Benutzer:Vig/Stellungnahme zur Bilanz 2009

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Als ich am 29.08.09 zum Schatzmeister gewählt wurde, übernahm ich eine Buchhaltung, die aus nicht mehr bestand als aus einer Summe von »Beiträgen«, einer Mappe von Belegen und der Erkenntnis, dass keinerlei Mitgliedsbeiträge an die Untergliederungen aufgeteilt wurden, und dies alles zusammengefasst in einer rudimentären Bilanz in Fließtextform. Es wäre meine allererste Pflicht als Schatzmeister gewesen, die Kasse bis zur Klärung der finanziellen Lage zu schließen.

Da wir uns gerade mal vier Wochen vor der Bundestagswahl und somit mitten im Wahlkampf befanden, wäre dies finanziell die richtige, politisch aber die falsche Entscheidung gewesen. Ich habe noch während des Parteitags meine neu gewählten Vorstandskollegen darüber informiert, da wir keinerlei Zeit hatten, dieses Thema für mehrere Tage zu vertagen. Wir haben daraufhin folgenden Beschluss gefasst:

Der Landesverband übernimmt für alle Untergliederungen, die noch nicht finanziell aktiv geworden sind, die Wahlkampfausgaben. Zum Ausgleich verzichten diese auf die ihnen zustehenden Mitgliedsbeiträge bis zum Zeitpunkt der ersten finanziellen Aktivitäten. Diese wurden mit dem Eröffnen eines Kontos gleichgesetzt. Untergliederungen, die bereits finanziell aktiv sind, müssen ihre Wahlkampfausgaben selbst übernehmen. Da es für diese allerdings nicht möglich ist, Mittel auszugeben, über die sie noch nicht verfügen, da die anteiligen Mitgliedsbeiträge noch nicht aufgeteilt und ausgezahlt sind, wird de facto der Landesverband diese Ausgaben übernehmen und sie nach Beendigung des Wahlkampfs mit den zustehenden Mitgliedsbeiträgen verrechnen.

Die offensichtlichen Fehler dieses ad-hoc-Beschlusses, derer ich mir zum damaligen Zeitpunkt leider nicht bewusst war, sind folgende: 1. keine mir bekannte gültige Geschäftsordnung als Grundlage, und 2. der Beschluss wurde nicht protokolliert und kommuniziert.

Dieser Beschluss bedeutet für das weitere Vorgehen in der Buchhaltung, dass mit jedem Zuschuss, der den Gliederungen mit eigenem Konto gewährt wird, eine Forderung in gleichlautender Höhe gegen diese Gliederung eingestellt wird, welcher zum Jahresabschluss mit den Verbindlichkeiten aus Mitgliedsbeiträgen verrechnet wird. Tatsächlich wurden aus Gründen der Vereinfachung jedoch die Zuschüsse als Vorschüsse gebucht und zugleich auf die Einstellung von Forderungen verzichtet. Dies führt zum gleichen Ergebnis wie der zuerst beschriebene Vorgang und ist deswegen ebenfalls richtig.

Im September 2009 wurden sieben Anträge des Bezirksverbands Mittelfranken als Vorschüsse behandelt, ein Achter wurde offenbar übersehen. Nach gründlicher Prüfung ergibt sich folgendes Bild:

  1. 76,60 Euro für Flaggen: Zuschuss, als Vorschuss gebucht.
  2. 152,30 Euro für einen Bollerwagen: Zuschuss, als Vorschuss gebucht.
  3. 1.175,00 Euro für Plakate: Zuschuss, als Vorschuss gebucht.
  4. 150,0 Euro für Buttons: Zuschuss, als Vorschuss gebucht.
  5. 749,75 Euro für Luftballons: Werbemaßnahme des Landesverbands, Abwicklung durch den Bezirksverband.
  6. 258,69 Euro für Plakate und Versand: Sammelantrag für mehrere Vorgänge, die mehrere Untergliederungen betreffen. Sollte vom Landesverband als übergeordneter Gliederung übernommen werden.
  7. 950,00 Euro für die Veranstaltung C. Engström: Zuschuss, als Vorschuss gebucht.
  8. ca. 280 Euro für Pressemappen: Antrag auf Zuschuss, kein Geld geflossen.

In Summe ergibt dies 3.512,34 Euro, die als Vorschuss gebucht wurden. Nach Zurechnung eines weiteren Vorschusses aus dem August genehmigt durch den 3. bayerischen Landesvorstand und Verrechnung der zustehenden Mitgliedsbeiträgen ergibt dies eine Forderung an den Bezirksverband Mittelfranken in Höhe von 2.046,59 Euro. Da es sich bei den Punkten 5., 6. und 7. der Aufzählung um offensichtliche Fehler handelt, bliebe nach deren Korrektur immer noch eine Forderung in Höhe von 1.038,15 Euro. In diesem Fall hätte mein Antrag auf Schuldenerlass auf eben diesen Betrag gelautet und dies hätte im Ergebnis nichts geändert.

Offen sind die Punkte 1. bis 4. mit einem Wert von 2.503,90 Euro. Wenn diese Vorgänge gemäß des Wortlauts der Anträge als Zuschüsse gebucht worden wären und Punkt 8. nicht vergessen worden wäre, ergäbe dies statt einer Forderung in Höhe von 1.038,15 eine Verbindlichkeit in Höhe von ca. 1.750 Euro.

Ich möchte mich ausdrücklich für die Fehler, die mir bei 5., 6., 7. und 8. unterlaufen sind, entschuldigen. Bei 1. bis 4. kann ich nur sagen, dass ich, hätte ich diese seinerzeit nicht als Vorschuss sondern tatsächlich als Zuschuss verstanden, sie mit einem Veto hätte verhindern müssen.

Ein abschließender Kommentar zu dem Vorwurf des intransparenten Verhaltens den letzten Beschluss des 4. Vorstands betreffend: Mir war klar, dass eine einseitige Entschuldung von nur zwei Untergliederungen unnötigen Streit auslösen würde. Aus diesem Grund habe ich bereits, bevor ich den Antrag an den Landesvorstand gestellt hatte, mein Vorhaben in einer Mail mit dem Betreff »Schulden zwischen den Verbänden« am 01.09.10 auf der Liste aller Vorstände in Bayern (auch bekannt als »Holodeck«) angekündigt und um ein Meinungsbild gebeten. Ich habe ebenfalls darin beschrieben, warum ich nicht möchte, dass diese Verbände sozusagen »an den Pranger« gestellt werden. Den Vorwurf der Intransparenz weise ich hiermit zurück. Damals habe ich geglaubt, es gäbe einen guten Grund, Ross und Reiter nicht zu benennen. Im Nachhinein allerdings laste ich mir die Tatsache, dass ich als Leiter des Verfahrens zu wenig mit den betroffenen Gliederungen kommuniziert habe, als Fehler an.

Arthur Schibetz Schatzmeister des 4. und 5. Vorstands der Piratenpartei Bayern