Benutzer:Inkorrupt/Stellungnahme Pre PAV
Vorab per Email an die Mitglieder des Bundesvorstands.
Hallo Vorstandsmitglieder,
Unter
wird beim Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland beantragt, ein Parteiausschlussverfahren (PAV) gegen mich einzuleiten. Dazu nehme ich wie folgt Stellung.
Inhaltsverzeichnis
Vorraussetzungen für ein PAV
§ 6 (2) der Bundessatzung lautet "Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt."
Zusammenfassung
Die geäußerten Vorwürfe teilen sich in einen angeblichen "tätlichen Angriff" sowie in vorgebliche Beleidigungen auf Mailinglisten. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Satzung wird mir lediglich implizit in der Zusammenfassung vorgeworfen. Bleiben "erhebliche" Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei und ein damit zusammenhängender schwerer Schaden. Der schwere Schaden soll sich aus den Folgen meines Handelns gegenüber dem nach damaligen Kenntnisstand trotz entzogenen Mitgliedsrechten akkreditierten Bodo Thiesen ergeben. Eine weitere Schadensquelle sei die zu erwartende "öffentliche Verhandlung" bezüglich der im o.g. Zusammenhang angeblich gestellten Strafanzeige und dem angekündigten Strafantrag des angeblichen Opfers.
Die behaupteten Beleidigungen sollen zwar nach der exklusiven Meinung des Antragstellers die Ordnung der Partei beeinträchtigen, ein daraus resultierender, der Partei zugefügter, schwerer Schaden wird allerdings nicht geltend gemacht. In der abschließenden Zusammenfassung des Antrags wiederum stellt der Antragsteller lediglich auf vermeintliche Verstöße gegen die Ordnung der Partei (die Beleidigungen) und Satzung (vermeintliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen) ab, erwähnt den für ein PAV notwendigen schweren Schaden für die Partei schon nicht mehr.
Stellungnahme
Der vermeintliche schwere Schaden aus Teil 1. des Antrags soll sich in der Berichterstattung über den ersten Teil des ersten Tages des 2. Bundesparteitages 2010 (BPT2010.2) in Chemnitz manifestieren. Die "Beweise" dafür sind Berichts über die ersten Stunden des BPTs auf n-tv.de und zdf.de sowie ein Berichts auf der deutschnationalen Webseite "Deutschlandecho" die u.a. mit Werbung für Zeitschriftenportraits eines "SS-Hauptsturmführers" sowie eines "Nationalen Versands" glänzt. Ich weigere mich, eine solche Postille als Referenz für angeblich verursachte Schäden anzuerkennen und bin gelinde gesagt erschüttert, das angebliche Piraten sich nicht entblöden, ausgerechnet die Berichterstattung des politischen Gegners als vermeintlichen Beweis für meine Missetaten, mit Verlaub, "ausm Arsch zu ziehen".
Da es sich beim Deutschlandecho-Artikel aber im Wesentlichen um eine Wiedergabe des n-tv-Artikels handelt kann auf eine Betrachtung des ersteren an dieser Stelle hier dankenswerterweise verzichtet werden. Sowohl im n-tv als auch im ZDF-Artikel (beide auf (vermutlich der gleichen) dpa-Meldung basierend) kommt der Start des BPT tatsächlich nicht sonderlich gut weg. Dies allerdings wegen der unsäglichen Komplikationen bei der Wahl des Versammlungsleiters (Geheime Abstimmung für jemanden, der vorliest was als nächstes dran ist, noch jemand zu Hause McFly?) und ähnlichen formalen und organisatorischen Dingen. Der Vorfall meines Ausschlusses wird in beiden Artikeln jeweils mit lediglich einem Satz erwähnt und auch da nicht als Ursache der schlechten BPT-Performance, sondern schlechtestenfalls als "Spitze des Eisberges", meinetwegen als "Kulmination der Peinlichkeiten". Keinesfalls ist ersichtlich, wo allein durch mein Handeln der Partei ein schwerer Schaden entstanden sein soll.
Noch am Abend des 20.11 hob die Versammlungsleitung des BPT das gegen mich am Morgen des selben Tages verhängte Hausverbot wieder auf. Angesichts des tatsächlichen Hergangs nur folgerichtig. Offenbar hatte man über die unreflektierte Übernahme der Darstellung des Nicht-Augenzeugen Klaus Schimmelpfennig und des vermeintlichen Opfers des angeblichen "tätlichen Angriffs" hinaus den Vorgang im Gegensatz zum übereilten Hausverbot am Morgen komplett eruiert und kam folgerichtig zu dem Schluß, das das/ein Hausverbot nicht aufrecht erhalten werden kann. Auch die durch den Antragsteller angedrohte Herbeirufung der Polizei fand nicht statt. Die offensichtliche Divergenz zwischen behaupteter Schwere des Vergehens und die tatsächliche Reaktion von Versammlungsleitung und anwesender Parteiführung nach genauerer Evaluierung macht die Wahrnehmungsverschiebung des Antragstellers deutlich.
Ein vermeintlicher "Schaden", soweit er aus negativen Berichten in deutschnationalen Postillen wie dem im Antrag referenzierten "Deutschlandecho" überhaupt herleitbar wäre, ist der Partei in der Berichterstattung über den holprigen Start wenn überhaupt, dann nicht durch die Akkreditierungs-Petitesse am Rande, sondern durch die tatsächlich chaotischen ersten Stunden (verspäteter Beginn, kein Netz, Turbulenzen bei der Wahl der Versammlungsleitung) entstanden. Weiterhin ist selbst dieser Randvorgang nur deswegen überhaupt möglich geworden, weil der Bundesvorstand aus bisher unbekannten Gründen seinen keine zwei Tage alten eigenen Beschluß vom 18.11 nicht durchsetzen konnte oder wollte.
Sollte durch "Bändchengate" tatsächlich der Partei ein wie auch immer gearteter Schaden entstanden sein, so resultiert er jedenfalls nicht allein aus meinem aus heutiger Sicht in der Tat kompetenzüberschreitenden Versuch, den BuVo-Beschluss hilfsweise durch-/umzusetzen, sondern durch sämtliche den Vorgang betreffenden Begleiterscheinungen (16monatige Dauer des gegen Bodo Thiesen laufenden PAVs, Akkreditierung des Bodo Thiesen durch den LV RLP, Nichtzustellung des BuVo-Beschlusses gegenüber Bodo Thiesen weil zu Beginn des BPT der Toner des Druckers alle war usw.).
Ein "Schaden" ist, so man ihn denn unbedingt sehen will, also weder schwer noch durch mich verursacht. Durch die dem Anfangstheater folgenden, richtungsweisenden Beschlüsse auf den Feldern des digitalen Lebens, von Transparenz und Korruptionsbekämpfung, dem Beginn einer "piratigen" Sozialpolitik, umfangreichen Positionen zur Umweltpolitik sowie eines queer- und familienpolitischen Programms, bei dem auch der progressivste Grüne mit den Ohren schlackert und die damit einhergehende positive Berichterstattung ist der vermeintliche Skandal bereits 36h nach Stattfinden nicht mehr als eine irrelevante Randnotiz in den Archiven der relevanten Medien.
Die vermeintlichen Beleidigungen auf diversen Mailinglisten hat der Antragsteller zwar in liebevoller Kleinarbeit zusammengestellt, in seiner Rolle als vermeintliche Mischung aus Robin Hood und Jack Sparrow schießt er aber an seinem Ziel vorbei und weit darüber hinaus. So musste aus dem Antrag auf Bitten des Jochen Schäfer eine an ihn gerichte Äußerung entfernt werden, da dieser sich von davon in keiner Weise beleidigt fühlte. Ebenso hat das vermeintliche Beleidigungsopfer Niclas 'Datenritter' Köser deutlich gemacht, das es diesen PAV-Antrag für übertrieben hält.
Da der Antragsteller aber selbst aus der illustren Fülle vermeintlicher und vorgeblicher Beleidigungen, keinen und erst recht keinen schweren, Schaden für die Partei postuliert, mag dieser Tätigkeitsnachweis vielleicht für eine Bewerbung als Listenmoderator dienen, für eine Entscheidung "PAV ja/nein" ist er aber herzlich uninteressant. Insofern sei mir nachgesehen, das ich nicht en detail auf die, i.d.R. aus dem Zusammenhang gerissenen, überdramatisierten und teilweise grob fehlinterpretierten Zitate eingehe. Bezüglich des rauen Windes, der insbesondere auf der Aktiven-ML aus zahlreichen Tastaturen pfeift, hat der Bundesvorstand bereits die Moderation der Liste beschlossen. Dies ist als generelle Maßnahme auch deutlich geeigneter und nachhaltiger als regelmäßige 14tägige Diskussionen wer denn diese Woche sein PAV an die Backe genagelt bekommt, weil jemandem auf der Aktiven ein Furz quer liegt.
Schluss
Zusammenfassend:
- eine Bewertung der vermeintlichen Beleidigungen kann hier dahingestellt bleiben, da selbst der Antragsteller darin keinen schweren Schaden für die Partei sieht und einen solchen demzufolge nicht nachweist
- für die schlechte Berichterstattung zum ersten Teil der BPT2010.2 ist nicht meine Kompetenzüberschreitung, sondern das gesamte Geschehen zu Beginn des BPT verantwortlich.
- Aus dieser negativen Berichterstattung ist wegen des restlichen, positiven und produktiven Verlaufs des BPT der Partei auch kein schwerer Schaden entstanden.
Die für ein Parteiausschlussverfahren notwendigen Vorraussetzungen sind damit ganz offensichtlich nicht erfüllt.
Der Antrag des Klaus Schimmelpfennig ist daher abzulehnen.
mit piratischem Gruß Mirco da Silva
Nachtrag
Da Klaus Schimmelpfennig offenbar meine Stellungnahme gelesen hat, wurde der Antrag von ihm entsprechend angepasst, so das die angeblichen Beleidigungen nun plötzlich doch einen schweren Schaden für die Partei verursachen, vergleiche hier: http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=2010-12-16_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge&diff=0&oldid=884948. Ich freue mich, das meine Einschätzung seines "Antrags" offenbar seinerseits geteilt wird, bin aber natürlich irritiert, wie ungenügend der Antrag auf das PAV (immerhin die schwerste parteirechtliche Strafe) offenbar vorbereitet wurde.
Der Bundesvorstand als darüber zu befindendes Organ hat mehr Respekt verdient als diese dahingeklierte Sammlung von vermeintlich beleidigenden Zitaten, bei der einfachste "Hinweise" ausreichen um die zu Grunde liegende "Argumentationsstruktur" mehr als ins Wanken zu bringen. Die nun lieblos drangepappte Behauptung, es würde jetzt doch ein Schaden vorliegen, unterstreicht die mangelnde Sorgfalt mit der der Antragsteller dieses scharfe Instrument der innerparteilichen Auseinandersetzung wetzt.
Auffalend auch die nun auftauchende Inkonsistenz der "Begründung", die zunächst behauptet, das (u.a.) die (Zitat) "Vielzahl der übrigen Beleidigungen" einen Verstoß (Zitat) "gegen die Satzung" darstellen würden, während im folgenden Satz behauptet wird "Die Handlungen verstoßen auch gegen die Satzung der Piratenpartei". Ja, wie denn nun. Ich gehe davon aus, das nach der Ergänzung meiner Stellungnahme dieser mittelschwere lapsus lingua durch Herrn Schimmelpfennig zu begradigen versuchen wird.
Ergänzend zum Originalantrag wird nun also vorgeworfen, die vermeintlichen Beleidigungen würden gegen Satzung und Ordnung der Partei verstoßen und ihr einen schweren Schaden zufügen. Angesichts der bisherigen Detailverliebtheit des Antrags ist diese angeflanschte "Argumentation" von beeindruckender intellektueller Schlichtheit. Da die Satzung der Piratenpartei keine impliziten oder expliziten Regelungen zum zwischenmenschlichen Miteinander enthält, ist ein Satzungsverstoß hier selbstverständlich auszuschließen.
Auch geben die diffus referenzierten Grundsätze der Partei keine erwünschten sozialen Verhaltensweisen vor. Im Gegenteil, die (leider nie ratfizierten) Kodizes der Piratenpartei aus den, dem Antragsteller vermutlich unbekannten, Anfangsjahren der Partei "erlauben" eine gewisse Streitlust bzw. sehen sie gerade zu vor, vergleiche etwa http://wiki.piratenpartei.de/Kodex_II#Streitlust. Im Übrigens habe ich mich persönlich bereits im Sommer 2009 zu diesem Kodex bekannt (http://wiki.piratenpartei.de/Diskussion:Kodex_II#kein_contra_mehr). Meine Streitlust dürfte für den Kundigen somit weder überraschend noch neu sein.
Weder die Satzung noch schriftliche oder "ungeschriebene" Grundsätze der Piratenpartei verbieten oder untersagen also eine "deftige" Wortwahl, wie sie, insbesondere auf der Aktiven-Mailingliste zahlreich und oft verwendet wird. Die scherzhafte Bezeichnung "Trollhöhle" kommt ja nicht von ungefähr. Insofern ist bei der Bewertung meiner durch den Antragsteller angegriffenen Äußerungen und den dramatisch überspitzten Interpretationen des Klaus Schimmelpfennig auch der jeweilige Kontext zu beachten. In einer Hafenbar herrscht nun mal ein anderer Umgangston als auf einem Opernball.
Die bloße Behauptung, meine Äußerungen würden nun plötzlich und überraschend einen schweren Schaden verursachen, nachdem der Antrag seit 5.12, fast neun Tagen, im Wesentlichen unverändert vor sich hinschwelte und erst nach meiner Einlassung ergänzt wurde, können für den verständigen Leser nichts anderes sein als der verzweifelte Versuch "zu retten was zu retten ist". In keinem Fall kann diese simple in den Raum geworfene Behauptung einen wie auch immer gearteten Schaden nachweisen. Der Mond ist ja auch nicht plötzlich aus Schimmelkäse, nur weil jemand das fußaufstampfend behauptet.
Nachtrag zum Nachtrag
Unter http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=2010-12-16_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge&diff=0&oldid=884971 ist nachzulesen, das nun auch die Refernz auf die rechtsnationale Web-Postille Deutschlandecho verschwunden ist. Für den PAV-Antrag nur insofern interessant, das es nun nur noch zwei Kopien der gleichen dpa-Meldung sind, die den durch mich angeblich verursachten schweren Schaden belegen sollen, war dieses Rechtsausleger-Blättchen als "Beweis" doch von Anbeginn ungeeignet.
Bemerkenswert ist dabei auch, mit welcher Offenherzigkeit der Antragsteller die virtuellen Hosen runterläßt (http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Diskussion:2010-12-16_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge&diff=0&oldid=884926) und tatsächlich das DeutschlandEcho als Quelle angab, einfach weil es in Google auf Platz 3 stand. Nach den Diskussionen um das Interview in der "Jungen Freiheit" sollten Rechtfertigungen der Form "Ich kannte den Laden nicht" der Vergangenheit angehören.
Das allein auf Grund des Namens keine weiteren "Nachforschungen" nötig waren mag noch einleuchten, angesichts der prominenten Werbung für "Nationale" Versandhäuser und Zeitschriften "für starke deutsche Interessen" sowie bereits der ersten Kommentare (sinngemäß: "Piraten sind die Interessen der deutschen Nation doch egal") vermag diese Ausflucht in die Nichtkenntnis der Publikation lediglich als billige Schutzbehauptung herhalten.
Insofern trifft auch hier der Vorwurf zu, das dieser Versuch eines PAV-Antrags trotz aller ins Detail gesteckten Energie in den entscheiden Punkten schlicht und einfach fehl geht.
Ich bin gespannt, welche weiteren Änderungen nach meinen entsprechenden Erwiderungen noch vorgenommen werden.
Vermutlich wäre es für den Antragsteller einfacher schlicht meine Argumentation zu übernehmen.
Der Antrag ist selbstverständlich weiterhin abzulehnen
inkorrupt 20:27, 14. Dez. 2010 (CET)