Bundesparteitag 2009.1/Änderungsanträge Bundestagswahlprogramm

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Strikte Gewaltenteilung

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Der Abschnitt "Demokratie durch Transparenz und Staatswesen" des BTWs wird um einen Abschnitt mit dem Titel "Strikte Gewaltenteilung" und folgendem Wortlaut erweitert:

Die strikte Gewaltenteilung soll gesetzlich verankert werden. Insbesondere soll die gleichzeitige Ausübung von Amt und Mandat verboten werden.

Dabei wird nicht die Trennung von Parteiämter und Mandate gemeint, sondern die gleichzeitige Ausübung von Rollen aus der Legislative, der Exekutive und der Judikative. (Beispiel, Die aktuelle Bundeskanzlerin ist auch Bundestagsabgeordnete).

Ämterkumulation

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Der Abschnitt "Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten von Amts- und Mandatsträgern" des BTWs wird um einen Abschnitt mit dem Titel "Ämterkumulation" und folgendem Wortlaut erweitert:

Bürger, die ein öffentliches Amt oder Mandat ausüben, das als Vollzeitarbeit vergütet wird, dürfen keine weiteren öffentlichen Ämter oder Mandate ausüben; ein Bürger, der ein öffentliches Amt oder Mandat in Teilzeit ausübt, darf maximal eine weitere solche Tätigkeit ausüben. Dem Grundsatz der Gewaltenteilung ist in jedem Fall zu genügen.

Informationelle Selbstbestimmung

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Der Abschnitt "Informationelle Selbstbestimmung" des BTWs wird um einen Absatz mit folgenden Wortlaut ergänzt:

Zu einem effektivem Datenschutz gehört aus Sicht der Piratenpartei ausserdem das Recht des Bürgers, über ungewollte Datenabflüsse personenbezogener Daten aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert zu werden.

Der Abschnitt "Konkrete Maßnahmen" des BTWs wird um einen Absatz mit folgenden Wortlaut ergänzt:

- Einführung einer Meldepflicht von Unternehmen und Behörden bei Datenpannen

Urheberrecht

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Der Abschnitt "Urheberrecht" des BTWs wird wie folgt neu gefasst:

Das Urheberecht entfernt sich immer weiter vom Urheber und entwickelt sich hin zum Verwerterrecht. So profitieren zum Beispiel Musik- und Filmindustrie, während Nutzer kriminalisiert und Künstler entrechtet werden. Wir PIRATEN fordern das Recht, Werke für private nicht-kommerzielle Zwecke frei und unbeschränkt verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen wie der DRM-Technologie oder ähnlichen Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen grundsätzlich erlaubt sein.

Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen für die Verwertung und fordern, dass diese soweit begrenzt werden, dass sie Ihren ursprünglichen Zweck erfüllen, nämlich zusätzliche Anreize für kulturelle Schaffensprozesse zu bieten. Hierzu setzen wir uns für eine ausführliche kritische Studie der bestehenden Lage ein, die nicht durch Verwertungsgesellschaften geprägt wird, sondern in erster Linie von Künstlern und Fachleuten. Falls es die Ergebnisse einer solchen Studie belegen, werden wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen fordern.

Nach dem Ende dieser Schutzfrist setzen wir uns für Neuregelungen ein, welche die Bestimmungsrechte des Urhebers über sein Werk (insbesondere die Vermeidung von Fremdverkäufen) stärken, ohne den diese Frist bedingenden Absichten zu widersprechen. Dies könnte beispielsweise durch die Benutzung von Creative Commons-Lizenzen sichergestellt werden. Die kommerzielle Verwertungsmöglichkeit von abgeleiteten Werken darf darunter aber nicht leiden.

Die für eine internationale Neuausrichtung des Urheberrechts zu verhandelnden Themen müssen der öffentlichen Debatte gestellt werden und dürfen nicht einseitig durch die Lobbyinteressen der Rechteverwerter geprägt sein.

Wir PIRATEN setzen uns für die Veröffentlichung von Lehrmaterialien unter freien Lizenzen und die bevorzugte Nutzung von freien Lehrmaterialien in der Bildung ein. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien durch Lehrkräfte oder beauftragte Personen unter freien Lizenzen. Wir müssen zumindest folgendes am Urheberrecht ändern:

Keine Medien- oder Hardwareabgaben Pauschalabgaben, die für Kopiermöglichkeiten kompensieren, sollten nicht erlaubt sein. Regierungsstipendien oder ähnliches für Künstler sind zulässig, werden aber nicht als eine diesartige Kompensation angesehen. Bis zur endgültigen Abschaffung der Pauschalabgaben wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.

Kopierschutzmaßnahmen abschaffen

Der Einsatz von technischen Maßnahmen, welche zur Begrenzung bzw. Unterbindung der Nutzung zur Kultur im Rahmen des Gesetzes dienen, wie z.B. die DRM-Technologie ("Kopierschutz"), müssen untersagt werden. Bis zum endgültigen Verbot dieser Maßnahmen muss deren Umgehung komplett dekriminalisiert werden.

Eingriffe in die Privatsphäre unterbinden

Wir fordern einen bedigungslosen Verbot den mit dem Schutz von urheberrechtlichen Interessen begründeten Beschaffung und Speicherung von privaten Daten sowie jeglicher Art von Nutzerüberwachung seitens der Verwertungsgesellschaften. Unter keinem Vorwand dürfen Bürgerrechte wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.

Abgeleitete Werke grundsätzlich zulassen

Derzeit wird die Erschaffung von abgeleiteten Werken durch weitgehend unklare und subjektiv basierte Regeln geregelt. Wir fordern ein Urheberrecht, welches abgeleitete Werke grundsätzlich unbeschränkt erlaubt, mit exakt im Gesetz verschriebenen Ausnahmen (wie zum Beispiel die "Übersetzung eines Buches"). Zu nichtkommerziellen Zwecken soll insbesondere das Remixen, Verknüpfen und Übersetzen von bestehenden Werken immer erlaubt sein.

Neue Geschäftsmodelle fördern

Für viele Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Programmierer und andere Kulturarbeiter stellt heutzutage das Urheberrecht eine wesentliche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Kommunikation und die in oft digitaler Form vorliegenden Werke verändern die Grundlagen für diese Geschäftsmodelle zum Teil radikal.

Anstatt den alten Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Geschäftsmodelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke oder deren Umfeld zu erzielen, wenn sie dies anstreben.

Überholte Vermittlerfunktionen von Rechteverwertern, die in der Vergangenheit z.B. in der Unterhaltungsmusikindustrie zu hohen Renditen geführt haben, sind größtenteils nicht mehr zeitgemäß und werden in diesem Umfang keinen Bestand haben. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern vom Erlös ihrer Werke ein größerer Teil verbleibt und direkter zufließt. Außerdem wird damit das Spektrum der Kulturszene deutlich erweitert.

Insbesondere die Verwendung von CreativeCommons-Lizenzen erlaubt heutzutage bereits die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung von Werken ohne jegliche Einschränkung bei der digitalen Privatkopie und deren Verbreitung. Gleichzeitig werden herkömmliche Verwertungsgesellschaften wie die GEMA damit mehr und mehr überflüssig.

Neuentwurf: Urheberrecht und Nutzungsrechte

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Der Abschnitt "Urheberrecht" des BTWs wird wie folgt neu gefasst (Übersicht über die Änderungen):

Das Nutzungsrecht entfernt sich immer weiter vom Urheber und entwickelt sich hin zum Verwerterrecht. Musik- und Filmindustrie profitieren, während Nutzer kriminalisiert werden. Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen, wie die DRM-Technologie oder ähnliche Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts gewährleistet.

Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen. Eine Begrenzung auf einen Zeitraum bis maximal zum Tode des Urhebers halten wir für geboten. Damit fordern wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen in dieser Hinsicht.

Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen können.

Die für eine internationale Neuausrichtung des Urheberrechts zu verhandelnden Themen müssen der öffentlichen Debatte gestellt werden und dürfen nicht einseitig durch die Lobbyinteressen der Rechteverwerter geprägt sein.

Wir PIRATEN setzen uns für die Veröffentlichung von Lehrmaterialien unter freien Lizenzen und die bevorzugte Nutzung von freien Lehrmaterialien in der Bildung ein. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien durch Lehrkräfte oder beauftragte Personen unter freien Lizenzen.

Wir müssen zumindest folgendes am Urheberrecht ändern:

Medien- oder Hardwareabgaben

Eine Neubewertung der Pauschalabgaben ist nötig. Bis zu dieser Neubewertung wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.

Parlamente schreiben die Urheberrecht-Gesetze, nicht die Lobby

Technische Maßnahmen, die verhindern, dass Kunden Kultur im Rahmen des Gesetzes zu nutzen, wie die sog. DRM-Technologie, sind ungesetzlich.

Neue Geschäftsmodelle fördern

Für viele Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Programmierer und andere Kulturarbeiter stellt heutzutage das Urheberrecht eine wesentliche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Kommunikation und die in oft digitaler Form vorliegenden Werke verändern die Grundlagen für diese Geschäftsmodelle zum Teil radikal.

Anstatt den alte Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben zu erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Geschäftsmodelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke oder deren Umfeld zu erzielen, wenn sie dies anstreben.

Überholte Vermittlerfunktionen von Rechteverwertern, die in der Vergangenheit z.B. in der Unterhaltungsmusikindustrie zu hohen Renditen geführt haben, sind größtenteils nicht mehr zeitgemäß und werden in diesem Umfang keinen Bestand haben. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern vom Erlös ihrer Werke ein größerer Teil verbleibt und direkter zufließt. Außerdem wird damit das Spektrum der Kulturszene deutlich erweitert.

Insbesondere die Verwendung von CreativeCommons-Lizenzen erlaubt heutzutage bereits die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung von Werken ohne jegliche Einschränkung bei der digitalen Privatkopie und deren Verbreitung.