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Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

Einschnitte in die Finanzierung

Ein Vergleich mit anderen weltweit agierenden öffentlich-rechtlichen Anstalten zeigt, dass die Gebühren um 30 Prozent gekürzt werden können. Spätere Anpassungen der Gebühren sollen lediglich dem Erhalt der Qualität dienen. Eine mittelfristig geplante Kürzung der Gebühren ist ohne Kündigungen durchführbar. Ein angekündigter Kapitalentzug würde bisher ungenutzte Rationalisierungsschritte erzwingen und weiteren, notwendigen Reformwillen innerhalb des ÖRR wecken.

Weiterhin soll auf Werbeeinnahmen, Sponsoring und Product Placement vollständig verzichtet werden. Die Werbeeinnahmen haben keinen wesentlichen Anteil an der Finanzierung. Die Sender könnten das Programm ohne Rücksicht auf mögliche Interessenskonflikte gestalten. Die Nutzer wären für werbefreie Sendungen dankbar.

Hohe Einnahmen sind weder Voraussetzung noch die Garantie für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung. Eine Senkung der Kosten des ÖRR würde aber die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.

Inhaltliche Kreativität statt Quote

Die Qualität des Programms darf nicht von der Quote abgeleitet werden. Ein gutes Programm wagt neue Ansätze und bietet kreative Inhalte jenseits des etablierten Weges, beispielsweise durch die Erschließung der Internet-Community als Quelle neuer Inhalte. Statt teurer Übertragungsrechte sollen die Gebühren der Nutzer in guten Journalismus fließen. Erstrebenswert sind die gleichberechtigten Säulen Nachrichten, Regionales, Bildung, Kultur sowie Unterhaltung.

Internet

Digitaltechnik erweiterte die Möglichkeiten der Sender. Das Internet bietet weitere Chancen. Als Transportkanal für Sendungen, als Zugangsmöglichkeit zu ewigen Mediatheken. Durch Gebühren bezahlte Inhalte dürfen nicht der Gemeinschaft entzogen werden. Wo immer das möglich ist sollen eigene Inhalte unter freie Lizenzen gestellt und dem Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

Zusammensetzung und Aufgabe der Kontrollorgane

Ein Rundfunkrat kontrolliert Anstalten des ÖRR. Jeder Rundfunkrat besteht aus entsendeten Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. Es gibt derzeit kein Mitglied welches explizit die Interessen der Bürger vertritt. Hier fehlen Vertreter der Zivilgesellschaft.

Daraus ergibt sich die Forderung, die Nutzer des ÖRR auch an der Kontrolle und an der Steuerung zu beteiligen. Das Ziel dabei ist nicht die Erhöhung der Einschaltquoten. Die Rückmeldungen der Nutzer sollen statt dessen aufzeigen was der gewünschte Umfang einer Grundversorgung ist, wo Lücken klaffen und wo Überfluss herrscht. Ein jährlicher Bericht darüber bildet dann die Grundlage eines öffentlichen Aufgabenkatalogs für den ÖRR.

Ein repräsentativer Rundfunkrat wird weiterhin benötigt. Die Zusammensetzung der Mitglieder soll jedoch die reale, inhomogne Gesellschaftstruktur abbilden. Eine Gegenüberstelung des Aufgabenkatalogs des ÖRR und der Tätigkeitsberichte der Mitglieder ermöglicht eine jährliche Leistungsbeurteilung. Mit diesen Informationen versorgt, sollen interessierte Nutzer das Gremium beurteilen dürfen.

Ziel ist ein demokratisch gesteuerter ÖRR: Der Nutzer sagt was er gerne hätte. Der ÖRR gleicht Angebot und Nachfrage aus. Der Rundfunkrat überwacht den ÖRR. Der Nutzer überwacht den Rundfunkrat.

Die Piraten in Bayern setzten sich dafür ein, dass die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender in Zukunft keine aktiven Parteipolitiker oder Funktionäre sitzen. Es soll vermieden werden, dass Personen von Parteien oder Regierungen entsandt werden, die die Öffentlichkeitsarbeit der Organisation mitbestimmen. Das beinhaltet vor allem aber nicht ausschließlich: Pressesprecher, Angestellte in der Öffentlichkeitsarbeit, Abteilungsleiter für Kommunikation oder politische Strategie, Minister, Landtagsabgeordnete oder Amtsträger in Parteien oder entsendenden Vereinen/Organisationen ab Landesebene.

Durch diese Regelung wird ein Mindestmaß an Unabhängigkeit des Rundfunkrates von direkten PR-Strategischen Entscheidungen der entsendenden Organisationen sichergestellt.

Privatrundfunkliche Grundversorgung

Die Piraten in Bayern lehnen das Finanzieren des Privaten Rundfunks durch die Staatsregierung ab. Die (Teil)Finanzierung von Sender wie "Touring TV" oder "Oberfranken TV" widerspricht klar unserem Grundsatzprogramm.

Stattdessen streben sie eine Grundversorgung durch die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten an. Entsprechende Fördermittel sind Ersatzlos zu streichen.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P91, P92, P93 und P95 angenommen (Protokoll) und auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching mit PP040 und PP041 ergänzt.