Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA149

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA149
Einreichungsdatum
Antragsteller

Christian Hufgard

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Urheberrecht und Patentwesen„Urheberrecht und Patentwesen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 07.08.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Reform des Urheberrechts - Stärkung der Interessen von Urhebern und Allgemeinheit

Antragstext

Das Papier zur Reform des Urheberrechts von Daniel Neumann et. al. [1] wird als Grundlage eines Programmpunktes "Urheberrecht" im Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl beschlossen.

[1] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf

Antragsbegründung

Das Urheberrecht ist ein über die Jahrhunderte gewachsenes Gebilde. Dieses jetzt auf ein Minimalmodell zurückzuführen wie unter anderem von Andi Popp vorgeschlagen [1] und mag zwar aufgrund seiner Einfachheit charmant klingen, wird aber in der Praxis kaum umsetzbar sein. Die Eingriffe in diverse Geschäftsmodell wären massiv und unüberschaubar. Abgesehen davon ist es nicht Aufgabe des Staates neue Geschäftsmodelle zu schaffen - oder bestehende, funktionierende Geschäftsmodelle zu vernichten. Nichtsdestotrotz muss das Urheberrecht dringend refomiert werden, da es immer mehr Macht von den Urhebern und der Allgemeinheit hin zu Verwertern umschichtet. Statt einem Urheberrecht, ist es mittlerweile zu einem Verwerterrecht pervertiert.

Daniel Neumann hat sich im Laufe des letzten Jahres intensiv mit dem aktuellen Urheberrecht und seinen Auswürfen beschäftigt. Dabei standen ihm über 40 Personen zur Seite. Als Ergebnis wurde ein 84 Punkte umfassender Änderungsvorschlag am aktuellen Urheberrecht erarbeitet.

Die Kernelemente hierbei sind: - Stärkung der Urheber - Stärkung der Allgemeinheit bei der Nutzung von Werken - Reduzierung des Urheberrechts auf Lebenszeit des Urhebers + 10 Jahre - Einschränkung der Vererbarkeit des Urheberrechts nur an natürliche Personen - Befreiung der Bildung von Vergütungen - Streichung von Schutzbestimmungen und Restriktionen, die eine Wissens- und Informationsgesellschaft behindern und die Weiterentwicklung von Werken und die Nutzung von Wissen unverhältnismäßig einschränken - Reduzierung aller Schutzrechte und Schutzfristen auf ein sinnvolles Maß, mit dem alle, die sich nicht komplett der Digitalisierung und unserer modernen Welt versperren, ausreichend gut auskommen können - Rechtliche Sicherstellung von Privatkopien - auch aus Filesharing-Netzwerken - Entkriminalisierung von einfachen Verstößen gegen das Urheberrecht durch Privatpersonen.

Das Papier in seiner Gänze vorzustellen, würde den Rahmen des Bundesparteitags sprengen. Auf der Urheberrechtsklausur des LV Baden-Württemberg am 1.11.2011 wurden über zwei Stunden benötigt, um die einzelnen Punkte durchzusprechen und vereinzelt darüber zu diskutieren.

Ziel dieses Entwurfes ist es, das deutsche Urheberecht wieder auf ein sinnvolles Stadium für alle Beteiligten zurückzuwandeln. Grundprämisse dabei ist, dass das Urheberrecht für jeden funktionieren kann - man muss es eben nur vernünftig und zeitgemäß reformieren. Bei der Behandlung des Themas Urheberrecht ist es nach Ansicht der Beteiligten wichtig, sich nicht blind durch Abneigungen etwa gegen die GEMA, die Positionen der großen Musiklabels oder Verlage, die Praxis von Buyout-Verträgen oder die Gängelungen der Verbraucher, etwa durch DRM, treiben zu lassen - und sich dadurch zu Schnellschüssen verleiten zu lassen, wie etwa pauschal das Urheberrecht einfach auf 5 oder 10 Jahre verkürzen zu wollen. Bei solch unverhältnismäßigen Kürzungen würde man sich den eigentlichen Problemen des Urheberrechts garnicht erst stellen und würde die Bedürfnisse der meisten Urheber vollkommen außer Acht lassen. Man muss sich auch bewusst machen, dass die wenigsten Kreativen, die auf das Urheberrecht angewiesen sind, von ihren Wertschöpfungen leben können. Es gibt statistisch gesehen nur einige wenige Künstler, die wirklich "das große Geld" machen. Man darf daher keineswegs den Schluss ziehen, nur durch reine kommerzielle Verwertung von Werken ließe sich für jeden Urheber immer genügend Einkommen generieren. Eine Statistik der Kreativen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, führt einem da die Realität näher vor Augen (etwa 170.000 Versicherte mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von ca. 13.700€).

Auch muss bei einer Reform berücksichtigt werden, dass man niemandem bestimmte Geschäftsmodelle oder Verwertungsmethoden aufzuwingen darf. Eine Reform muss sowohl diejenigen berücksichtigen, die gerne alles unter freien Lizenzen veröffentlichen, aber auch diejenigen, die von sich aus eher den klassischeren Vertriebsweg gehen möchten. Hier sei darauf hingewiesen, dass, nur weil die wenigen größeren Labels und Verlage oft ein raubtierartiges Verhalten an den Tag legen, das nicht auch für die vielen Kleineren gelten muss. Über alternative Verwertungsmodelle, wie dynamische Schutzfristen, eine Kulturflatrate oder dergleichen, wurde ebenfalls diskutiert. Dabei konnte aber kein System gefunden werden, das aus sich selbst heraus funktioniert oder eine einfache und wirklich faire Verteilung zulässt. Diese Ideen haben oft gemeinsame Schwachpunkte: sie erfordern Kontrollmechanismen, Konstrollstrukturen, Auswertungssysteme für das Nutzerverhalten, die aktive Einbindung der Nutzer, usw.. Sie betrachten stets das aktuelle Gesetz bzw. die aktuelle Situation und erweitern diese durch zusätzliche Mechanismen und Instrumentarien.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge