BY:München/Kreisverband/Positionspapier/Fahrgasterhebungen

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Veröffentlichung von Fahrgasterhebungen

Die LH München wird aufgefordert, die Münchner Verkehrsgesellschaft MVG anzuweisen, die bei Fahrgasterhebungen erhobenen Daten zu veröffentlichen. Dies gilt sowohl für Rohdaten, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Kriterien, als auch für die erarbeiteten Ergebnisse.


Begründung

Die MVG führt immer wieder Fahrgasterhebungen durch. Dabei werden die Fahrgäste nach Zustiegsort, Ziel, sowie nach verwendeten Fahrkarten befragt. Die Erhebungen finden anonym statt. Auf Basis dieser Zahlen werden Fahrlinien optimiert, sowie die Notwendigkeit neuer Fahrlinien beurteilt. Eine wirkliche Kontrolle der auf Basis dieser Zahlen getroffenen Entscheidungen ist nur mit Kenntnis der Zahlen möglich. Auch für die Beurteilung neuer Verkehrskonzepte (fahrscheinloser ÖPNV, neue Linien) sind die Daten der Fahrgasterhebungen von immenser Bedeutung.