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Kreisverband Landshut / Geschäftsordnung

Vorgelegt und beschlossen bei der konstituierenden Vorstandssitzung direkt nach der Gründungsversammlung am 28.02.2013.
Zuletzt geändert am 03.03.2013 durch Umlaufbeschluss. Art. 6 Punkt 3.: +d)

Artikel 1: Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
a) Vorsitzender: Matthias Zehe
b) Stellvertretender Vorsitzender: Tobias Hobmeier
c) Schatzmeister: Roland Mulzer

Artikel 2: Beschlussfassung

1. Umlaufbeschlüsse (alle noch offenen Stimmen müssen abstimmen).
2. Ausgaben ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. 100,00 Euro pro Quartal.
3. Ausgaben über 500,00 Euro können nur gesamt beschlossen werden
4. Der Schatzmeister hat immer Einspruchsrecht bei allen Finanzentscheidungen.
5. Alle Beschlüsse werden im Protokoll veröffentlicht.

Artikel 3: Antragsrecht

1. Anträge können nur Mitglieder vom Kreisverband Landshut stellen.
2. Anträge können nur im Wiki gestellt werden.
3. Anträge müssen vor Ablauf des 3. Kalendertages vor Sitzungsbeginn gestellt sein.
Beispiel
Sitzung am Mittwoch. 3. Tag davor ist Sonntag. Also vor Sonntag 24:00 Uhr
Bei einstimmigem Beschluss kann der Vorstand verspätete Anträge behandeln.

Artikel 4: Vorstandssitzungen

1. Regelmäßige Vorstandssitzung: Persönlich oder per Mumble (evtl. mit TelkoBridge).
2. Termine für Vorstandssitzungen werden in der laufenden Sitzung beschlossen und im Protokoll veröffentlicht, das somit auch als Einladung gilt.
3. Der Vorstand ist Beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
4. Sitzungen werden öffentlich abgehalten, auf Antrag eines Vorstandmitglieds teilweise nicht öffentlich. Gästen kann ein Rederecht erteilt und entzogen werden.
5. Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das Anträge und Ergebnisse enthält. Bei nicht öffentlichen Teilen wird nur die Nichtöffentlichkeit begründet.
6. Der Vorstand sollte sich einmal pro Quartal treffen. Es muss keine Sitzung sein.

Artikel 5: Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

1. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen sind zu beachten.

Artikel 6: Aufgaben des Vorstands

1. Vorsitzender
a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
1) Repräsentation nach Außen
2) Kontakt zu externen Organisationen
3) Kontrolle der Finanzen
4) Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
2. Stellvertretender Vorsitzender
a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
1) Repräsentation nach Innen
2) Kontakt zu anderen Gliederungen
3) Koordination von gemeinsamen Aktionen
4) Interne Organisation
b) Zusätzlich Aufgaben des Politischen Geschäftsführers lt. Wiki.
1) Unterstützt den Vorsitzenden
2) Zusammenarbeit mit anderen Gliederungen
3. Schatzmeister
a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
1) Kontoverwaltung
2) Mitgliederbeiträge verwalten
3) Finanzmittelverwaltung
4) Abrechnungen gegenüber den übergeordneten Gliederungen
5) Haushaltsplanung
b) Zusätzlich Aufgaben des Generalsekretärs lt. Wiki.
1) Mitgliederverwaltung
2) Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Gliederung
c) Kontoeröffnung auf den Kurznamen der Gliederung / Kontoführung
d) Der Schatzmeister vertritt den Vorstand gegenüber der Bank alleine.
4. Jeder
a) Die folgenden Aufgaben übernehmen alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen
1) Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
2) Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
3) Medien-/ Presse-Ansprechpartner
4) Mitgliedergewinnung
5) Mitgliedermotivation
6) Förderung von gesicherter Kommunikation (z. B. per GPG) bei den Piraten

Die Grundlage http://wiki.piratenpartei.de/Aufgabenverteilung_im_Vorstand wurde der Situation angepasst.

Artikel 7: Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

1. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht in Textform an.

Artikel 8: Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. Diese Geschäftsordnung wurde am 28.02.2013 in dieser Form in Kraft gesetzt.