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Beitragsminderung

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Beitragsminderung

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 21. Januar 2010 wird das Beitragsminderungsprocedere vereinheitlicht. Beitragsminderung erhält wer in eine der im unten verlinkten Formular vorhandenen Kategorien fällt. Wer in diese Kategorien fällt, sollte sich dennoch fragen, ob er nicht doch in der Lage ist den Beitrag voll zu entrichten. Wer eine Beitragsminderung wünscht, füllt das unten verlinkte Formular aus und sendet es an seinen Landesvorstand.

Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen, d.h. mit handschriftlicher Unterschrift als Brief, Fax oder eingescant als Mail. (Weiteres bestimmt der zuständige LV).

Der Landesvorstand beschließt über die Plausibilität des Antrags. Bei erfolgreichem Beschluss kann die Beitragsminderung unter Vorbehalt der satzungsgemäß notwendigen Zustimmung des Bundesvorstands gewährt werden. Der LV sendet zu diesem Zweck den Antrag mit Beschlussvermerk an die Bundesgeschäftsstelle.

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