Benutzer:BuMa/Bezirkswahlen 2014
Diese Seite erklärt ein wenig die Grundlagen des Systems der Wahlen zu den Hamburger Bezirksversammlungen 2014, und wie wir uns als Piraten aufstellen sollten.
Eine Präsentation zum zugehörigen Workshop findet sich hier: Datei:Bezirkswahlfoo.pdf
Inhaltsverzeichnis
Zeitmanagement
Die Wahlen finden zeitgleich mit der Europawahl am 25. Mai 2014 statt. Die Unterlagen für die Kandidaturen müssen spätestens 66 Tage vorher vollständig eingereicht werden, also Mitte März.
Um im Zweifelsfall eine weitere Aufstellungsversammlung für eine Bezirksliste durchführen zu können, falls es beim ersten Versuch zu Fehlern kommt, sollten die Versammlungen spätestens im Januar stattfinden. Zu beachten ist, dass auch die Aufstellung der Europawahlliste vom Bund für den Januar angedacht ist, und dieser Termin bei der Planung freigehalten werden sollte.
Erlaubt sind Aufstellungsversammlungen ab dem 30. Juni 2013. Es bietet sich also an, direkt nach der Bundestagswahl schnellstmöglich mit den Versammlungen anzufangen.
Theoretisch könnte jeder Bezirk alle Wahlkreise und die Bezirksliste an einem Termin wählen. Praktisch wird das dann zumindest in den mitgliederstärkeren Bezirken eine relativ langwierige Aktion, bei der permanent ein Großteil der Anwesenden nichts zu tun hat. Außerdem bekommt man vielleicht noch ein paar zusätzliche Mitglieder an den Start, wenn die Aufstellungsversammlung eher vor Ort stattfindet. In jedem Mini-Wahlkreis einzeln zu wählen, erzeugt aber einen hohen Organisationsaufwand. Der Mittelweg, jeweils etwa drei Wahlkreise an einem Termin zusammen aufstellen zu lassen, erscheint dagegen praktikabel. Es ist zu erwarten, dass einige Wahlkreise nicht beschlussfähig sein werden. Das ist zu berücksichtigen.
Die Reihenfolge sollte möglichst so aussehen:
- Wahlkreise mit eher geringer Dichte aktiver Mitglieder. Pro Veranstaltung möglichst mindestens ein sicher beschlussfähiger Wahlkreis.
- Bezirksliste. Zum selben Termin nochmal versuchen, mangels Beteiligung geplatzte Wahlkreise nachzuholen.
- Ein bis zwei Wahlkreise, die garantiert beschlussfähig sind, auch als "Auffänger" für andere Kandidaten.
Unterstützerunterschriften müssen von uns nicht gesammelt werden.
Wahlsystem
Jeder Bezirk muss eine Bezirksliste aufstellen, und kann in jedem der jeweils 7—9 Wahlkreise des Bezirks Wahlkreislisten aufstellen. (Ja, das bedeutet, wir benötigen Kandidaten für bis zu 61 Kandidatenlisten!) Selbstverständlich darf jeder in einem Wahlkreis und auf seiner Bezirksliste kandidieren, aber nicht auf mehreren Listen derselben Ebene.
Wahlberechtigt (passiv und aktiv) sind die EU-Bürger mit Erstwohnsitz in Hamburg. Wählen dürfen neuerdings schon 16-jährige, um zu kandidieren muss man 18 sein.
Informationen über die einzelnen Wahlkreise:
- Einteilung der Bezirke in Wahlkreise und die jeweilige Sitzzahl
- Straßenverzeichnisse als XLS-Dateien
- Hamburgkarte mit allen Bezirkswahlkreisen
Stimmzettelreihenfolge
Die Reihenfolge der Parteien im Stimmzettelheft ergibt sich aus der Anzahl der Wahlkreiskandidaten. Auch die Reihenfolge bei den Bezirkslisten richtet sich nach der Summe der Wahlkreiskandidaten!
Daher ist es wichtig, möglichst viele aufzustellen, um nicht noch hinter irgendwelchen Splitterparteien zu landen. Unsere Chancen auf Direktmandate sind eh gering, also können und sollten dort im Zweifelsfall alle kandidieren, die die Gelegenheit nicht nutzen um uns irgendwo zu blamieren. Auch parteilose Sympatisanten können auf die Listen gewählt werden.
Wahlkreislisten
Die Wahlkreise entsenden jeweils 3–5 Direktkandidaten in die Bezirksversammlung (Mehrmandatewahlkreise). Jede Partei kann in jedem Wahlkreis maximal doppelt so viele Kandidaten aufstellen, wie der Wahlkreis Mandatsträger entsendet (also 6–10). Der Wähler kann bis zu 5 Kreuze auf Kandidaten verteilen oder aufsummieren. Um ein Direktmandat zu bekommen, bräuchten wir in einem 5er-Wahlkreis ca. 10% der Stimmen, in kleineren Wahlkreisen entsprechend mehr. Sollten wir das irgendwo schaffen, bekommt derjenige mit den meisten Kreuzen das Mandat. (Aller Wahrscheinlichkeit nach wäre das wohl der, der ganz oben auf der Liste steht.)
- Wahlberechtigt sind jeweils nur die wahlberechtigten Parteimitglieder, die direkt im Wahlkreis wohnen. Es werden mindestens 3 benötigt, um eine geheime Wahl abzuhalten. Erscheinen weniger als 3 wahlberechtigte Piraten, ist die Versammlung gescheitert und muss wiederholt werden. (Oder auf den Wahlkreis wird verzichtet.) Am besten also im Vorhinein bei der Terminwahl koordinieren.
- Kandidieren können alle wahlberechtigten Einwohner des Bezirks in einem beliebigen Wahlkreis.
Was die Verteilung möglicher Kandidaten auf die Wahlkreise angeht, sollte man folgende, einander widersprechende Prinzipien gegeneinander abwägen:
- Jeder kandidiert dort, wo er zu Hause ist. – Dort ist er schließlich auch selber wahlberechtigt und vermutlich am besten bekannt.
- Möglichst alle Wahlkreise besetzen. – Wenn wir in einem Stimmzettelheft nicht auftauchen, führt das u.U. zu Irritationen beim Wähler oder wird uns als Desinteresse an seinem Stadtteil ausgelegt.
- Möglichst mehrere Kandidaten pro Wahlkreis. – Das Wahlrecht zielt darauf ab, dass der Wähler auch innerhalb einer Partei zwischen einzelnen Kandidaten wählen kann. Das sollten wir ihm ermöglichen. Außerdem stehen wir mit mehr Kandidaten weiter vorn im Stimmzettelheft.
Letztendlich kann jeder selber entscheiden, in welchem Wahlkreis er gerne kandidieren möchte, vorausgesetzt er wird von den dortigen Mitgliedern gewählt. Vielleicht möchte der eine oder andere Bezirk aber im Vorweg über solche taktischen Überlegungen sprechen. Was auch immer dabei heraus kommt, es ist wichtig, in der Summe möglichst viele Kandidaten in den Wahlkreisen aufzustellen. Wer in seinem eigenen Wahlkreis nicht kandidieren kann, weil z.B. keine 3 Leute zusammen kommen, oder weil in einem 3er-Wahlkreis mehr als 6 Kandidaten zur Verfügung stehen, sollte auf jeden Fall in einem anderen Wahlkreis kandidieren.
Bezirkslisten
Die Bezirkslisten entscheiden über die Sitzverteilung in der Bezirksversammlung, und sind damit die "wichtigere" Stimme. Außerdem werden wir vermutlich sehr wenig bis gar keine Direktmandate erhalten, so dass alle unsere Sitze über die Bezirkslisten besetzt werden. Die Wähler haben jeder 5 Stimmen, die sie beliebig verteilen können. Im Gegensatz zu den Wahlkreisstimmen, können sie auch die Liste als ganzes wählen, und damit die von der Partei vorgegebene Reihenfolge unterstützen.
Bei der Aufstellung sollten daher folgende Prinzipien beachtet werden:
- Auf die Reihenfolge der Parteien im Stimmzettelheft hat die Länge der Liste keinen Einfluss. Dort zählen nur die Wahlkreiskandidaten. "Füllkandidaten" sind hier also nicht notwendig.
- Auch wenn es bei den am Anfang der Liste platzierten Kandidaten wahrscheinlicher ist, kann jeder auf der Liste mit Hilfe der Personenstimmen die vorhergehenden Kandidaten überholen und in die Bezirksversammlung einziehen. Daher sollten
- nur Leute kandidieren, die wirklich in der Bezirkspolitik arbeiten wollen.
- die Teilnehmer der Versammlung nur solche Leute wählen, die man bedenkenlos in die Bezirksversammlung schicken möchte.
- Allzu kurze Listen wirken allerdings u.U. auch etwas merkwürdig auf den Wähler. Außerdem hat man in Berlin gesehen, wie schnell eine Liste erschöpft sein kann, wenn ein unerwarteter Boost in der Wählergunst kommt.
Die 3%-Hürde wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. Als Richtlinie kann man also in etwa davon ausgehen, dass wir in jedem Bezirk einen Sitz relativ sicher haben werden (benötigt etwa 1%). Ab 3% gibt es dann ungefähr einen zweiten, ab 5% einen dritten und damit Fraktionsstärke. Weitere Sitze dann ungefähr für jede 2% mehr.
Wahlverfahren
Grundsätzlich regeln die Bezirksverbände ihre Aufstellungsversammlungen und damit auch das Wahlverfahren selbst. Die Wahlordnung aus Abschnitt B der Landessatzung (Instant-Runoff-Verfahren) ist für die Bezirke nicht verpflichtend. Z.Zt. sieht es aber in unsere Bezirken so aus:
- In Bezirken ohne Bezirksverband beruft der LV zur Aufstellung Gebietsversammlungen ein. Deshalb gilt dort die Landeswahlordnung.
- Einige Bezirke beziehen sich in ihrer Bezirkssatzung explizit auf die Wahlordnung der Landessatzung. Das ist legitim und eindeutig.
- Andere Bezirke haben etwas in der Satzung stehen wie "die Kandidatenaufstellung für Wahlen erfolgt nach den Vorgaben der Landessatzung." Auch das bezieht die Landeswahlordnung mit ein und kann sie nicht auf GO-Ebene durch etwas anderes ersetzen! Bezirksverbände, denen das Instant-Runoff-System aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt, und deren Satzung einen entsprechenden Passus enthält, sollten also ihre Satzung rechtzeitig ändern.
Erste Vorbereitungen
Vorerst steht der Bundestagswahlkampf an, und da sollten wir uns nicht zusätzlichen Stress mit irgendwelchen Aufstellungsversammlungen etc. machen. Es wäre aber wünschenswert, wenn sich pro Bezirk bereits eine Person – vorzugsweise von Amts wegen mit Zugriff auf die Mitgliederdaten ausgestattet – den Hut aufsetzen würde, und folgende vorbereitende Überlegungen anstellt:
- In welchen Wahlkreisen bekommen wir alleine aus dem Kreis der Aktiven in jedem Fall 3 Wahlberechtigte auf die Versammlung?
- In welchen Wahlkreisen sieht es eher dünn aus, und muss darauf gehofft werden, dass irgendwelche passiven Mitglieder auftauchen?
- Gibt es Wahlkreise, in denen wir so dünn an Mitgliedern sind, dass ein Zusammenkommen von dreien sowieso unwahrscheinlich ist?
- Welche Wahlkreise bieten sich an, auf einer gemeinsamen Versammlung aufzustellen?
- In welcher zeitlichen Reihenfolge möchten wir diese Versammlungen stattfinden lassen?
Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen sind für die Kommunikation mit dem Wahlleiter zuständig. Ihre Aufgabe ist es, dass alle Formulare vollständig und mit allen notwendigen Unterschriften versehen rechtzeitig beim Bezirksamt landen. Die heißen übrigens so, weil man ihnen vertrauen können sollte. Irgendwelche Gelegenheitsmitglieder, die man noch nie vorher gesehen hat, sind daher genauso ungeeignet wie Leute, die zwar "total nett" sind, aber leicht verwirrt/schusselig/verplant/whatever. U.U. kann es sinnvoll sein, wenn der Vorstand einfach zwei vertrauenswürdige Leute festlegt, statt die Personen von der Versammlung wählen zu lassen.
Da alle Unterlagen aus den Wahlkreisen jeweils zum selben Bezirkswahlamt müssen, ist es absolut sinnvoll, pro Bezirk nur zwei Vertrauenspersonen zu bestimmen, die sich um die Bezirks- und alle Wahlkreislisten kümmern.
Das Amt der Vertrauensperson sollte allerdings nicht mit den Zeugen für die eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung verwechselt werden. Diese müssen zwingend (stimmberechtigte) Teilnehmer der Versammlung sein, also in jedem Wahlkreis unterschiedlich.
Es ist dringend anzuraten, auf den Versammlungen einen Rechner mit Drucker vor Ort zu haben, damit man die Formulare sofort ausdrucken und unterschreiben lassen kann. Ansonsten lauft ihr ewig den Unterschriften hinterher, insbesondere in dünn besetzten Wahlkreisen, wo unbekannte Leute kandidieren und eidesstattlich versichern.