BY:Positionspapiere/POS-052

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Doppik vs. Kameralistik A

Antrag

Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Bayern verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während einige Kommunen, Bundesländer und der Großteil der EU bereits die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik in ganz Bayern umzusetzen.

Begründung

http://www.fw-bayern.de/uploads/media/doppik-kameralistik.pdf

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P54 angenommen (Protokoll).