BY:Volksbegehren Studiengebühren

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Rundlogo mit Rautenhintergrund (Bayern).svg
Volksbegehren-Studiengebühren

Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern

Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland strebt einen Volksentscheid an, der die Studiengebühren für Studenten bayerischer Universitäten und Hochschulen abschaffen will. Dazu müssen aber in einem vorgeschalteten Volksbegehren zunächst erst einmal 25.000 Unterschriften von bayr. Wahlberechtigten gesammelt werden.

Text des Volksbegehrens

Der Text des Volksbegehrens lautet:

Volksbegehren "Gegen Studierengebühren in Bayern"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

§ 1
Bayerisches Hochschulgesetz
Das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 102), wird wie folgt geändert:

Art. 71 wird neu gefasst: Die Hochschulen erheben von den Studierenden keine Studienbeiträge oder Verwaltungsgebühren.

§ 2
Dieses Gesetz tritt am .......... in Kraft.

Begründung:

Studiengebühren senken die Bereitschaft junger Menschen, ein Studium aufzunehmen, und gehören deswegen abgeschafft. Eine Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) aus dem Jahr 2006 kam zu dem Ergebnis, dass allein im Abiturjahrgang 2006 bis zu 18.000 junge Menschen aufgrund von Studiengebühren kein Hochschulstudium aufgenommen haben. Besonders betroffen waren Frauen und Abiturienten aus hochschulfernen Elternhäusern. Diese Abhängigkeit von der finanziellen Situation ein Studium aufzunehmen lehnen wir strikt ab.

Im Dezember 2010 gelangte ein Brief des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Wolfgang Heubisch an die Öffentlichkeit, in dem er die Leitungsgremien der bayerischen Hochschulen aufforderte, noch nicht verbrauchte Restmittel aus eingenommenen Studienbeiträgen möglichst zeitnah auszugeben. Um die politische Unterstützung für Studienbeiträge nicht zu gefährden, wollte er vermeiden, im Jahr 2011 von einem großen Berg angehäufter, nicht ausgegebener Studienbeiträge berichten zu müssen. Diese Aussage von Dr. Wolfgang Heubisch belegt die Tatsache, dass bayerische Universitäten zum Teil nicht wissen, wie sie die Studiengebühren für den Zweck zur "Verbesserung der Lehre" einsetzen können.

Verantwortliche für das Volksbegehren

Unterschriftensammlung

Als erster Schritt müssen mindetsens 25.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Bayern gesammelt werden, damit das Volksbegehren gestartet werden kann.

Die Unterschriftenliste gibt es unter http://volksbegehren-studiengebuehren.de/unterschreiben. Bitte druckt das Formular aus und sammelt fleißig Unterschriften!
Dort gibt es auch vorgefertigte Formulare je nach Landkreis und auch Formulare für deine Gemeinde über eine Postleitzahl-Suche.

Unbedingt beachten:

  • Das Formular enthält 5 Zeilen für Unterschriften und jede Zeile muss jeweils komplett und leserlich ausgefüllt werden. Dabei müssen alle Unterschriften von in Bayern wahlberechtigten Bürgern, die in der selben Gemeinde wohnen geleistet werden!!!
  • Das Formular muss auf EINEM Blatt Papier (DIN A4 oder größer) ausgedruckt werden. Ein Zusammenheften von zwei einseitig bedruckten Seiten ist nicht zulässig.
  • Beim Ausdrucken unbedingt eine Anpassung der Größe an das Papierformat ausschalten. Ansonsten werden eventuell die gesetzlich geforderten Mindestbreiten unterschritten und die Unterschriften ungültig!

Die Gemeinde muss diese Unterschriften später bestätigen (daher "komplett und leserlich"!) und kann das nur für die Bürger in ihrer Gemeinde tun. Unterschriften von Bürgern aus anderen Gemeinden würden dann hinfällig werden und nicht zählen. Genauso darf die Spalte "Bemerkungen" nicht ausgefüllt werden, da die von der Gemeinde bei der Bestätigung der Unterschriften verwendet wird!

Vollständig ausgefüllte Formulare oder wenn ihr keine weiteren Unterschriften schafft, kann man bei den Verantwortlichen abgeben oder an die folgende Adresse schicken:

Aktionsbündnis Volksbegehren Studiengebühren
Postfach 1112
92301 Neumarkt
Tel: 09181/883411

aktueller Stand der Unterschriftensammlung

Es werden mindestens 25000 bestätigte Unterschriften für den nächsten Schritt beim Volksbegehren Gegen Studiengebühren in Bayern benötigt!
Bei wem (der Verantwortlichen) sind aktuell wie viele unterschriebene Formulare gelagert/gesammelt?
  • Aktionsbündnis Volksbegehren Studiengebühren: 9460 Stand: 18.11.2011
  • Piraten_Muc: ' Stand: ?.??.
Es werden mindestens 25000 bestätigte Unterschriften für den nächsten Schritt beim Volksbegehren Gegen Studiengebühren in Bayern benötigt! (zuletzt aktualisiert am 08.11.2011)
37.84 %
9460 von 25000 Unterschriften gesammelt


Warum Unterschriftensammlung?

Dem Volksentscheid sind in Bayern sehr große Hürden gestellt, so dass es schwierig ist, wenn "das Volk" ein Gesetz verabschieden will. Das gesamte Procedere ist in insgesamt 3 Phasen gegliedert:

1. ANTRAG ZUM VOLKSBEGEHREN:

Hier müssen insgesamt 25.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern gesammelt werden.
Diese müssen jeweils von der Gemeinde bestätigt werden, dass der/die Bürger auf dem Formular auch wahlberechtigt sind. Deshalb müssen die Unterschriften auch unbedingt alle aus der gleichen Gemeinde stammen. Unterschriften auf einem Formular einer anderen Gemeinde sind ungültig und können nicht gezählt werden.
Die gesammelten & bestätigten Unterschriften müssen dann geordnet nach Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeinde beim Innenministerium abgegeben werden. Wenn alle Bedingung eingehalten sind und das Innenministerium sein OK gibt, kommt es zum Volksbegehren.

2. VOLKSBEGEHREN:

Die Staatsregierung legt einen Zeitraum von 2 Kalenderwochen fest, in denen die Bürger auf ihrer jeweiligen Gemeinde sich in Unterschriftenlisten eintragen können/müssen. Diese Zeitspanne wird gerne auch mal in die Ferienzeit gelegt.
Insgesamt müssen mindestens 10% der Wahlberechtigten, in Bayern etwa 950.000 Bürger, ihre Unterschrift leisten.
Wurden die 10% erreicht, wird der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Lehnt dieser das Gesetz ab, kommt es innerhalb von 3 Monaten zum Volksentscheid.

3. VOLKSENTSCHEID:

Beim Volksentscheid sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, an einem Sonntag über den beantragten Text der Gesetzesänderung im Wahllokal abzustimmen. Der Landtag kann dazu einen Gegenentwurf zur Abstimmung vorlegen.
Alle Anträge kann der Wähler mit "Ja" oder "Nein" ankreuzen. Für eine Gesetzesänderung benötigt man die einfache Mehrheit. Gibt es einen (oder mehrere) Gegenentwürfe, muss/kann der Wähler zusätzlich auf dem Wahlzettel im Rahmen einer Stichwahl angeben, welchen Gesetzentwurf er bevorzugt.
Eine Gesetzesänderung tritt in Kraft, wenn die einfache Mehrheit erreicht wurde und der Gesetzesentwurf die Mehrheit der Stimmen bei der Stichwahl erreicht.

Das Procedere des Volksbegehrens/Volksentscheids ist auch sehr gut in der Wikipedia beschrieben.

Webseite & Werbematerial

Webseite

Ausführlicher Details gibt die Webseite zum Projekt unter
http://www.Volksbegehren-Studiengebuehren.de!
Auch für die Webseite werden noch Webdesigner/Texter und Lektoren gesucht. Interessierte melden sich bitte bei Stefan 'sekor' Körner

Werbematerial

Es ist angedacht, Flyer und Plakate zum Volksbegehren anzufertigen. Dazu werden im Moment noch gesucht:

  • Texte für Flyer & Plakate
  • Designs für Flyer & Plakate


Facebook , Twitter & Co.

Um die gesamte Betreuung der Sozialen Netzwerke kümmert sich Markus Heinze. Wenn es Fragen/Vorschläge/Kritik gibt, bitte an ihn wenden. Wer bei einem oder mehreren Netzwerken mithelfen will, soll sich bitte ebenfalls mit Markus in Verbindung setzen.

Gerade für YouTube sind wir auf der Suche nach Videos, in denen ihr oder eure Freunde erklären, wie die Studiengebühren sie einschränken oder warum die Studiengebühren abgeschafft werden sollten. Oder wenn ihr eine Animation zum Thema erstellt habt, dann lasst sie uns zukommen. Dann laden wir sie direkt in den Kanal hoch und binden sie eventuell auch auf der Webseite ein...

Das ist eure Chance, auch von außerhalb Bayerns mitzuhelfen, zB wenn ihr keine Unterschriften sammeln könnt. Wir freuen uns auf eure Beiträge!

Spenden

Zur Unterstützung für die Organisation und Werbematerialien müssen wir mehr als nur den ein oder anderen Euro in die Hand nehmen. Ihr könnt uns daher auch über Spenden unterstützen.

Kontoinhaber: Piratenpartei Bayern
Kontonummer: 22451447
Bankleitzahl: 70250150
Bank: Kreissparkasse München-Starnberg
Verwendungszweck: Volksbegehren Studiengebühren
IBAN: DE77702501500022451447
BIC: BYLADEM1KMS

Vielen Dank :)

Organisatorisches

Die Organisation/Koordination zur Unterschriftensammlung wird zum Großteil auf der Mailingliste IG freie Bildung des LV Bayerns organisiert.

Presse

Meldungen der Presse zum Volksbegehren, werden im Pressespiegel gesammelt.