Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/UnechteTeilortswahl

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Unechte Teilortswahl Bühl

Achtung! Die unechte Teilortswahl ist in Bühl seit der Gemeinderatswahl 2009 abgeschafft.

Unechte Teilortswahl Sinzheim

  • Quelle: Infobroschüre der Gemeinde Sinzheim
  • Wurde vor dem Bürgerentscheid, der zeitgleich mit der Landtagswahl BW stattfand, verteilt.
  • "am 27. März 2011 können Sie -zusammen mit der ersten Landtagswahl- im ersten Bürgerentscheid in Sinzheim über die Frage der Abschaffung der sog. "unechten Teilortswahl" entscheiden. Der gemeinderat hatte am 20. Oktober 2010 einstimmig beschlossen, diese wichtige Entscheidung dem Votum der Bürgerschaft zu überlassen. Ausserdem können Sie sich bei der am 16. März 2011 stattfindenden Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion persönlich über die verschiedenen Meinungen informieren."
  • Hintergrund:
    • Siehe auch Wikipedia (Permanentlink)
    • Unechte Teilortswahl ist Besonderheit im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht.
    • "echte" Teilortswahl: Jeder Teilort wählt seine Vertreter in den Gemeinderat. Ein Gemeinderatsmitglied wird also nur von jenen Wählern gewählt, in deren Teilort er antritt.
    • "unechte" Teilortswahl: Ein Gemeinderatsmitglied wird nicht nur in den Teilorten gewählt, in denen es antritt, sondern von allen Teilorten.
    • Als unecht wird die Wahl bezeichnet, weil die Wähler nicht nur Kandidaten aus ihren Teilorten wählen dürfen, sondern Kandidaten aus allen Teilorten der gesamten Gemeinde.
  • Erik Ernst, Bürgermeister Sinzheim (parteilos)
    • Vorteile der unechten Teilortswahl:
      • Garantierte Vertretung aller Teilorte. Das Wahlsystem gewährleistet, dass alle Ortsteile im Gemeinderat vertreten sind.
    • Nachteile der unechten Teilortswahl:
      • Vergrößerung des Gemeinderates durch Ausgleichssitze. Bedingt durch das Auszählungsverfahren haben sich in Sinzheim bei der letzten Gemeinderatswahl die durch die Hauptsatzung vorgegeenen Sitze von 23 auf 32 erhöht. Sinzheim mit 11.000 Einwohnern hat damit einen Gemeinderat, welcher der Größe einer mittelgroßen Stadt bis 50.000 Einwohner entspricht.
      • Kompliziertes Wahlverfahren. Durch das komplizierte Kumulieren und Panaschieren von Stimmen liegt der Anteil der ungültig ausgefüllten Wahlzettel zwischen 4 und 5%. Die Wähler in Teilorten tendieren besonders dazu, mehr Stimmen als erlaubt ihren Teilortsbewerbern zu geben, wodurch ihr Wahlzettel ungültig wird.
      • Ungleiche Wahlchancen. Um in den Gemeinderat einzuziehen, benötigen Kandidaten in größeren Ortsteilen eine größere Stimmenzahl als Kandidaten in kleineren Ortsteilen. Die Vertreter kleiner Teilorte werden vor allem von den Wählern der anderen Teilorte gewählt. Vertreter größerer Teilorte haben damit geringere Chancen, in den Gemeinderat einzuziehen.
      • Benachteiligung kleiner Parteien. Größere Parteien haben ein größeres Kandidatenpotential. Kleinere Parteien genießen zwar "Minderheitenschutz", was jedoch zu größeren Gremien führt.
  • Befürworter und Gegner
    • Befürworter der unechten Teilortswahl
      • 9 der 14 CDU-Gemeinderäte (in interner Abstimmung der CDU-Gemeinderatsfraktion)
      • CDU-Ortschaftsräte des Ortes Leiberstung
    • Gegner der unechten Teilortswahl
      • 5 der 14 CDU-Gemeinderäte (in interner Abstimmung der CDU-Gemeinderatsfraktion)
      • Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Grüne
      • Gemeinderatsfraktion FWV
      • Gemeinderatsfraktion SPD
      • Gemeinderatsfraktion FDP
      • Ortschaftsräte Bündnis 90/Grüne des Ortes Leiberstung

Ergebnis des Bürgerentscheides in Sinzheim: 70,59% der gültigen Stimmen sind für die Abschaffung der unechten Teilortswahl