BY:Landshut/GO
Kreisverband Landshut / Geschäftsordnung
- Vorgelegt und beschlossen bei der konstituierenden Vorstandssitzung direkt nach der Gründungsversammlung am 28.02.2013.
- Zuletzt geändert am 03.03.2013 durch Umlaufbeschluss. Art. 6 Punkt 3.: +d)
Artikel 1: Der Vorstand
- 1. Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
- a) Vorsitzender: Matthias Zehe
- b) Stellvertretender Vorsitzender: Tobias Hobmeier
- c) Schatzmeister: Roland Mulzer
Artikel 2: Beschlussfassung
- 1. Umlaufbeschlüsse (alle noch offenen Stimmen müssen abstimmen).
- 2. Ausgaben ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. 100,00 Euro pro Quartal.
- 3. Ausgaben über 500,00 Euro können nur gesamt beschlossen werden
- 4. Der Schatzmeister hat immer Einspruchsrecht bei allen Finanzentscheidungen.
- 5. Alle Beschlüsse werden im Protokoll veröffentlicht.
Artikel 3: Antragsrecht
- 1. Anträge können nur Mitglieder vom Kreisverband Landshut stellen.
- 2. Anträge können nur im Wiki gestellt werden.
- 3. Anträge müssen vor Ablauf des 3. Kalendertages vor Sitzungsbeginn gestellt sein.
- Beispiel
- Sitzung am Mittwoch. 3. Tag davor ist Sonntag. Also vor Sonntag 24:00 Uhr
- Bei einstimmigem Beschluss kann der Vorstand verspätete Anträge behandeln.
Artikel 4: Vorstandssitzungen
- 1. Regelmäßige Vorstandssitzung: Persönlich oder per Mumble (evtl. mit TelkoBridge).
- 2. Termine für Vorstandssitzungen werden in der laufenden Sitzung beschlossen und im Protokoll veröffentlicht, das somit auch als Einladung gilt.
- 3. Der Vorstand ist Beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
- 4. Sitzungen werden öffentlich abgehalten, auf Antrag eines Vorstandmitglieds teilweise nicht öffentlich. Gästen kann ein Rederecht erteilt und entzogen werden.
- 5. Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das Anträge und Ergebnisse enthält. Bei nicht öffentlichen Teilen wird nur die Nichtöffentlichkeit begründet.
- 6. Der Vorstand sollte sich einmal pro Quartal treffen. Es muss keine Sitzung sein.
Artikel 5: Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 1. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen sind zu beachten.
Artikel 6: Aufgaben des Vorstands
- 1. Vorsitzender
- a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
- 1) Repräsentation nach Außen
- 2) Kontakt zu externen Organisationen
- 3) Kontrolle der Finanzen
- 4) Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
- a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
- 2. Stellvertretender Vorsitzender
- a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
- 1) Repräsentation nach Innen
- 2) Kontakt zu anderen Gliederungen
- 3) Koordination von gemeinsamen Aktionen
- 4) Interne Organisation
- b) Zusätzlich Aufgaben des Politischen Geschäftsführers lt. Wiki.
- 1) Unterstützt den Vorsitzenden
- 2) Zusammenarbeit mit anderen Gliederungen
- a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
- 3. Schatzmeister
- a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
- 1) Kontoverwaltung
- 2) Mitgliederbeiträge verwalten
- 3) Finanzmittelverwaltung
- 4) Abrechnungen gegenüber den übergeordneten Gliederungen
- 5) Haushaltsplanung
- b) Zusätzlich Aufgaben des Generalsekretärs lt. Wiki.
- 1) Mitgliederverwaltung
- 2) Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Gliederung
- c) Kontoeröffnung auf den Kurznamen der Gliederung / Kontoführung
- d) Der Schatzmeister vertritt den Vorstand gegenüber der Bank alleine.
- a) Aufgaben nach der Stellenbeschreibung aus dem Wiki.
- 4. Jeder
- a) Die folgenden Aufgaben übernehmen alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen
- 1) Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
- 2) Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
- 3) Medien-/ Presse-Ansprechpartner
- 4) Mitgliedergewinnung
- 5) Mitgliedermotivation
- 6) Förderung von gesicherter Kommunikation (z. B. per GPG) bei den Piraten
- a) Die folgenden Aufgaben übernehmen alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen
Die Grundlage http://wiki.piratenpartei.de/Aufgabenverteilung_im_Vorstand wurde der Situation angepasst.
Artikel 7: Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
- 1. Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht in Textform an.
Artikel 8: Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 1. Diese Geschäftsordnung wurde am 28.02.2013 in dieser Form in Kraft gesetzt.