Benutzer:JensSeipenbusch/workspace/LF NB

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Zweck und Aufbau dieser Seite

Diese Seite dient der Verbesserung des Textes der Nutzungsbedingungen bei der EInführung des bundesweiten LiquidFeedback Systems im August 2010. Das Wiki-Hausrecht liegt bei mir, JensSeipenbusch. Änderungsvorschläge, Unterstützung oder Ergänzungen bitte ausschliesslich auf der Diskussionsseite machen, ich übernehme sie dann bei Gefallen ggf.. Danke!

Änderungsvorschläge

Bezug sind die NB von LF vom 31.7.2010. Der Originaltext ist kursiv gestellt.

Nutzungsbedingungen

5.1.3

5.1.3 Wie in Ziffer 4.2 der Datenschutzerklärung erläutert, ist es jedem Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt gestattet, die gesamte LiquidFeedback-Datenbank herunterzuladen und zu speichern. Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich die Bestands- und Nutzungsdaten sowie alle Daten der Teilnehmerprofile. Alle anderen Inhalte stehen aber zum Download bereit. Um den Download auch rechtlich zu ermöglichen, räumst du uns das Recht ein, dem downloadenden Teilnehmer das einfache Recht zum Download und zur Speicherung auch deiner Inhalte einzuräumen.

Ist in sich nicht schlüssig und nicht korrekt. Die Einräumung des Rechts auf 'Download' wie sie hier gemeint ist, ist unabhängig davon, ob es jedem Teilnehmer erlaubt ist, die 'gesamte' Datenbank herunterzuladen (zumal dieses womöglich modifiziert wird). Es ist daher ausreichend, an dieser Stelle den tatsächlichen Sachverhalt bezüglich der Einräumung zu bezeichnen und nicht die genauen Umstände festzulegen.

Alternativtext 5.1.3: Hiermit räumst du uns das Recht ein, jedem Teilnehmer das einfache Recht zum Download und zur Speicherung auch deiner Inhalte einzuräumen. Davon ausgenommen sind die Bestands- und Nutzungsdaten sowie alle Daten der Teilnehmerprofile.

5.2.1

5.2.1 Zudem räumst du uns das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, deine Inhalte (ausgenommen natürlich die Profilinhalte (zu diesen siehe hier)) für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen und/oder durch Dritte nutzen zu lassen. Für Letzteres dürfen wir die Daten auch aktiv an die Wissenschaftler weitergeben. Die Nutzung für wissenschaftliche Zwecke umfasst wissenschaftlich-statistische Auswertungen ebenso wie auch Zusammenfassungen, Zitate und andere typisch wissenschaftliche Verwertungen.

Weitergabe zu wissenschaftlichen Zwecken nur in _anonymisierter_ Form!

Ergänzung 5.2.1: Die Weitergabe von Daten an Dritte nach Punkt 5.2.1 erfolgt ausschliesslich in anonymisierter Form.

5.3.1

5.3.1 Alle Initiativen, Anträge und sonstigen Beiträge, die auf LiquidFeedback eingestellt werden, werden, soweit sie schutzfähig sind, unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany-Lizenz veröffentlicht. Durch Klicken der entsprechenden Checkbox im Zuge deiner Registrierung willigst du in die Veröffentlichung auch deiner Initiativen, Anträge und sonstigen Beiträge unter der genannten Lizenz ein. Zudem stimmst du einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Beitrag zu.

Warum "Zudem stimmst du einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Beitrag zu." ? - Diesen Satz würde ich streichen, zumal eine Namensnennung nach CC-Lizenz sowieso nicht mit der Pseudonymisierung in Einklang zu bringen ist.
s. Diskussionsseite. Solange unter Autorennennung das Pseudonym verstanden wird, sollte das unproblematisch sein. Zusätzliche Lizenzen sind ja außerdem immer noch möglich.

6.

6. Generelle Regeln für die Nutzung von LiquidFeedback Wir wollen die Nutzung von LiquidFeedback und insbesondere die Interaktion der Teilnehmer untereinander mit so wenig Regeln und Verboten beschränken wie irgend möglich. Auf der anderen Seite geht es natürlich ohne Regeln nicht. Schließlich geht es bei LiquidFeedback nicht um ein „Privatvergnügen“ der Teilnehmer, sondern um ein „höheres Ziel“, nämlich der Meinungs- und Willensbildung innerhalb der Piratenpartei durch die direkte und laufende Partizipation durch die Teilnehmer. Es ist daher nicht zuletzt im Interesse aller Teilnehmer, dass gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Verbote, zu deren Beachtung du gegenüber uns verpflichtest bist.

Unerträgliche Formulierung. Unsere Mitglieder sind keine Kinder.

Vorschlag 6.: 6. Generelle Regeln für die Nutzung von LiquidFeedback Wir versuchen, die Regeln und Verbote in LF auf eine Minimum zu beschränken. Der Zweck von LF, nämlich die Meinungs- und Willensbildung innerhalb der Piratenpartei durch die direkte und laufende Partizipation, erfordert aber gewisse Regeln im Interesse aller Teilnehmer. Vor diesem Hintergrund gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Verbote, zu deren Beachtung du gegenüber uns verpflichtest bist.

6.2

6.2 Nutzung nur für die „richtigen“ Zwecke

Keine Deppenanführungszeichen bitte.

Vorschlag Titel 6.2: 6.2 Zweckgebundenheit/Zweckbindung der Nutzung

6.3.

6.3 Anderweitig unzulässige Inhalte Die Teilnehmer sind beim Einstellen von Inhalten grundsätzlich frei. Die Teilnehmer sind dabei verpflichtet, keine in irgendeiner Form rechtswidrigen Inhalte einzustellen. Das betrifft natürlich alles strafrechtlich Relevante, aber auch solche Inhalte, die nur zivilrechtlich verfolgt werden können. Insbesondere sind folgende Inhalte in LiquidFeedback absolut unzulässig: usw...

Der Begriff "unzulässige Inhalte" ist ein politischer Kampfbegriff und abzulehnen. Inhalte können de jure an sich nicht unzulässig im allgemeinen sein, zumindest nicht in einer Demokratie ohne Zensur. Stattdessen zielt der Gesetzgeber in voller Absicht immer auf eine Handlung ab, im STGB ist zB die Weitergabe, die Veröffentlichung oder schlimmstenfalls (in den wenigsten Fällen) sogar der reine Besitz von Medien verboten. Das leichtfertige Gerede von "unzulässigen Inhalten" ist gerade in unserer Partei absolut inakzeptabel. Im übrigen gibt es ein semantisch (!) ähnliches Problem bei sogenannten 'Illegalen' Menschen (illegal Eingewanderten), die ja auch nicht per se 'illegal' sind, sondern höchstens etwas illegales tun/getan haben.

Stattdessen müssen hier die Handlungen wie Verbreitung, Erwerb, Besitz, Veröffentlichung genannt werden sowie in der Auflistung (möglichst mit Bezug auf die Rechtsnorm) auch die Verbote wie Volksverhetzung, Pornografie etc.

Vorschlag 6.3 (Einleitung): Die Teilnehmer sind beim Einstellen von Inhalten grundsätzlich frei. Die Teilnehmer sind dabei verpflichtet, keine rechtswidrigen Handlungen mit dem Einstellen von Inhalten vorzunehmen. Das betrifft strafrechtlich relevante Handlungen, aber auch solche, die nur zivilrechtlich verfolgt werden können. Insbesondere ist das Einstellen von folgenden Inhalten in LiquidFeedback absolut unzulässig: ....

6.5

6.5 Links Du darfst grundsätzlich Links zu Internetangeboten Dritter setzen. Du musst dabei jedoch stets sicherstellen, dass die Inhalte, die auf den verlinkten Internetseiten abrufbar sind, ihrerseits nicht gegen die in dieser Ziffer 6, insbesondere Ziffer 6.3, festgelegten Regeln verstoßen.

Dies ist doch das Internet. Wir wollen doch nicht das tun, was wir jahrelang bei anderen moniert haben, oder? Eine andauernde oder ausufernde Verantwortung für einen Link sollten wir ablehnen und damit mit gutem Beispiel vorangehen. Stattdessen ist es für unsere zu schützende Rechtsposition völlig ausreichend, uns ab Kenntnis ein Recht zum Löschen des Links einzuräumen. (Mein Vorschlag sollte uns dennoch selbst vor dem LG Hamburg freistellen.)

Vorschlag 6.5 Links; Du darfst grundsätzlich Links zu Internetangeboten Dritter setzen. Du musst dabei jedoch sicherstellen, dass der von dir gesetzte Link nicht gegen die in dieser Ziffer 6, insbesondere Ziffer 6.3, festgelegten Regeln verstößt oder eine eigene Rechtsverletzung darstellt. Wir behalten uns vor, solche Links im Zweifel zu löschen.

12. und 12.1

12. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen 12.1 Wie behalten uns vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dir per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn du ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprichst. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Wir werden dich in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen deiner Untätigkeit gesondert hinweisen. Widersprichst du, haben sowohl du als auch wir das Recht, die Nutzungsvereinbarung durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

14 Tage sind imho unnötig kurz (Urlaub?). Ohne Probleme sollte man das auf 4 Wochen erweitern können. Kurze Fristen sind verbraucherunfreundlich, heisst hier mitgliederunfreundlich.

Vorschlag 12.1: Wie behalten uns vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dir per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn du ihrer Geltung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprichst. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Wir werden dich in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen deiner Untätigkeit gesondert hinweisen. Widersprichst du, haben sowohl du als auch wir das Recht, die Nutzungsvereinbarung durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

12.2

12.2 Diese Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für den jeweiligen Teilnehmer bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten von LiquidFeedback zum Nachteil des Teilnehmers einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Teilnehmer.

Hier wird ohne Erklärung oder Bezug von 'Kernnutzungsmöglichkeiten' gesprochen. Entweder fehlt hier der Verweis oder eine Auflistung. Dieser Begriff muss m.E. auch in diesem Text erklärt werden, wenn man ihn benutzt. Alternativ ersetzen durch 'in x.y. beschriebene Nutzungsmöglichkeiten'.