BY:Positionspapiere/POS-082

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Transparenz und Lobbyismus

Informationsfreiheit in Bayern

Die Piraten in Bayern fordern ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Dieses Transparenzgesetz muss auf jeden Fall sicherstellen, dass es in Bayern eine zentrale Anlaufstelle für Behördliche Informationen vorhanden ist, in dem auch die Veröffentlichungspflichtigen Dokumente der Bezirke und der Kommunen gefunden werden können.

Alle Informationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen in dokumentierten und freien, strukturierten und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden und müssen lizenzkostenfrei wiederverwendet werden können.

Das Transparenzgesetz darf keine Bereichsausnahmen für ganze Ministerien, Stellen, Verwaltung beinhalten sondern stets nur dann eine Veröffentlichung ausschließen, wenn diese durch eine Abwägung der Rechtsgüter begründet wird. Generell müssen die Verträge des Landes, seiner Ministerien und juristische Personen, die zur Aufgaben der Öffentlichen Daseinsvorsorge übernehmen, veröffentlicht werden, wenn die Vertragsgenstände aller Verträge in einem Kalenderjahr mit diesem Vertragspartner 100 000 € übersteigt. Diese Summe kann für kleine Kommunen angemessen abgesenkt werden.

Darüber hinaus wird im Freistaat Bayern ein Informationsfreiheitsbauftrater analog zum Datenschutzbeauftragten geschaffen, der Hinweise zu Verstößen nachgeht sowie die Institutionen, die zur Informationsfreiheit verpflichtet sind berät. Für vorsätzlichen Verstößen gegen das Informationsfreiheitsgesetz sind angemessene Ordnungsstrafen vorzusehen.

Lobbyistenregister

Die Piraten fordern für den Landtag in Bayern ein öffentliches Lobbyistenregister. Dort können sich alle Lobbyisten und Lobbyistenvereinigungen registrieren. Dabei sind folgende Daten anzugeben:

  • Name, Hauptsitz, Anschrift
  • Anschrift der Vertretung am Sitz des Landtages
  • Weitere Kontaktdaten (Mail, Telefon etc)
  • Foto der Vertretungsberechtigten Personen im Parlamentarischen Betrieb
  • Ziele der Vereinigung
  • Sonstige Informationen (Beschäftigte, Umsätze, Mitgliederzahl, etc)
  • Referenzliste der bisherigen Auftraggeber

Des weiteren müssen alle Lobbyisten(vereinigungen) unterschreiben, sich einen Verhaltenskodex zu halten, der vom Parlament in öffentlicher Sitzung verabschiedet wird. Verstöße gegen diesen Codex kann die Streichung aus die Lobbyregister in drastsichen Verstößen auch Ordnungsgelder/Geldstrafen nach sich ziehen. Experten können in Ausschüssen nur dann Stellung nehmen oder Angehört werden, wenn sie im von einer Lobbyvereinigung oder eine Fraktion vorgeschlagen werden. Hausausweise werden nur an registrierte Lobbyisten vergeben. Mindestanforderungen des Parlamentes, die beschlossen werden müssen:

  • Definition Aufgabe des Lobbyist und Verhältnis zum PArlament
  • Transparenzverpflichtung
  • Verpflichtung zu fairem Wettbewerb, Minderheitenschutz
  • Verzicht auf Ämter und Mandate zur Interessenvertretung
  • Unterzeichnung der UNCAC durch das Parlament

Leihbeamtenregelung

Es ist derzeit nicht ungewöhnlich, dass in Ministerien externe Mitarbeiter sitzen, die direkt an Direktiven, Gesetzesentwürfen und ähnlichem Mitarbeiten. Wir sind der festen überzeugung, dass diese sogenannte Leihbeamten, also Beschäftigte in Ministerien, die außerhalb des öffentlichen Dienstes oder parlamentarisch nahen Behörden angestellt sind in der Exekutive nicht angemessen sind.

Transparenz durch die Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung

Die Piraten streben an, durch Landesgesetzgebung die Gemeinderäte, Kreis- und Bezirkstage transparenter zu gestalten. Hierzu wollen wir die Gesetze ändern, so das es in Zukunft klare Gesetzliche Richtlinien existieren, wann Sitzungen der Gemeinde- und Stadträte nicht öffentlich sein dürfen. Verstöße gegen diese Richtlinien sollten von einer Aufsichtsbehörde oder Gericht Sanktionen nach sich ziehen können und den politischen Vertretern in den Gremien ist ein Klagerecht einzuräumen. Darüber sollte es eine klare rechtliche Vorgabe zu geben, Sitzungen zumindest im Audioformat aufzuzeichnen. Die Sitzungsunterlagen sowie die Aufzeichnungen sind für Öffentliche Sitzungen zeitnah im Transparenzregister zu Veröffentlichen. Bei nicht öffentlichen Sitzungen sind sie dann zu veröffentlichen, wenn der Grund für die Nichtöffentlichkeit entfallen ist.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP042 angenommen.