Benutzer:Janonymous/TailoredInterventionInCaseOfViolationOfHumanRightsAndHumanRights

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Diskussions- und Arbeitsvorschlag aus der AG Bundesregenerierung:


Maßgeschneiderte Intervention bei Verletzung von Menschenwürde und Menschenrechten

(Tailored Intervention in case of Violation of Human Dignity and Human Rights)


Theoretischer Hintergrund

Metatheorie der politischen Willensbildung

Basisannahme: Der Mensch hat zwei einander entgegengesetzte Bewusstseinsmodi, die ihn einerseits bei der selbstgesteuerten Willensbildung (Zielfindung) und andererseits bei der kontrollierten Willensdurchsetzung (Zielumsetzung) unterstützen.

s.a.: Metatheorie der politischen Willensbildung


Funktionale Taxonomie zur Schwere von Todschlagargumenten

Die folgenden Stufen zur Schwere von antidemokratischen Verfehlungen entsprechen einer juristisch relevanten Taxonomie von Todschlagargumenten (siehe Abb. zum ff-Score), deren Stufen funktionsanalytisch aufeinander aufbauen. Mit zunehmender Schwere der Todschlagargumente steigt gleichfalls der Grad der Korruption in der freiheitlich-demokratischen Meinungs- und Willensbildung.

Zum theoretischen Hintergrund der Taxonomie: Funktionaler Faschismus

Die Kriterien 1 bis 4 entsprechen in Kombination abstrakten Merkmalen von in einer echten Demokratie illegitimen Todschlagargumenten. Kriterium 4 und 5 stehen für das offene Auftreten psychischer oder physischer Gewalt, die geduldet oder direkt ausgeführt wird. Dem Auftreten bestimmter von einer differenzierten, empathischen Diskussion abweichender Argumentationsmuster geht der Theorie nach das Vorhandensein der unteren Merkmalsstufen/Indikatoren (zur Korruption der psychologischen/politischen Meinungs- und Willensbildung) voraus.

Unter der Annahme, dass die ff-Kriterien 1 bis 5 aufeinander aufbauen und sich in ihrer Schwere steigern, zählt unter unvollständiger Beobachtung der Wert, dessen Kriteriumsstufe das Verhalten einer Person oder Organisation (wiederholt) erreicht. Wird z.B. ausschließlich direkte körperliche Gewalt, jedoch keine Hinweise auf Denkweise, Einstellung o. unterlassene Hilfeleistung beobachtet, erhält die Person/Organisation einen vorläufigen ff-Score von 5. Dies impliziert, dass die anderen vorauslaufenden Merkmale als jeweilige Vorbedingung gelten, um diesen Schweregrad zu erreichen.

FunktionalerFaschismus Diagnostik2.jpeg


Vorteile von maßgeschneiderten Interventionen

  • Anpassung der Maßnahmen und der sozialen Sanktionen an die konkrete Schwere der Verfehlungen bzw. an die konkrete Abweichung von einem Codex
  • Klare Definition und messtheoretische Absicherung von Indikatoren/Merkmalen, die mit spezifischen (Sanktions-) Maßnahmen verknüpft werden. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen bzw. erhöhen sich die Zuverlässigkeit sowie Fairness und Gerechtigkeit einer sozialen Urteilsbildung.
  • Durch eine Standardisierung der maßgescheiderten Interventionen verringert sich das Risiko von ungleichen/ungerechten Behandlungen bzw. erhöht sich die Qualität der Behandlung hinsichtlich der Forderung nach (menschenwürdiger) Gleichbehandlung und Gerechtigkeit.
  • Berücksichtigung von individuellen Besonderheiten und funktionalen Defiziten in der Willensbildung: dadurch erhöht sich die Güte und Effizienz der Urteilsbildung und auch (die Wirksamkeit) der nachfolgenden Maßnahme/Sanktionierung.
  • Durch die gestufte Intervention kann gleichzeitig sensibel auf die zugrundeliegende Störung des Diskurses zur Willens- und Standpunktbildung eingegangen bzw. ihr entgegen gewirkt werden.
  • das Vorgehen ist maximal transparent und ermöglicht darüber hinaus Lerneffekte hinsichtlich demokratischer Kernkompetenzen (Lernen am Modell)


Entwicklung einer maßgeschneiderten Intervention bei antidemokratischem Verhalten

Stufe 1: Schwarz-Weiß-Denken in der Phase der Willensbildung

>> bei voreingenommenem Brainstorming und Abwägen, Hemmung der selbstgesteuerten Zielbildung und Tunnelblick, s.a. Metatheorie der politischen Willensbildung

Indikatoren:

  • Richtig-Falsch, Entweder-oder-Denken
  • Hinweiswörter: immer, nie, gar nicht, ausschließlich, alternativlos etc
  • einseitige Einordnung in grobe, eindimensionale Kategorien
  • unzulässige Verallgemeinerungen >> logische Fehler, Kontrastfehler Induktions-/Deduktionsfehler; Konsens-/Dissenzillusion
  • bei personenbezogener Argumentation: reduktionistische/regressive Objektzentrierung statt ganzheitlicher, kontextbezogener Argumentation
  • keine Korrektur zu späterem Zeitpunkt/keine Reflektion erkennbar
  • Annahmen: Zusammenhang mit Stufen der Moralentwicklung, Urteilsfehlern, verfügbarem Kontextwissen, kognitiver Flexibilität/Intelligenz, emotionaler Beteiligung, Selbstreflektion/Empathie, Selbstwirksamkeit, Kontrollbedürfnis/Machtmotiv, Serotoninmangel/Testosteronüberschuss etc.


Intervention:

  •  ! Sachliche, differenzierte Begründung für SW-Aussage erfragen / ergründen, ob und welche (tieferen) sachlichen Abwägeprozesse der Entscheidung vorausgegangen sind. Dabei keine Begründung/Bewertungen mit weiteren (verallgemeindernden) SW-Aussagen oder Abwertung, ohne wissenschaftliche/empirische Referenzen akzeptieren.
  •  ! differenziertes, kontextbezogenes Denken über offene (unvoreingenommene) Fragen zu Bedingungen fördern, in denen SW-Aussage eine unzulässige Verallgemeinerung oder eine Reduktion bis Verleugnung der Wirklichkeit komplexer Probleme darstellt
  •  ! differenziertes, kontextbezogenes Denken fördern über die Vorgabe von numerischen Ratingskalen zur Zustimmung/Ablehnung oder der Schwere bestimmter Einflüsse/Zustände etc. von 0/1 bis 10
  •  ! weitere Informationen vermitteln, ggf. mit Fehlschlüssen konfrontieren und für Rahmenbedingungen für eine angemessene Bewältigungsreaktion sorgen >> SW-Denken als Ausdruck mangelnder Informationslage oder Fähigkeit zu flexiblem, differenziertem und integrativem/empathischem Denken)
  •  ! bei der Diskussion von Sachverhalten, für die kein objektives, empirisch gesichertes Wissen existiert, sind Ich-Aussagen und Angabe bzgl. subjektiver Meinung Pflicht, sonst ggf. Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung
  • wenn es sich um Aussagen über eine Person handelt, müssen wissenschaftlich gültige Nachweise oder Zeugenaussagen für die unverzerrte und folgerichtige Urteils- bzw. Standpunktbildung vorgelegt werden, sonst ggf. Vorwurf der Verleumdung bis Hetze
  • darauf hinweisen, dass Denken in Graustufen/Wahrscheinlichkeiten und in Unschärfe-/Toleranzbereichen (bzw. Fuzzy Logik) im Vergleich zu SW-Denken/Binärlogik das normale "rationale" Resultat eines differenzierten, sachlichen Abwäge- und Schätzprozesses angesichts komplexer Probleme/ bei komplexen Systemen, der darüber hinaus noch sehr subjektiv sein kann. Bei der Vorhersage/Schätzung, v.a. bei nicht direkt beobachtbaren Sachverhalten können oft nur Vermutungen über relevante Faktoren angestellt und lediglich eine Annäherungen an eine ggf. (kollektiv) existierende Wahrheit/Wirklichkeit erreicht werden, die zudem emotional, egozentrisch oder ideologisch verzerrt sein können. Zudem ist das Lösen von komplexen Problemen oft damit verbunden, dass man die Perspektive wechselt, sich nicht lineare Zusammenhänge verdeutlicht und den gewohnten Tellerrand verlässt.
  • (peers) immunisieren: auf Abwehrmechanismen, Urteilsfehler und -verzerrungen hinweisen (ggf. Wissen im Training z.B. anhand von Fallbeispielen konsolidieren), die mit übermäßigem Schwarz-Weiß-Denken einhergehen (Kontrastfehler, fundamentaler Attributionsfehler, logische Fehler, Halo-Effekt, Vorurteile, Projektion, Leugnung, Stigmatisierung, Self fullfilling Prophecy, Komfirmationsfehler)
  • Unterstützung der (selbstgesteuerten) Konfrontation/Affektregulation bei Frustration, Angst, Ärger oder Verzweiflung => SW-Denken als Ausdruck einer hohen emotionalen Beteiligung
  • bei starken beteiligten Emotionen oder Stress Zweitreaktion abwarten (Bewältigungsreaktion mit bestimmtem Affektausstiegsgradient). Wie reagiert die Person auf den Sachverhalt ein paar Tage später?
  • SW-Erstreaktionen bei Stress sind oft kurzfristig belohnungsorientierte oder negativ affektgetriggerte Fight-Flight-Reaktionen bzw. die unreflektierte erste (automatisierte/regressive) emotionale Reaktion auf einen Reiz/Stressor (Effekt wird z.B. durch latente Depression/Testosteron moderiert) => generalisiertes SW-Denken als Ausdruck mangelnder Affektregulation bei Stress, von (voreiligen) Urteilsgewohnheiten, einer erhöhten Neigung zu impulsivem Verhalten oder von konditionierten Kampf- oder Flucht-Reaktionen.
  • Bei Beibehaltung der unangemessenen Verallgemeinerung ist dies ein Hinweis auf die Verfestigung ungünstiger/maladaptiver Bewältigungsstrategien, im Sinne von unbewussten (irrationalen) Abwehrmechanismen, z.B. Verdrängung, Verleugnung, Projektion, Regression etc.) oder aber einer tatsächlich gegebenen realen Bedrohungslage
  • Herausfinden, wie generalisiert (über Bereiche, Objekte & die Zeit) die SW-Urteilstendenz ist. Je generalisierter, desto größer ggf. der Interventionsbedarf bzw. je geringer die basisdemokratische Kernkompetenz (Fähigkeit zuflexiblem, differenziertem, sachbezogenem und empathischem Denken/Handeln), >> gerade auch bei sehr jungen und Menschen in hohem Alter problematisch
  • Wenn es sich um eine objektspezifische Urteilstendenz handelt, kann es sich um einen tief elaborierten Willensausdruck handeln (dann kann die Person das entsprechend elaboriert und sachlich begründen) oder eine individuelle, affektive Neigung (Anti-Präferenz, Abneigung/Antipathie, Phobie/Furcht), die zwar ihre Berechtigung hat bzw. zu tolerieren ist, insofern damit nicht die existentiellen (Menschen-) Rechte anderer in Mitleidenschaft gezogen werden oder sachliche Falschaussagen gemacht und emotionale Triggerwörter (Stufe 2-3) gesetzt werden, die andere wiederum zu Fehlschlüssen verleiten/aufhetzen
  •  ! Falschaussagen aus dem Protokoll streichen oder entsprechend (als Doku) markieren, Prozess lässt sich über die Vergabe von Vetos (Schnellkonsensieren) mit entsprechender Begründung regeln


Stufe 2. Einordnung von Ideen/Menschen in minderwertige Kategorien in der Phase der Willensbildung

Indikatoren:

  • grobes, abwertendes Schwarz-Weiß-Denken, Vorurteile, Stigmatisierung
  • Einordnen von Menschen/Ideen in psychische Krankheits- oder minderwertige Kategorien, ohne dass dem nachweislich und transparent ein methodisch und erkenntnistheoretisch qualitätsgesicherter Diskurs vorausgegangen ist bzw. ein differenzierter, multidimensionaler und messtheoretisch reflektierter, schrittweiser Info-/Erhebungs- und Abwägeprozess (unabhängiges Gutachten) >> Vorausetzung ist ein entsprechend klinischer o. aktuarischer, fairer und wissenschaftlich gültiger diagnostischer Prozess
  • generalisierende Bewertung anhand unidimensionaler Merkmalszuschreibungen ("nicht relevant" >> unzulässige Reduktion, Reihenfolge-, Haloeffekt)
  • generalisierende, personale Bewertung anhand monokausaler Ursachenzuschreibungen (handelt so, weil er ein Jude ist) >> ultimativer Attributionsfehler, >> s.a. fundamentaler Attributionsfehler im wiki


Intervention:

  • s. Stufe 1
  • bei Wiederholung/fehlender Selbstreflektion Diskussionsprozess unterbrechen
  • z.B. wenn es sich um Aussagen über eine Person handelt, müssen Nachweise oder Zeugenaussagen für die unverzerrte und folgerichtige Urteils- bzw. Standpunktbildung vorgelegt werden, sonst ggf. Vorwurf der Verleumdung bis Hetze
  • ...


Stufe 3: Einstellung, dass universelle Menschenrechte nicht für jeden gelten

Indikatoren:

  • siehe Stufe 1 und 2: grobes, abwertendes Schwarz-Weiß-Denken, Stigmatisierung
  • Diskriminierung, Konstruktion von Feindbildern/Viktimisierung, Kampfrhetorik
  • bagatellisierende oder einseitig abwertende Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen oder dem Ausschluss vor existentiellen Menschenrechten (vgl.auch Maslowsche Bedürfnishierarchie)


Intervention:

  • s. Stufe 1 und 2
  • bei Wiederholung/fehlender Selbstreflektion Diskussionsprozess abbrechen
  • z.B. wenn es sich um Aussagen über eine Person handelt, müssen Nachweise oder Zeugenaussagen für die unverzerrte und folgerichtige Urteils- bzw. Standpunktbildung vorgelegt werden, sonst ggf. Vorwurf der Verleumdung bis Hetze
  • ...


Stufe 4: Passives Mitwirken hinsichtlich Ausschluss vor und Verletzung von Menschenrechten

Indikatoren:

  • s. Stufen 1 bis 3: grobes, abwertendes Schwarz-Weiß-Denken, Stigmatisierung, Diskriminierung, Konstruktion von Feindbildern/Viktimisierung, Kampfrhetorik, bagatellisierende oder einseitig abwertende Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen oder dem Ausschluss vor existentiellen Menschenrechten (vgl.auch Maslowsche Bedürfnishierarchie)
  • Duldung von bis passive Beihilfe bei Menschenrechtsverletzungen trotz vorhandener Handlungsspielräume (gilt nicht, wenn durch das Eingreifen die eigene Unversehrtheit oder die anderer betroffen ist)


Intervention:

  • s. Stufe 1 bis 3
  • Diskussionsprozess abbrechen
  • z.B. wenn es sich um Aussagen über eine Person handelt, müssen Nachweise oder Zeugenaussagen für die unverzerrte und folgerichtige Urteils- bzw. Standpunktbildung vorgelegt werden, sonst ggf. Vorwurf der Verleumdung bis Hetze
  • ...

Stufe 5: Aktives Mitwirken hinsichtlich Ausschluss vor und Verletzung von Menschenrechten

Indikatoren:

  • s. Stufe 1 bis 4: grobes, abwertendes Schwarz-Weiß-Denken, Stigmatisierung, Diskriminierung, Konstruktion von Feindbildern/Viktimisierung, Kampfrhetorik, bagatellisierende oder einseitig abwertende Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen oder dem Ausschluss vor existentiellen Menschenrechten, Duldung von bis passive Beihilfe bei Menschenrechtsverletzungen trotz vorhandener Handlungsspielräume (gilt nicht, wenn durch das Eingreifen die eigene Unversehrtheit oder die anderer gefährdet ist)
  • (wiederholte) psychische und physische Gewalt, d.h. aktive/r Ausschluss und Verletzung von Grund- und Menschenrechten, die vor allem die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung, das Recht auf Gleichbehandlung, Teilhabe und die psychische und physische Unversehrtheit betreffen.


Intervention:

  • s. Stufe 1 bis 4
  • Diskussionsprozess abbrechen
  • ...

Methode

Für eine möglichst fehlerfreie und gerechte Intervention (oder soziale Sanktion) in Abhängigkeit der Schwere der Verfehlung, können die Maßnahmen mit Hilfe von Fokusgruppen und Konsensverfahren sowie anhand meßtheoretischer Gütekriterien stetig weiterentwickelt, spezifiziert und prioretisiert werden.

! Entscheidender für die Güte des sozialen Sanktionsprozesses (entscheidender als ein Konsens über die Maßnahme) ist hierbei der Konsens hinsichtlich der Übereinstimmung in den Schwerebeurteilungen, also ob ein Merkmal(-smuster) für eine antisoziale oder antidemokratische Verhaltensabweichung mit einer entsprechend hohen, intersubjektiven Übereinstimmung durch unabhängige Beurteiler (Reliabilität) vorliegt oder ob sich die Beurteilungen stark von einander unterscheiden. Je höher die Übereinstimmung von mindestens 2 (unabhängigen) Beurteilern/einer unabhängigen Jury, desto zuverlässiger und gerechter die Messung/das Urteil und desto gültiger und passgenauer die soziale Intervention.

Für eine entsprechende Prüfung der Messgenauigkeit ist ein Reliabilitätskoeefizient von r = .80 als mittelmäßig hohe Übereinstimmung (Mindestwert) zu betrachten bzw. wird als Cut off für die Eindeutigkeit einer Sachlage empfohlen (solange gilt die "Unschuldsvermutung"). Angestrebt werden sollte eine Mindestbeurteilerübereinstimmung von r >= .90. Dabei gilt: Je umfassender die Datenlage und je besser die Gütekriterien/das Messinstrument sowie die Güte des diagnostischen Urteilsprozesses, desto geringer die Wahrscheinlichkeit eines (ungerechten) Fehlurteils. >> Bayes Theorem, Signalentdeckungstheorie

Weiterführende Literatur zur Methode: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3136169/

"This manuscript provides guidance on addressing challenges on developing, implementing, and evaluating tailored interventions (TI). The initial step in designing TI involves selecting the individual characteristics on which to tailor the intervention. After selecting critical characteristics for tailoring, researchers must decide how to assess these characteristics. Then researchers can use manuals, algorithms, or computer programs to tailor an intervention and maintain treatment fidelity. If desired outcomes are not achieved, focus groups or individual interviews may be conducted to gather information to improve the intervention for specific individuals/groups."