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BY:LV/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Bayerischen Vorstands, beschlossen am 18.09.2011

Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Stefan Körner, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Bundesverband und den anderen Landesverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Landesverband nach außen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen.
  2. Martin Krauß, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er wirkt mit bei der Bündnisarbeit des Landesverbandes und der Entwicklung der politischen Inhalte. Ihm obliegt die Pflege der Beziehungen mit den Bezirksverbänden.
  3. Dominique Schramm, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im gesamten LV in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Untergliederungen und zum Bundesverband.
  4. Aleks Lessmann, Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie weiterführende Verbands- und Bündnisarbeit. Soweit möglich unterstützt er auch andere Verbände bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf.
  5. Franz Rauchfuss, Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Landesgeschäftsstelle und das Dokumentationswesen.
  6. Mark Huger, Beisitzer: Er ist zuständig für die IT des LV Bayern und Unterstützung der übrigen Vorstandsmitglieder in organisatorischen und technischen Belangen.
  7. Haide Friedrich Salgado, Beisitzerin: Ihr obliegt die Förderung und das Vorantreiben des Wahlprogramms für die bayerische Landtagwahl 2013. Außerdem ist sie zuständig für die Innerparteiliche Transparenz und die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Termine und Protokolle.

§3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden.
  5. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 250,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 500,00 benötigt er die vorherige Zustimmung des Landesvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, seines Stellvertreters.
  6. Über Rechtsgeschäfte ab einem Wert, der über den Betrag von € 500,00 hinausgeht, ist ein Beschluss des Landesvorstands erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder selbstständig verfügen.
  7. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär aktenkundig zu machen. Auf Wunsch wird jedem Mitglied des Landesverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands gewährt.
  8. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
    1. jedem Bürger oder Bewohner des Freistaats Bayern
    2. jedem Mitglied des Landesverbandes Bayern,
    3. dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland
    4. den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
    5. den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie der Jungen Piraten Bayern,
    6. den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen.
  2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail auf der Koordinationsliste für Belange auf Landesverbandsebene einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.
  3. Regelmäßige Vorstandssitzungen sind beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  5. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbehandelte Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden.
  6. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche im Wiki veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§4a Präsenzsitzungen

  1. Durch Beschluss des Vorstandes kann eine persönliche Präsenz-Vorstandssitzung einberufen werden. Sie entspricht § 9a Abs. 4 der Satzung des Landesverbandes Bayern. Zu dieser wird mit einer Frist von 14 Kalendertagen per E-Mail auf der Mailingliste des Vorstandes sowie auf der Koordinationsliste für Belange auf Landesverbandsebene eingeladen.
  2. Des weiteren gelten die Absätze des §3 und §4 entsprechend.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.
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