

Zielsetzung

Das Waffenrecht gehört auf den Prüfstand. Verbote und Beschränkungen müssen geeignet sein, das Risiko des Waffenmissbrauchs zu vermindern.

Die letzten Novellierungen des Waffengesetzes sind rückgängig zu machen, insbesondere:

  • verdachtsunabhängige Überprüfung und Hauskontrollen (fehlender Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung)
  • überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit (Eigentums- und Werteverluste durch Zwangsverkäufe und entschädigungslosen Entzug)
  • Regelungen zum erhöhten Mindestalter (Training von Nachwuchssportlern leidet, auch bei olympischen Disziplinen)
  • Erbwaffenblockierpflicht (Die Blockiervorrichtungen sind unsicher und damit praktisch wirkungslos; die gesetzliche Pflicht wurde maßgeblich durch Lobbying beeinflusst)
  • Messerführverbot: Camper, Hausfrauen, Handwerker u.a. sind davon betroffen, während sich das „Problemklientel" nicht darum kümmert, ob die Gegenstände, die sie für Gewalttaten nutzen, verboten sind oder nicht.

Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien wenigen, ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die risikorelevanten Anforderungen an das Bedürfnis (z.B. Schießsport, Jagd, Sammeln), die Zuverlässigkeit (u.a. einwandfreies Führungszeugnis) und die Aufbewahrung (sichere Lagerung und Transport), wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten.

Hintergrundinformationen

In Deutschland besitzen ca. 1,8 Millionen Bürger eine Waffenbesitzerlaubnis, auf denen 6,4 Millionen Schusswaffen eingetragen sind. Die Behörden schätzen den illegalen, nicht registrierten Bestand auf ca. 20 Millionen. Bei 0,2 Prozent aller Straftaten werden Schusswaffen verwendet. 95% der dabei eingesetzten Schusswaffen sind illegal oder frei verkäuflich. Die restlichen 5% sind Legalwaffen, die auch Behördenwaffen einschliessen.

Ohne Risikokompetenz wurden mehrere Kontrollmaßnahmen verabschiedet, die nie in ihrer Wirkung evaluiert wurden. Ausgehend von dem Ansatz "Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit" wurde der Waffenerwerb und -erhalt erschwert und die legalen Waffenbesitzer ohne Faktenlage diskriminiert.

Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen.

Das Risiko des Schusswaffenmissbrauchs wird durch die folgenden sinnvollen drei Säulen des Waffenrechts bereits seit 1972 effektiv vermindert:

1. Kontrolle der Schusswaffen

Vollautomatische Schusswaffen und Kriegswaffen sind in Deutschland für den Privatbesitz verboten. Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen sind ab Volljährigkeit frei erhältlich, andere Feuerwaffen sind nur für kontrollierte Erwerber erhältlich.

2. Kontrolle des Erwerbers

Mit einer bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie weiteren Auflagen erteilt die Behörde das Recht, Waffen zu besitzen. Der Waffenbesitzer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine Waffen nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen. Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der Genehmigung zum Waffenbesitz. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen.

3. Kontrolle des Zwecks bzw. Bedürfnisses

Voraussetzung für den Erwerb einer Schusswaffe ist ein nachgewiesenes Bedürfnis. In Deutschland wird Sportschießen, Jagd und Sammeln unter bestimmten Auflagen als Bedürfnis anerkannt.

Sportschützen müssen Mitglied in einem Schützenverein sein und erhalten erst nach dem Nachweis von Training in den entsprechenden Disziplinen die Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Jäger müssen die Jägerprüfung ("Grünes Abitur") bestehen und einen Jagdschein lösen. Sammler müssen den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, eine bedeutende Sammlung anzulegen, u.a. müssen sie ihre Sammlung stetig erweitern.

Weitere Fakten

Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) lag im Jahr 2010 bei 2218. In 145 Fällen (6,5%) wurden Schusswaffen eingesetzt, davon waren über 90% nicht registriert. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen. Der Abwärtstrend verläuft bereits seit 1976 kontinuierlich ohne Beeinflussung durch Waffenrechtsnovellierungen.

Seit dem Jahr 2000 wird keine BKA Statistik mehr veröffentlicht, die den Anteil von mit erlaubnispflichtigen Legalwaffen begangen Straftaten ausweist. Die 2011 gestellte Kleine Anfrage an den Berliner Senat ergab insgesamt 6 missbräuchliche Einsätze von erlaubnispflichtigen Legalwaffen in den Jahren 2003 bis 2010. In der gleichen Zeit wurden 161465 Gewaltdelikte verübt, davon 5012 mit Schusswaffen.

Einfluss von Öffentlicher Meingung und Lobbyverbänden auf das internationale und nationale Waffenrecht

Die Studie des Small Arms Survey schrieb 2011: Medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt haben häufig Einfluss auf nationale Waffengesetze. Dies ist am deutlichsten in den Ländern zu beobachten, in denen Waffengewalt sehr selten auftritt, in denen Amokläufe große Gefühle der Ohnmacht auslösen und so den Fokus auf härtere Kontrollen lenken.

Weitere Informationen

Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html

Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?: http://www.bfr.bund.de/cm/350/rechtfertigen_gefuehlte_risiken_staatliches_handeln_tagungsband.pdf

Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenkontrolle_(Recht)#Kontrolle_des_zivilen_Waffenbesitzes

Gesetzesentwurf zum NationalenWaffenRegister Gesetz vom 30.12.2011: http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/849-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/849-11.pdf

Analoges Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen AusländerZentralRegister: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-524/06

Gesetz zum Ausländerzentralregister mit Rechten der Betroffenen http://www.gesetze-im-internet.de/azrg/index.html#BJNR226500994BJNE005107310

Das 2003 in Hamburg eingeführte EDV-Waffenregister verzeichnete keine einzige schwere Straftat seit 2003 durch legale Waffenbesitzer. http://www.welt.de/regionales/hamburg/article3485518/Hamburgs-Waffendatei-ist-komplett.html

Bericht des BKA für 2010: http://www.bka.de/nn_193232/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecher/pks2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pks2010.pdf

Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006). Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland - Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?. Kriminalistik 12/2006. (Mit den vom BKA veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2002)

2. Periodischer Sicherheitsbericht des BKA 2006: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/2_periodischer_sicherheitsbericht_langfassung_de.pdf;jsessionid=B29285ED742BB942916D060609D58357.1_cid231?__blob=publicationFile

Abgelehnter Änderungsantrag (FDP) 2008 in Bezug auf Zuverlässigkeit und Mindestalter (Seite 14-15): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

Kleine Anfrage Berlin 2011 zum Schusswaffen-Missbrauch: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15734.pdf

Haltung des Bundestags zur Kritik an der Waffenrechtsnovelle 2002: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf

"Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren", Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik, Prof. Dr. Helmut Zöpfl / Dr. Josef Heigl, München 1996

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

10.08.2018


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Ihr solltet noch betonen: Der Besitz von Waffen ist nur ehrenwerten Bürgern erlaubt. Alle die wirklich von Kriminalität und Gewalt betroffen sind, die ofw-ler werden sich weiterhin nicht durch Waffen schützen dürfen. Damit die Asozialität dieses wichtigsten Antrags für den BPT in Bochum für alle richtig ersichtlich wird!

Steffen Hannemann merapi22

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Modul 2

Ich berufe mich auf den piratischen Sonderparagraph: Kaperung im Fall von persönlicher Diskriminierung und kapere hiermit diesen Antrag 001 durch meinen Gegenantrag, damit dieser Modular zur Abstimmung auf den BPT in Bochum kommt!

Geld für Arme statt für Armee!

Deutschland lebt sicherer ohne Bundeswehr und Rüstungsexporte. Die sofortige Abschaffung der Bundeswehr und das Verbot von der Herstellung von Rüstungsgütern ist ein Friedensignal an die Welt.

Abschaffung der Bundeswehr!

Verbot von Rüstungsproduktion. Zukunftsvision einer Welt ohne Waffen, ohne Armeen

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl den Passus:

1.)Abschaffung der Bundeswehr und Umwandlung/Abwicklung in das THW.

2.) Auszahlung einer Friedensdividende auf ewig von 30 Euro monatlich an jeden der 82 Millionen Einwohner.

3.)Verbot von Handel und Herstellung von Rüstungsgütern, einzufügen.

Antragsbegründung

Deutschland ist nur von friedlichen Nachbarn umgeben und hat in der Geschichte sehr negative Erfahrungen mit dem Militär gemacht. Es ist endlich an der Zeit, eine Friedensdividende an jede Bürgerin und jeden Bürger auszubezahlen!

Die Welt ist in den letzten Jahren friedlicher geworden, durch die Überwindung von Militär-Diktaturen verschiedenster Prägung. Die Abschaffung der Bundeswehr wird somit ein wichtiges Signal an alle Völker der Welt sein: Man kann vom Frieden profitieren! Die Vision einer Welt, wo alle 7 Milliarden Weltbürger in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben, ist möglich!

Genauso wie man Deutschland geeint und die unterschiedlichen innerdeutschen Armeen abgeschafft hat, muss Europa, die Welt vereint werden. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir alle Probleme lösen und diesen Planeten in ein Paradies für alle 7 Milliarden Weltbürger verwandeln. Nationale Egoismen und nationale Despoten haben immer wieder Kriege, Armut und Abhängigkeit zum Nachteil aller zur Folge! Es ist genug für alle da! Armut zu überwinden, bedeutet: Alle daraus resultierenden Probleme überwinden, indem man sich zusammentut.

Vergleicht man diesen Planeten mit einem abstürzenden Flugzeug: Wer kommt dabei alles um? Die Passagiere in der III. Klasse genauso wie die in der II. und I. Klasse. Darum ist es endlich an der Zeit, dass sich Europa und bald die ganze Welt vereint!

Zudem soll jegliche Rüstungsproduktion in Deutschland und Handel mit Rüstungsgütern ganz eingestellt und verboten werden! Es kann nicht weiter geduldet werden, dass deutsche Waffen in aller Welt zum Einsatz kommen und Menschen töten. Die Politik soll im Auftrag der Bürger und nicht für die Wirtschaftslobbys regieren. Die Haltung der Bundeskanzlerin Merkel als Rüstungslobbyistin widerspricht dem deutschen Grundgesetz, das Rüstungsexporte verbietet. Auszug aus Spiegel-online 23.10.12: "Merkel rechtfertigt Rüstungsexporte als Friedensmittel" http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-verteidigt-ruestungsexporte-als-mittel-zur-friedenssicherung-a-862778.html

Der Wehretat reicht aus, um jeder Bürgerin, jedem Bürger vom Baby bis zum Hochbetagten eine Friedensdividende von 30 Euro pro Monat auf ewig ausbezahlt wird. Davon profitieren die Armen. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält 90 Euro pro Monat mehr. Es ist zudem ein Einstig in das BGE als Erbrechtsanspruch auf ein persönlichen Anrecht auf einen Anteil an Ressourcen, Land und am technischen Fortschritt! Der

Hauptgrund für die Abschaffung der Bundeswehr ist das Verhindern von Kriegen unter Einsatz der Robotik, die dem Menschen total überlegenen ist: http://www.new-scientist.de/inhalt/militaertechnik-roboter-an-der-front-a-866197.html

Individuelle Freiheit: Ich kann tun und lassen was ich will, darf aber damit niemandem Schaden zufügen! Rüstungsgüter werden dazu benutzt, um anderen Schaden zuzufügen - darum kann ein ethisch denkender Individualist/ Pirat niemals der BW und Rüstungsproduktion zustimmen! Das schließt sich einfach aus. Steffen Hannemann merapi22 ALG2er, ofw-ler, dies ist kein Spaß!

PS, Vortragen wird diesen Antrag mein Freund: Volle Pulle Pirat

Diskussion

  • Der Antrag suggeriert, dass durch die verdachtsunabhängigen Kontrollen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt wird. Das ist falsch. Da der Antrag auch von mindestens einem Juristen mitformuliert wurde, liegt es nahe davon auszugehen, dass bewusst gelogen wird. Denn Fakt ist: die Behörde, welche die verdachtsunabhängigen Kontrollen durchführt hat keinerlei Befugnis die Wohnung ohne Erlaubnis des zu Kontrollierenden zu betreten. Dies wird abseits des Gesetzestextes, der bezeichnenderweise nicht aufgeführt wird, auch dadurch belegt, dass das Nichtmitwirken bei Kontrollen einen Versagensgrund für die waffenrechtliche Erlaubnis darstellt. Diese Maßregel wäre nicht nötig, wenn sich die Behörde eigenmächtig Zugang verschaffen dürfte. Da wir von einer verdachtsunabhängigen Kontrolle reden, liegt regelmäßig auch keine Gefahr, also auch keine Gefahr im Verzug vor. Das wäre neben einem richterlichen Beschluss die einzige Möglichkeit, durch welche die Unverletzlichkeit in diesen Fällen außer Kraft gesetzt werden würde. --Agoge 21:38, 6. Okt. 2012 (CEST)

Pro-Argument(e): ...

  • Absolut sinnvoll, denn die Waffenrechtsänderungen von 2003, 2008 und 2009 waren reine Stimmungsmache. Damit erübrigt sich mein Antrag "Rücknahme aller populistischen Sicherheitsgesetze und Waffenrechtsänderungen (Überprüfung von Neuregelungen auf Sinnhaftigkeit)". --Colorofthenight 21:35, 13. Mai 2012 (CEST)
  • Der Antrag entspricht der Sach-und Rechtslage und soll weiteren "Blödsinn" im Waffenrecht verhindern. Schon jetzt wird ein Nutzer einer (PTB-zugelassenen) Schreckschusswaffe, die er mal Sylvester (auf offener Straße) abfeuert, kriminalisiert. Das füllt dann die Kriminalstatistik, hat aber mit größerer Sicherheit für die Bürger nichts mehr zu tun. Wer sich illegal eine Waffe beschaffen will, wird durch diesen ganzen Kontrollwahn nicht erreicht und nicht abgeschreckt sein Vorhaben umzusetzen. --Rolf von Niewitecki

Contra-Argument(e): ...

  • Weiterhin wird behauptet, die unangemeldeten Kontrollen seien ineffizient, obwohl die Behörde das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen würde, was, wie dargelegt, eine Lüge ist. Demgegenüber ergibt sich die Ineffizenz erst daraus, dass die Behörde das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht außer Kraft setzen darf. Damit die Kontrolle nutzen hätte, müsste aber das Grundrecht außer Kraft gesetzt werden, was natürlich in dieser Pauschalität nicht zu befürworten ist. Das Grundgesetz gibt vor, dass neben der richterlichen Anordnung nur Gefahr im Verzug einen Eingriff rechtfertigen kann. Gefahr im Verzug bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn die Behörde nicht tätig wird. Vorschläge, wie man abseits pauschaler Unterstellungen es den Behörden ermöglichen soll, eben diese Risikoprognose stellen zu können, werden aber auch nicht von der AG vorgebracht. Im Gegenteil wird darauf beharrt, dass Legalwaffenbesitzer, prinzipiell gesetzestreu wären. Entgegenstehende empirische Nachweise, die auf Probleme der Lagerung in der eigenen Wohnung hinweisen, wie beispielsweise diverse Amokläufe, wird nicht eingegangen. Die Forderung nach Waffengesetzen, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, ist damit eine Farce. Es wird überdeutlich, dass sich Legalwaffenbesitzer nicht kontrollieren lassen wollen, frei nach dem Motto: "Bequemlichkeit statt Sicherheit".
  • Betrachten wir auch die Zielsetzungen dieses Antrags abseits der verdachtsunabhängigen Überprüfung etwas näher. Es werden überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit gestellt. Interessanterweise wird nicht etwa damit argumentiert, dass, im Sinne der vollmundig geforderten "sachgerechten" und "unaufgeregten" Debatte, die Anforderungen ausreichend seien einen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit darzustellen. Nein. Es wird mit angeblichem Eigentums- und Wertverlust, sowie entschädigungslosem Entzug argumentiert. Ginge es aber nur um eine Entschädigung für Wertverluste, so müssten die Anforderungen an die Waffenvergabe nicht gesenkt werden. Es wird also ein Scheinargument angeführt, um für eine unbegründete Liberalisierung des Waffenrechts zu werben.
  • Über die Regelungen zum Mindestalter kann man natürlich diskutieren, sofern man aufgrund haltbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweisen kann, dass vom Umgang junger Menschen mit Waffen keine Gefahr ausgeht.
  • Interessant ist dann aber wieder die Forderung dass Führen von Messern zu erlauben. Natürlich nur das Führen von Messern aber nicht das Führen von Waffen. Dass Messer auch als Waffen iSd WaffG gelten können, darüber wird hinweggesehen. Der Grund? Auch hier wieder, ein U-Boot-Antrag mit einem Schein-Argument. Worauf tatsächlich hingearbeitet wird, ist die Regeln für das Führen von Waffen (Messer sind Waffen) in der Öffentlichkeit zu lockern. Deswegen wird behauptet, dass die "Risikogruppen" sich sowieso nicht an die Gesetzgebung halten würden. Die Erfolge Hamburgs mit der Waffenfreien Zone, die sogar noch weiter geht, werden dabei bewusst ignoriert.
  • Ebenso wird übersehen, dass das Führen nicht pauschal untersagt ist. Führt jemand ein Messer, das unter das WaffG fällt, wird er nicht automatisch sanktioniert. Die Frage ist, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“ Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des „allgemein anerkannten Zwecks“ schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht.
  • Wie man sieht, hier wird bewusst mit Unwahrheiten gearbeitet, die sich auf eine große Gruppe von Menschen beziehen, die durch die aktuelle Gesetzgebung angeblich kriminalisiert, um Stimmung zu machen. Frei nach dem Motto: "Es könnte auch Sie treffen". Die Wahrheit ist: es wird Lobbyarbeit betrieben, wie man auch daran erkennt, dass der Antrag von einem Vorstandsmitglied von Prolegal kommt. --Agoge 22:55, 7. Okt. 2012 (CEST)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dingo
  2. Axel Hammer
  3. Helioda1
  4. Reiner
  5. Volker Dyken --Colorofthenight 21:37, 13. Mai 2012 (CEST)
  6. Rolf von Niewitecki
  7. Llarian
  8. Otla Pinnow wg Grundrechtsverletzung bei vorgesehenen Kontrollen
  9. DDR Bürger
  10. Alexander R. Brehm
  11. Dirk Ulbrich
  12. StarFire
  13. HaraldB
  14. Julian Beier
  15. Günter Behrens [( Benutzer : Weselwiesel )}
  16. --Jörg Treftz 23:20, 1. Nov.. 2012 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 22:44, 29. Apr. 2012 (CEST)
  2. Karl Schäfer
  3. Daniel Fischer 11:06, 1. Mai 2012 (CEST) (einseitiges "dagegen" ohne konkrete Verbesserungsvorschläge)
  4. Benutzer:der.metzger (solch ein Antrag wurde bereits am LPTBY2012.1 gestellt und abgelehnt)
  5. Monarch 18:38, 8. Aug. 2012 (CEST)
  6. --Agoge 21:38, 6. Okt. 2012 (CEST)
  7. Sakölabo 22:30, 13. Okt. 2012 (CEST)
  8. Carsten Ries
  9. corax
  10. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...